The National Times - Bundesarbeitsgericht: Kirchen müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen

Bundesarbeitsgericht: Kirchen müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen


Bundesarbeitsgericht: Kirchen müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen
Bundesarbeitsgericht: Kirchen müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen / Foto: © AFP/Archiv

Kirchliche Arbeitgeber sind nicht zur Einladung schwerbehinderter Stellenbewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Auch soweit es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt, gelten diese nicht als sogenannte öffentliche Arbeitgeber, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 8 AZR 318/22)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Stellenbewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie die formalen Anforderungen an den Posten erfüllen. Wird die Einladung versäumt, gilt dies als Indiz für eine Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung.

Der Kläger bewarb sich auf eine von einem Kirchenkreis der evangelischen Kirche in Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Stelle in der Finanzbuchhaltung. Der Kirchenkreis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dabei wies der Kläger auf seine Schwerbehinderung hin, wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Seine Klage auf eine Diskriminierungsentschädigung hatte wie schon vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nun auch vor dem BAG keinen Erfolg. Der Kirchenkreis sei nicht zur Einladung verpflichtet gewesen, hieß es.

Zwar gelte die Einladungspflicht nach dem Gesetzeswortlaut auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dies meine hier aber "nur Körperschaften, die staatliche Aufgaben wahrnehmen", erklärte das BAG zur Begründung.

Kirchliche Körperschaften dienten aber "primär der Erfüllung kirchlicher Aufgaben". Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts habe dabei lediglich den Zweck, die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Religionsgesellschaft unterstützen.

"Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber die Einladungspflicht auf kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts erstrecken wollte", betonten die Erfurter Richter. Insoweit stünden kirchliche Arbeitgeber den ebenfalls staatsfernen privaten Arbeitgebern gleich.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren mit Schweigeminute

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel vom 7. Oktober 2023 haben die Menschen in dem Land der Opfer gedacht. Am Gedenkort des Nova-Musikfestivals nahe des Kibbuz Reim im Süden des Landes hielten die Anwesenden um genau 06.29 Uhr, dem Beginn der Massaker vor drei Jahren, eine Schweigeminute ab und neigten inmitten der Porträts ihrer getöteten Familienangehörigen und Freunde ihre Köpfe.

Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel

Drei Jahre nach dem Überfall der radikalislamischen Hamas auf Israel debattiert der Bundestag am Mittwoch (17.30 Uhr) über den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Zu Beginn der Parlamentssitzung (14.00 Uhr) stellen sich die Bundesminister für Wirtschaft und Verkehr, Katherina Reiche und Steffen Bilger (beide CDU) den Fragen der Abgeordneten.

Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (09.30 Uhr) in Karlsruhe über die Verurteilung von zwei Angeklagten, die mit Dopingmitteln gehandelt haben sollen. Das Landgericht in Frankfurt am Main verhängte Haftstrafen gegen sie - unter anderem, weil sie Präparate mit dem Mittel Ibutamoren verkauft hätten. Dieses Mittel, auch MK-677 genannt, soll den Muskelaufbau beschleunigen. Es gilt als riskant für die Gesundheit und ist verboten. (Az. 2 StR 276/25)

Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung

Im Thüringer Landtag stimmen die Abgeordneten am Mittwoch (12.00 Uhr) über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Auflösung des Parlaments ab. AfD-Fraktionschef Björn Höcke begründete den Vorstoß mit dem Zerfall der BSW-Fraktion, womit aus Sicht der AfD auch die CDU-geführte Landesregierung keine Legitimation mehr hat. Mit der Auflösung des Parlaments will die AfD eine Neuwahl ermöglichen. Allerdings dürfte der Antrag kaum Erfolg haben. Eine Auflösung des Landtags müsste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden.

Textgröße ändern: