The National Times - Neues Organspende-Register startet - Lauterbach fordert weitergehende Lösung

Neues Organspende-Register startet - Lauterbach fordert weitergehende Lösung


Neues Organspende-Register startet - Lauterbach fordert weitergehende Lösung
Neues Organspende-Register startet - Lauterbach fordert weitergehende Lösung / Foto: © AFP/Archiv

Die Menschen in Deutschland können ihre Bereitschaft zur Organspende seit Montag in einem zentralen Register im Internet hinterlegen. Das neue Organspende-Register solle schrittweise den bisherigen Spenderausweis in Papierform ablösen und die Zahl der dringend benötigten Spenden erhöhen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag zum Start des neuen Online-Portals. Angesichts des anhaltenden Mangels an Spenderorganen forderte Lauterbach zugleich aber weitergehende gesetzliche Maßnahmen.

Textgröße ändern:

Er gehe davon aus, "dass wir langfristig die Zahl der Organspenden nur erhöhen können, indem wir die Widerspruchslösung einführen", sagte der SPD-Politiker. Eine solche Lösung sähe vor, dass grundsätzliche jeder Mensch in Deutschland gesetzlich zur Organspenderin oder zum Organspender erklärt wird - und aktiv seinen Widerspruch dagegen einlegen muss, sollte er damit nicht einverstanden sein.

Für eine solche Lösung hatte es allerdings bei der Abstimmung im Bundestag 2020 keine Mehrheit gegeben. Verabschiedet wurde damals das Modell zur so genannten Entscheidungslösung: Das heißt, jeder Mensch soll von sich aus dokumentieren, ob er Organe spenden will oder nicht. Seit Montag kann dies an zentraler Stelle über das neue Onlineregister erfolgen.

"Wir haben weiterhin eine sehr schwierige Situation", sagte Lauterbach. "Die Zahl der Organspender, die registriert sind oder den Ausweis haben, bleibt weit hinter dem zurück, was wir benötigen", betonte er. Derzeit seien 8400 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende verzeichnet, pro Jahr würden aber nur rund 900 Organe verpflanzt.

Potenziell gebe es eine große Bereitschaft zur Organspende - nur müsse die Hürde dafür gesenkt werden, sagte der Minister. "Viele Menschen wollen spenden, werden aber nie zu Spendern." Dies ließe sich durch eine Widerspruchslösung ändern.

Die Einführung des am Montag freigeschalteten Onlineregisters erfolgt schrittweise: Zunächst ist es nur möglich, eine Erklärung für oder gegen die Organspende mit Hilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion zu hinterlegen, zum Beispiel mit einem Personalausweis. Später soll die Registrierung auch mittels einer Gesundheits-ID möglich sein, welche die Versicherten von ihrer Krankenkassen bekommen. Ab dem 1. Juli sollen die Krankenhäuser in der Lage sein, die Erklärungen abzurufen - und dann im medizinischen Ernstfall ein Organ zu transplantieren.

Bislang bekam jeder Krankenversicherte ab dem 16. Lebensjahr von seiner Krankenkasse regelmäßig Informationsmaterial, anhand dessen er sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nach dem Hirntod entscheiden kann. Im Idealfall führt jeder spendenwillige Mensch ständig seinen Organspendeausweis mit sich, in dem seine aktuelle Haltung in dieser Angelegenheit dokumentiert ist. Lauterbach empfahl am Montag, den Spenderausweis weiter mit sich zu führen, bis das neue Onlineregister voll funktionsfähig ist.

Den Start des Onlineregisters würdigte Lauterbach als "Meilenstein für Digitalisierung". "Die Angehörigen werden entlastet, aber auch die Ärztinnen und Ärzte." Im medizinischen Notfall könnten die Krankenhäuser nun "durch den Blick ins Organspenderegister" Gewissheit über die Spendenbereitschaft erreichen.

Lauterbach verwies darauf, dass das neue Onlineregister für den Fall der Einführung einer Widerspruchslösung weiterentwickelt werden könne. "Das Register ist eine gute Vorarbeit für die Widerspruchslösung", sagte er. Das Register könne in Zukunft als Plattform für all jene genutzt werden, die dokumentieren wollen, dass sie nicht zu einer Organspende bereit sind.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Stadt Mannheim muss umstrittenen Artikel zu Swingerparty doch veröffentlichen

Die Stadt Mannheim muss einen umstrittenen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat im Zusammenhang mit einer Swingerparty veröffentlichen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof wies nach Angaben vom Donnerstag eine Beschwerde von Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) dagegen zurück. In dem Artikel kritisiert Ferrat die Stadt wegen Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus.

"Danke für alles": Spanier trauern um von Zwangsräumung betroffene Maricarmen

Emotionaler Abschied von Maricarmen Abascal: Mit Blumen, Kerzen und Karten haben Menschen am Donnerstag vor dem Haus der verstorbenen 87-Jährigen in Madrid an das Schicksal der Rentnerin erinnert, die Opfer einer Zwangsräumung geworden war. Am Abend sollte ein Gedenkzug vom zentralen Platz Puerta del Sol in der spanischen Hauptstadt zum Haus der Verstorbenen führen, deren Schicksal inmitten der Wohnungskrise im Land international für Schlagzeilen sorgte.

Burnham bei Antrittsbesuch bei Merz in Berlin für engere Zusammenarbeit mit der EU

Bei seinem Antrittsbesuch in Berlin hat sich Großbritanniens Premierminister Andy Burnham für eine Wiederannäherung seines Landes an die Europäische Union ausgesprochen. Er setze sich sehr dafür ein, im Zuge eines für November geplanten EU-Großbritannien-Gipfels eine engere Zusammenarbeit zu erreichen und zu prüfen, ob Großbritannien näher an Europa herangeführt werden könne, sagte Burnham am Donnerstag an der Seite von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

Urteil: Grenzgänger müssen Schweizer Kindergeld von deutschen Leistungen abziehen

In Deutschland lebende Eltern, die als Grenzgänger in der Schweiz Kinderzulagen beziehen, müssen diese mit dem in Deutschland zustehenden Kindergeld verrechnen. Wie der Bundesfinanzhof in München am Donnerstag mitteilte, soll dafür der Bruttobetrag der Schweizer Kinderzulage herangezogen werden. Ein Schweizer Steuerfreibetrag für Kinder müsse bei der Berechnung des deutschen Kindergelds aber nicht berücksichtigt werden. (Az. III R 37/23)

Textgröße ändern: