The National Times - Untersuchung auf Dienstfähigkeit verweigert - Lehrerin scheitert mit Klage

Untersuchung auf Dienstfähigkeit verweigert - Lehrerin scheitert mit Klage


Untersuchung auf Dienstfähigkeit verweigert - Lehrerin scheitert mit Klage
Untersuchung auf Dienstfähigkeit verweigert - Lehrerin scheitert mit Klage / Foto: © AFP/Archiv

Eine Brandenburger Lehrerin im vorzeitigen Ruhestand ist mit ihrer Klage gegen das Bundesland vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die Frau verweigerte eine ärztliche Untersuchung - daraus habe das Land schließen dürfen, dass sie dienstunfähig sei, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Es habe nicht nach einer anderen Position für sie suchen müssen. (Az. 2 C 17.23)

Textgröße ändern:

Als die Frau noch als Lehrerin an einer Grundschule arbeitete, kam es mehrmals zu dienstlichen Konflikten. Der Dienstherr zweifelte darum an ihrer Dienstfähigkeit und ordnete einige Male an, dass sie sich vom Amtsarzt untersuchen lassen solle. Das tat die Frau aber nicht. Daraufhin wurde sie wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Dagegen ging sie gerichtlich vor. Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam hatte ihre Klage keinen Erfolg, auch in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg scheiterte sie. Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidungen und wies die Revision der Klägerin zurück.

Von der Weigerung, sich untersuchen zu lassen, dürfe auf Dienstunfähigkeit geschlossen werden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht - aber nur, wenn die Untersuchungsanordnung rechtmäßig sei. In der Anordnung müssen demnach die Anhaltspunkte für die Zweifel aufgeführt sein.

Der oder die Beamte müsse entscheiden können, ob er das Risiko einer Weigerung in Kauf nehme oder möglicherweise ein gerichtliches Eilverfahren beginnen wolle. Außerdem müsse der Dienstherr festlegen, was wie umfangreich untersucht werden solle. Die Untersuchung selbst müsse sich darauf beschränken, die Dienstfähigkeit oder -unfähigkeit festzustellen.

Ist die Anordnung rechtmäßig und weigert sich der Beamte oder die Beamtin dennoch, müsse auch nicht nach einer anderen beruflichen Position gesucht werden, erklärte das Gericht weiter. Da es keine ärztlichen Erkenntnisse gebe, sei davon auszugehen, dass ein Restleistungsvermögen fehle.

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Felipe VI. nennt Exklaven Ceuta und Melilla "unveräußerlichen Teil" Spaniens

Spaniens König Felipe VI. hat die von Marokko beanspruchten Exklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika bei einem Besuch als "unveräußerlichen Teil" Spaniens bezeichnet. "Die Souveränität und territoriale Integrität unseres Landes sind nicht verhandelbar", sagte Felipe am Dienstag in Ceuta rund zweieinhalb Monate nach dem Ansturm von Migranten auf Ceuta.

Antisemitismusstreit: Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linker

Nach der konstituierenden Sitzung der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus haben Grüne und SPD die vor wenigen Tagen begonnenen Sondierungsgespräche mit der Partei über eine Regierungsbildung unterbrochen. Beide Parteien hätten "zur Kenntnis genommen, dass die Linke in ihrer Fraktion zu anderen Verabredungen gekommen ist", erklärten Grüne und SPD am Dienstag unter Verweis auf eine in der vergangenen Woche mit der Linken geschlossene Vereinbarung zu Antisemitismus und Clankontakten.

Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linkspartei

Nach der konstituierenden Sitzung der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus haben Grüne und SPD die Sondierungsgespräche mit der Partei über eine Regierungsbildung unterbrochen. Beide Parteien hätten "zur Kenntnis genommen, dass die Linke in ihrer Fraktion zu anderen Verabredungen gekommen ist", erklärten Grüne und SPD am Dienstag in der Hauptstadt. Zuvor hatte die Linke die wegen angeblicher israelfeindlicher Äußerungen umstrittene Politikerin Vanessa Emde in die Abgeordntenhausfraktion aufgenommen.

Nach Skandal-Berichten: Trump fordert US-Botschafterin in Athen zu Rückzug auf

Nach mehreren peinlichen Enthüllungen sind die Tage von Kimberly Guilfoyle als US-Botschafterin in Griechenland gezählt: "Sie wird nicht mehr dort sein", sagte US-Präsident Donald Trump am Dienstag. Kurz zuvor hatte das Weiße Haus die frühere Verlobte von Trumps ältestem Sohn Donald Jr. zum Rückzug aufgerufen. Guilfoyle wies die gegen sie erhobene Vorwürfe zurück. Sie räumte aber ein, dass sich ihre Botschafterinnentätigkeit "dem Ende zuneigen könnte".

Textgröße ändern: