The National Times - Erste Runde der französischen Präsidentschaftswahl

Erste Runde der französischen Präsidentschaftswahl


Erste Runde der französischen Präsidentschaftswahl
Erste Runde der französischen Präsidentschaftswahl

Etwa 49 Millionen Franzosen sind am Sonntag zur Wahl des nächsten Staatsoberhauptes aufgerufen. Präsident Emmanuel Macron und die Rechtspopulistin Marine Le Pen gelten nach den letzten Umfragen als Favoriten im ersten Wahlgang. Meinungsforscher rechnen damit, dass das Ergebnis einer Stichwahl zwischen den beiden knapper ausfällt als 2017. Die Wahllokale sind von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet, in Großstädten auch bis 20.00 Uhr.

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In Frankreich ist die Veröffentlichung von Umfragen vor der Schließung der letzten Wahllokale untersagt. Mehrere Meinungsforschungsinstitute haben sich verpflichtet, auf Nachwahlbefragungen zu verzichten. Hochrechnungen werden daher erst um 20.00 Uhr bekannt gegeben. Wegen der Zeitverschiebung hat die Wahl in den Überseegebieten schon am Samstag begonnen.

L.Johnson--TNT

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Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Der französische Verfassungsrat hat das im Juli vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff" in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt, es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten.

Mecklenburg-Vorpommern: 19 Landeslisten stehen endgültig fest

Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September bleibt es bei den vom Landeswahlausschuss zugelassenen 19 Landeslisten. Das Landesverfassungsgericht verwarf am Freitag die Verfassungsbeschwerde der Partei Lobbyisten für Kinder auf Zulassung zur Wahl, wie das Landesinnenministerium in Schwerin mitteilte. Die Landesliste der Partei war zuvor durch den Landeswahlausschuss wegen einer Fristüberschreitung zurückgewiesen worden.

Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.

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