The National Times - Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden

Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden


Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden
Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden / Foto: © AFP/Archiv

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können weitgehend auf der bargeldlosen Zahlung des Rundfunkbeitrags bestehen. Nur Zahlungspflichtigen, die kein Girokonto eröffnen können, muss auch eine Barzahlung ohne Mehrkosten möglich sein, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. Der ausnahmslose Ausschluss der Barzahlung beim Hessischen Rundfunk verstoße gegen EU-Recht und das Gleichheitsgebot. (Az: 6 C 2.2 und 6 C 3.2)

Textgröße ändern:

Geklagt hatten zwei Wohnungsinhaber aus dem Raum Frankfurt am Main. Den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag wollten sie nicht über ihr Konto bezahlen. Sie machten geltend, nach deutschem und auch nach EU-Recht seien Euro-Banknoten "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Daher müsse es möglich sein, den Rundfunkbeitrag damit zu bezahlen. Demgegenüber verlangen die Regelungen des Hessischen Rundfunks eine "unbare Zahlungsweise".

In den Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht legte dann den Streit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg or. Dieser betonte 2021, dass Euro-Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, das in der Regel nicht abgelehnt werden darf. Dennoch könne bei einer besonders großen Zahl an Zahlungspflichtigen auch der alleinige bargeldlose Geldverkehr gerechtfertigt sein, wenn den Zahlungspflichtigen andere Wege verfügbar sind.

Das Bundesverwaltungsgericht interpretierte dies nun als "grundsätzliche Verpflichtung zur Annahme von Euro-Bargeld". Ausnahmen seien danach aber möglich. Hier seien die Regelungen des Hessischen Rundfunks mit dem Ziel "der Kostenersparnis sowie der effizienten Durchsetzung der Beitragserhebung" erlassen worden. Dies sei im öffentlichen Interesse im Grundsatz gerechtfertigt, befanden die Leipziger Richter.

Erforderlich sei nach EU-Recht aber eine Ausnahmeregelung für Beitragspflichtige, die nicht über ein Girokonto verfügen. Auf die Möglichkeit der Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut könnten diese Personen wegen der damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten nicht verwiesen werden. Dies würde auch gegen den Gleichheitssatz verstoßen.

Nach dem Leipziger Urteil muss der Hessische Rundfunk nun eine solche Ausnahmeregelung schaffen. Übergangsweise könne die alte Gebührensatzung aber weiter angewandt werden, wenn der Sender "solchen Beitragspflichtigen, die nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können, die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht".

Die Klagen wies das Bundesverwaltungsgericht allerdings ab, weil beide Kläger jeweils über ein Girokonto verfügen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt

Einen Tag nach einem von US-Präsident Donald Trump Hausverbot hat das Weiße Haus Ernst gemacht und Journalisten des Nachrichtensenders CNN und zweier weiterer Medien den Zutritt verwehrt. Mitarbeiterinnen von CNN, des Senders MS NOW und des Nachrichtenportals Politico wurden am Samstag an den Zugängen zum Weißen Haus abgewiesen, ihre Zutrittsausweise wurden ihnen abgenommen. Der Verband der White-House-Korrespondenten verurteilte den Schritt als verfassungswidrig.

US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf

Der Verband der über den US-Präsidenten berichtenden Journalisten hat ein von Donald Trump verkündetes Hausverbot gegen den Nachrichtensender CNN und zwei weitere Medien scharf kritisiert und dessen sofortige Aufhebung gefordert. Der Schritt verstoße gegen den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der die Pressefreiheit garantiert, erklärte der Verband der White-House-Korrespondenten am Samstag. Er forderte die Trump-Regierung auf, "den Zugang unserer Kollegen sofort wiederherzustellen".

Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer

Die Huthi-Miliz im Jemen hat nach eigenen Angaben "wichtige" Ziele in der saudiarabischen Hauptstadt Riad sowie Ölanlagen am Roten Meer angegriffen. Huthi-Kämpfer hätten mithilfe "einer großen Anzahl ballistischer Raketen und Marschflugkörper sowie Drohnen" zwei erfolgreiche Militäreinsätze ausgeführt, erklärte Huthi-Sprecher Jahja Saree am Samstag im Onlinedienst Telegram. Augenzeugen hatten zuvor von Explosionen in Riad sowie von schwarzem Rauch und Flammen in der Nähe des internationalen Flughafens berichtet.

Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus

Gut sieben Monate vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich ist die Kandidatin des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, auf Distanz zur russischen Regierung gegangen. Diese könne nicht darauf hoffen, durch "Einschüchterung, Drohungen, Destabilisierung oder psychologischen Druck direkt oder indirekt die Politik Frankreichs zu diktieren", hieß es in einer am Samstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung mit RN-Parteichef Jordan Bardella.

Textgröße ändern: