The National Times - Lambrecht kündigt Lieferung von 5000 Militärhelmen an Ukraine an

Lambrecht kündigt Lieferung von 5000 Militärhelmen an Ukraine an


Lambrecht kündigt Lieferung von 5000 Militärhelmen an Ukraine an
Lambrecht kündigt Lieferung von 5000 Militärhelmen an Ukraine an

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Lieferung von 5000 Militärhelmen an die Ukraine angekündigt. Die ukrainische Regierung habe um die Unterstützung bei der Ausstattung ihrer Soldaten gebeten, sagte Lambrecht nach einer Sitzung des Verteidigungsausschusses im Bundestag am Mittwoch. "Wir haben das sofort geprüft und wir werden 5000 Helme an die Ukraine liefern." Dies sei ein "ganz deutliches Signal", dass Deutschland an der Seite der Ukraine stehe.

Textgröße ändern:

Sie habe in der Sitzung mit den Verteidigungspolitikern deutlich gemacht, "wie wichtig es ist, dass wir alle einen kühlen Kopf bewahren", sagte Lambrecht. Vorhandene Gesprächsformate müssten genutzt werden, "um friedlich zu einer Lösung in diesem Konflikt zu kommen". Wenn Russland und die Ukraine im Normandie-Format nun wieder mit am Tisch säßen, sei dies "ein wichtiges, ein richtiges Zeichen".

Es sei aber klar, "dass es auch rote Linien gibt bei diesen Gesprächen", betonte die Ministerin. Nicht verhandelbar sei die Einhaltung von Völkerrecht, die Integrität von Staaten oder die Bündnissouveränität.

Die Bundesregierung sieht sich seit Wochen Forderungen nach einer stärkeren Unterstützung der Ukraine im militärischen Konflikt mit Russland gegenüber. Ihre Linie ist es, keine "letalen" - also todbringende - Waffen zu liefern.

"Das ist Ausrüstung, das sind keine Waffen", sagte Lambrecht zu der Lieferung von Helmen. "Aber das hilft, das gibt Unterstützung. Und genau so werden wir auch weiterarbeiten in diesem Konflikt."

Das Bundesverteidigungsministerium hatte bereits vergangene Woche mitgeteilt, dass es medizinische Unterstützung für die ukrainischen Streitkräfte gebe. Dabei finanziert Deutschland unter anderem ein Feldlazarett, das von Estland aufgebaut wird.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Rubio: Washington wird keine Durchfahrtsgebühren für Straße von Hormus akzeptieren

Kein Land darf nach den Worten von US-Außenminister Marco Rubio Mautgebühren für die Durchfahrt der Straße von Hormus erheben. "Es handelt sich um eine internationale Wasserstraße", betonte Rubio bei seiner Ankunft in Abu Dhabi am Dienstag. "Kein Land darf auf einer internationalen Wasserstraße Mautgebühren oder Abgaben erheben. Das ist geltendes Völkerrecht", fügte er hinzu.

An der Straße von Hormus festsitzende Seeleute sollen Region verlassen können

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat in Absprache mit den Anrainer-Ländern die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die mehr als 11.000 an der Straße von Hormus festsitzenden Seeleute das Gebiet verlassen können. Die Fahrt ihrer Schiffe erfolge über festgelegte Routen und "in enger Zusammenarbeit mit dem Iran, dem Oman, allen anderen Anrainerländern und mit den USA", erklärte IMO-Generalsekretär Arsenio Dominguez am Dienstag.

Großbritannien: Premier Starmer will "reibungslose" Übergabe an Nachfolger

Nach seiner Rücktrittsankündigung am Montag will der britische Premierminister Keir Starmer den Stabwechsel "so reibungslos wie möglich gestalten". Ein Regierungssprecher sagte am Dienstag, es könnte schon in Kürze Gespräche mit dem Team seines Konkurrenten Andy Burnham geben, der Labour-Parteichef und damit auch Premierminister werden will. Falls Burnham keinen Gegenkandidaten hat, könnte er am 17. Juli in die Downing Street einziehen. In der Partei brachten sich allerdings auch zwei weitere Bewerber in Stellung.

Beschwerden von ARD und ZDF: Karlsruhe verhandelt Streit über Rundfunkbeitrag

Die Höhe des Rundfunkbeitrags hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe verhandelte über einen von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit. Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: