The National Times - Kritik an Vorgehen von IStGH-Chefankläger gegen Israel

Kritik an Vorgehen von IStGH-Chefankläger gegen Israel


Kritik an Vorgehen von IStGH-Chefankläger gegen Israel
Kritik an Vorgehen von IStGH-Chefankläger gegen Israel / Foto: © AFP/Archiv

Das Vorgehen des Chefanklägers am Internationalen Strafberichtshof (IStGH) gegen Israel ist bei westlichen Verbündeten des Landes auf Kritik gestoßen. US-Präsident Joe Biden zeigte sich am Montag "empört" über den Antrag auf Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und den israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Vom Auswärtigen Amt in Berlin hieß es, die gleichzeitige Beantragung von Haftbefehlen gegen Netanjahu und die Führung der radikalislamischen Hamas erwecke den "unzutreffenden Eindruck einer Gleichsetzung".

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"Was auch immer dieser Ankläger andeuten mag, es gibt keine Gleichwertigkeit - keine - zwischen Israel und der Hamas", erklärte Biden. Die Vereinigten Staaten würden "immer an der Seite Israels gegen Bedrohungen seiner Sicherheit stehen".

Auf die Frage, ob die USA die Haftbefehle gegen die Anführer der Palästinenserorganisation Hamas unterstütze, hieß es aus Washington, die USA glaubten nicht, dass der IStGH in dieser Angelegenheit zuständig sei. Weder die USA noch Israel sind Mitglied des IStGH.

Zuvor hatte bereits US-Außenminister Antony Blinken von einem "beschämenden Vorgehen" von IStGH-Chefankläger Karim Khan gesprochen. Blinken erklärte, dies könnte jegliche Gespräche über eine Waffenruhe zwischen beiden Seiten torpedieren.

Auch aus Berlin kam Kritik an Khan. Die gleichzeitige Beantragung von Haftbefehlen gegen Führer der Hamas und Regierungsvertreter Israels erwecke den "unzutreffenden Eindruck einer Gleichsetzung", hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Tatsächlich aber habe das Gericht nun "sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten", die Chefankläger Khan in seinem Antrag ausführlich dargestellt habe, erklärte ein Sprecher in Berlin.

Während die Hamas-Führung ein "barbarisches Massaker" zu verantworten habe und die Hamas weiterhin israelische Geiseln unter "unsäglichen Bedingungen" gefangen halte sowie die Zivilbevölkerung im Gazastreifen als menschliche Schutzschilde missbrauche, habe die israelische Regierung "das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerung davor zu schützen und dagegen zu verteidigen". Klar sei, dass dabei das humanitäre Völkerrecht "mit all seinen Verpflichtungen gilt".

Israels Regierungschef Netanjahu selbst kritisierte die Beantragung eines Haftbefehls gegen ihn scharf. Er weise jeglichen von Khan gezogenen "Vergleich zwischen dem demokratischen Israel und den Massenmördern der Hamas mit Abscheu zurück", erklärte Netanjahu.

"Mit welcher Unverfrorenheit wagen Sie es, die Monster der Hamas mit den Soldaten der israelischen Armee zu vergleichen, der moralischsten Armee der Welt?", fragte Netanjahu. Dies sei, als wenn man während des Zweiten Weltkriegs den damaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt mit Adolf Hitler moralisch gleichgestellt hätte, erklärte der israelische Regierungschef. Der israelische Außenminister Israel Katz sprach von einer "historischen Schande".

IStGH-Chefankläger Khan hatte am Montag wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Gallant sowie gegen die Anführer der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas beantragt. In seinem Antrag warf Khan Netanjahu und Gallant mutmaßliche "gezielte Tötung", "Aushungern" sowie "Vernichtung und/oder Mord" im Zuge des Krieges im Gazastreifen vor.

Dem Hamas-Führer im Gazastreifen, Jahja Sinwar, sowie dem politischen Hamas-Chef Ismail Hanija und dem militärischen Hamas-Führer Mohammed Deif warf Khan "Vernichtung" sowie "Vergewaltigung und weitere Akte sexueller Gewalt" sowie "Geiselnahme als ein Kriegsverbrechen" vor. Sinwar, Hanija und Deif seien "strafrechtlich verantwortlich für die Tötung hunderter israelischer Zivilisten" beim Großangriff auf Israel am 7. Oktober.

Die Richter des IStGH müssen nun entscheiden, ob sie dem Antrag auf Haftbefehle folgen. Die Beratungen darüber können Wochen oder gar Monate dauern. Sollten die Richter Haftbefehle ausstellen, müsste theoretisch jeder der 124 Mitgliedstaaten des Gerichts Netanjahu oder die übrigen Gesuchten festnehmen, sobald diese sich auf ihrem Staatsgebiet befinden. Der Internationale Strafgerichtshof hat jedoch keine Möglichkeit, von ihm erlassene Haftbefehle auch durchzusetzen.

Bei dem Großangriff der von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuften islamistischen Hamas am 7. Oktober hatten deren Kämpfer israelischen Angaben zufolge mindestens 1160 Menschen getötet, 252 weitere wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Als Reaktion geht Israel seither massiv militärisch im Gazastreifen vor. Dabei wurden nach Angaben des von der Hamas kontrollierten Gesundheitsministeriums, die sich nicht unabhängig überprüfen lassen, mehr als 35.500 Menschen getötet.

S.Cooper--TNT

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