The National Times - Populäre türkische TV-Journalistin wegen "Präsidentenbeleidigung" in U-Haft

Populäre türkische TV-Journalistin wegen "Präsidentenbeleidigung" in U-Haft


Populäre türkische TV-Journalistin wegen "Präsidentenbeleidigung" in U-Haft
Populäre türkische TV-Journalistin wegen "Präsidentenbeleidigung" in U-Haft

Wegen kritischer Äußerungen über Staatschef Recep Tayyip Erdogan ist in der Türkei eine bekannte Fernsehjournalistin in Untersuchungshaft genommen worden. Sedef Kabas wurde am Samstag gegen 02.00 Uhr früh (00.00 Uhr MEZ) in ihrer Wohnung in Istanbul festgenommen, wie ihr Anwalt mitteilte. Sie wurde einem Gericht vorgeführt, das ihre Inhaftierung formal bestätigte.

Textgröße ändern:

Wenige Stunden vor ihrer Festnahme hatte Kabas Erdogan während einer Sendung und danach auch im Onlinedienst Twitter kritisiert, wo ihr 900.000 Menschen folgen. Präsidentenbeleidigung ist in der Türkei ein Straftatbestand, der mit Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren geahndet wird.

"Eine sogenannte Journalistin hat glattweg unseren Präsidenten in einem Fernsehsender beleidigt, der kein anderes Ziel hat, als Hass zu verbreiten", schrieb Erdogans Sprecher Fahrettin Altun auf Twitter. "Ich verurteile diese Arroganz, dieses Fehlen von Moral auf das Schärfste", fügte er hinzu.

Die türkische Journalistengewerkschaft TGS erklärte, Kabas' Festnahme sei "ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit". Der Verband prangert immer wieder Einschränkungen der Pressefreiheit in der Türkei an, insbesondere seit einem Putschversuch 2016. Auf einer Rangliste der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen zur Pressefreiheit nahm die Türkei vergangenes Jahr unter den insgesamt 180 untersuchten Ländern Platz 153 ein.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

SPD-Außenpolitiker zu Iran-Krieg: Regierung muss Völkerrechtsbruch benennen

Nach den Angriffen Israels und der USA auf den Iran hat der SPD-Außenpolitiker Adis Ahmetovic die Bundesregierung zu einer klaren Haltung zum Völkerrecht gedrängt. "Wenn man Völkerrechtsbrüche nicht benennt, führt man Völkerrecht ad absurdum und man sieht der politischen Erosion zu", sagte er am Montag im Bayerischen Rundfunk. Es gehe dabei auch um Glaubwürdigkeit, denn an anderer Stelle sei klar benannt worden, "dass Russland die Ukraine völkerrechtswidrig überfällt".

Frankreich "bereit" zur Verteidigung der Golfstaaten und Jordaniens

Frankreich hat seine Bereitschaft zur Verteidigung der vom Iran angegriffenen Golfstaaten und Jordaniens erklärt. Der französische Außenminister Jean-Noël Barrot sicherte "den befreundeten Ländern, die von den Raketen und Drohnen der iranischen Revolutionsgarden bewusst ins Visier genommen werden" die Unterstützung seines Landes zu. Frankreich sei "bereit, sich an ihrer Verteidigung zu beteiligen", sagte Barrot am Montag in Paris. Er verwies dabei auf bestehende Abkommen mit den Partnern und das Prinzip der kollektiven Selbstverteidigung. Barrot erwähnte namentlich Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Irak, Bahrain, Kuwait, Oman und Jordanien.

Mehrere US-Jets in Kuwait abgestürzt - Besatzung überlebt

Im Iran-Krieg sind im Golfstaat Kuwait sind am Montag nach offiziellen Angaben mehrere US-Kampfflugzeuge abgestürzt. Alle Besatzungsmitglieder hätten überlebt, erklärte ein Sprecher des kuwaitischen Verteidigungsministeriums, sie seien zur medizinischen Behandlung in Krankenhäuser gebracht worden und befänden sich in "stabilem" Zustand. Die Ursache des Absturzes werde derzeit untersucht.

Verfassungsschutz: "Hohe abstrakte Gefährdung" für US- und israelische Einrichtungen

Angesichts des eskalierenden Iran-Konflikts sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine "weiterhin hohe abstrakte Gefährdung" für Einrichtungen in Deutschland, die Israel und den USA nahestehen. Dazu zählten diplomatische Vertretungen oder militärische Standorte, erklärte die Behörde am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Gleichzeitig müsse angenommen werden, dass auch jüdische Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie Schulen oder Synagogen "als Angriffsziele für etwaige Vergeltungsmaßnahmen infrage kommen".

Textgröße ändern: