The National Times - Brinkhaus verzichtet zugunsten von Merz auf Vorsitz der Unionsfraktion

Brinkhaus verzichtet zugunsten von Merz auf Vorsitz der Unionsfraktion


Brinkhaus verzichtet zugunsten von Merz auf Vorsitz der Unionsfraktion
Brinkhaus verzichtet zugunsten von Merz auf Vorsitz der Unionsfraktion

Der Konkurrenzkampf zwischen dem künftigen CDU-Chef Friedrich Merz und dem Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus (CDU), ist entschieden: Brinkhaus gibt seinen Posten zugunsten von Merz auf, wie er in einem Brief an die Fraktionsmitglieder erklärte, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Der Wechsel an der Fraktionsspitze soll demnach Mitte Februar vollzogen werden.

Textgröße ändern:

Merz habe ihn informiert, "dass er beabsichtigt, sich in jedem Falle für das Amt des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu bewerben", schrieb Brinkhaus an seine Fraktionskolleginnen und -kollegen. "Es ist kein Geheimnis, dass bezüglich des Fraktionsvorsitzes zwischen Friedrich Merz und mir unterschiedliche Auffassungen bestehen, die wir auch nicht ausräumen konnten."

Dies solle aber "kein persönlicher Dissens" werden. "Und es darf kein Dissens werden, der der Union schadet - insbesondere angesichts der anstehenden Landtagswahlen, deren Ergebnisse für uns so entscheidend sind."

Bisher war die nächste Wahl zum Fraktionsvorsitz für Ende April geplant gewesen. Brinkhaus schlug nun vor, diese vorzuziehen "auf die nächste Plenarwoche, das heißt auf den 15. Februar 2022". Er werde dann nicht kandidieren.

"Ich bitte Sie und Euch darum, den neuen Fraktionsvorsitzenden so zu unterstützen und zu tragen, wie auch ich von der Fraktion unterstützt und getragen worden bin", schrieb Brinkhaus weiter. "Denn nur so werden wir weiter erfolgreich sein."

Brinkhaus ist seit September 2018 Fraktionschef der CDU/CSU. Er war nach der jüngsten Bundestagswahl zunächst vorläufig bis Ende April im Amt bestätigt worden, machte damals aber klar, dass er den Posten auch gerne weiter behalten wolle.

Merz war am vergangenen Samstag auf einem digitalen Parteitag zum neuen CDU-Vorsitzenden bestimmt worden. Die rechtlich bindende Bestätigung per Briefwahl steht noch aus.

Es wurde seit längerem vermutet, dass Merz nach dem Fraktionsvorsitz greifen würde. Für diese Variante gab es auch prominente Befürworter in der CDU, etwa den Thüringer Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Landesparteichef Mario Voigt.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Selenskyj zu Gespräch mit Trump am Weißen Haus eingetroffen

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist am Dienstag am Weißen Haus in Washington zu einem Gespräch mit US-Präsident Donald Trump eingetroffen. Er wollte mit Trump über die Lage im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beraten. Selenskyj hatte zuvor im Kurzbotschaftendienst X erklärt, es gehe vor allem um "die anti-ballistische Verteidigung und die strategische Zusammenarbeit mit den USA". Der Frieden müsse außerdem nähergebracht werden.

Dobrindt will schärferes Vorgehen gegen Gefährder - Konsequenz aus CSD-Anschlag

Als Reaktion auf den Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ein schärferes Vorgehen gegen so genannte Gefährder. Dobrindt stellte am Dienstag eine Reihe von Maßnahmen in Aussicht, mit denen er dem Risiko neuer Gewalttaten begegnen will: Identifizierte Gefährder sollten in Präventivhaft genommen werden können, nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und zur Überwachung eine Fußfessel tragen müssen.

"Kapitel abgeschlossen": CSU-Chef Söder will nicht mehr Bundeskanzler werden

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder will nicht mehr Bundeskanzler werden. "Dieses Kapitel ist abgeschlossen", sagte der 59-Jährige dem "Handelsblatt" laut einem Bericht vom Dienstag. "Die Frage stellt sich heute nicht – und sie wird sich auch in Zukunft nicht mehr stellen."

Verwaltungsgericht: Starker Cannabiskonsum begründet Zweifel an Fahreignung

Trotz der Legalisierung von Cannabis begründet ein starker Konsum der Droge Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss und wies damit den Eilantrag eines Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zurück. (VG 11 L 401/26)

Textgröße ändern: