The National Times - Selenskyj fordert vor UN-Sicherheitsrat Konsequenzen für Russland wegen Butscha

Selenskyj fordert vor UN-Sicherheitsrat Konsequenzen für Russland wegen Butscha


Selenskyj fordert vor UN-Sicherheitsrat Konsequenzen für Russland wegen Butscha
Selenskyj fordert vor UN-Sicherheitsrat Konsequenzen für Russland wegen Butscha

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat vor dem UN-Sicherheitsrat gefordert, Russland für die Gräueltaten in dem Kiewer Vorort Butscha zur Rechenschaft zu ziehen. Die Vereinten Nationen müssten angesichts der russischen "Kriegsverbrechen" sofort handeln, sagte Selenskyj am Dienstag in einer per Video übertragenen Rede vor dem wichtigsten UN-Gremium. Der Präsident brachte unter anderem einen möglichen Rauswurf Russlands aus dem UN-Sicherheitsrat ins Spiel.

Textgröße ändern:

Eine Option sei es, "Russland als Aggressor und Kriegsauslöser zu entfernen, damit es nicht länger Entscheidungen über seine eigene Aggression blockieren kann". Der ukrainische Präsident spielte damit auf das Vetorecht Russlands im UN-Sicherheitsrat in New York an. Ohne tiefgreifende Reformen müsse sich der Sicherheitsrat womöglich "selbst auflösen", sagte Selenskyj. Die Vereinten Nationen könnten "dichtgemacht" werden.

Selenskyj schilderte mit drastischen Worten Gräueltaten in Butscha, die er Russland zuschrieb. Menschen seien "in ihren Wohnungen, in ihren Häusern" durch Granaten getötet worden. "Zivilisten wurden einfach zum Vergnügen mit Panzern zerquetscht, als sie mitten auf der Straße in ihren Autos saßen. Sie (russische Soldaten) haben Gliedmaßen abgeschnitten." Frauen seien vor den Augen ihrer Kinder vergewaltigt und getötet worden. Selenskyj verglich das Vorgehen der russischen Streitkräfte mit dem von "Terroristen" wie Anhängern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).

Bei der Sitzung des Sicherheitsrates in New York wurde auch ein Video mit schockierenden Bildern von Todesopfern abgespielt. Die britische UN-Botschafterin Barbara Woodward sprach von "furchtbaren Bildern".

Selenskyj warf Russland in seiner Rede auch vor, "hunderttausende" Ukrainer nach Russland verschleppt zu haben.

Der russische UN-Botschafter Wassili Nebensia wies dies zurück und sagte, es seien 600.000 Menschen "evakuiert" worden, darunter mehr als 119.000 Kinder. Die Vorwürfe über Gräueltaten in Butscha wies der Botschafter als "unbegründet" zurück. "Sie sind nicht durch Augenzeugen bestätigt", sagte er.

A.M.James--TNT

Empfohlen

SPD und CDU besiegeln Koalition: Bündnisvertrag in Brandenburg unterzeichnet

In Brandenburg ist die neue Regierungskoalition aus SPD und CDU offiziell besiegelt. Die Spitzen beider Parteien unterzeichneten am Montag im Landtag in Potsdam den gemeinsamen Koalitionsvertrag, wie die Parteien mitteilten. Die Basis von SPD und CDU hatte am Wochenende den Weg für das Bündnis freigemacht und das in den vergangenen Wochen ausgehandelte Dokument abschließend gebilligt.

Gericht in Aserbaidschan verurteilt Franzosen wegen "Spionage" zu zehn Jahren Haft

Ein Gericht in Aserbaidschan hat einen französischen Geschäftsmann wegen "Spionage" zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann namens Martin Ryan wurde gemeinsam mit einem Komplizen verurteilt, der wegen "Hochverrats" eine Haftstrafe von zwölf Jahren auferlegt bekam, wie ein AFP-Reporter berichtete.

EVP-Zusammenarbeit mit Ultrarechten auf EU-Ebene: CSU nimmt Weber in Schutz

Nach Medienberichten über eine Zusammenarbeit der Europäischen Volkspartei (EVP) mit ultrarechten Fraktionen im EU-Parlament hat CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann eine Zusammenarbeit zwischen Union und AfD ausgeschlossen. Er stellte sich am Montag gleichzeitig vor EVP-Chef Manfred Weber (CSU).

Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber

Ein einmaliger Harnstein darf laut einer Gerichtsentscheidung nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers führen. Das laufende Bewerbungsverfahren des Antragstellers für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2027 sei fortzuführen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen laut Mitteilung vom Montag. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bewerber aufgrund des einmaligen Harnsteins vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig werde.

Textgröße ändern: