The National Times - Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz


Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz
Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden ihre aktuell noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen bis Anfang April beibehalten. Wie die beiden Senate am Dienstag nach Sitzungen erklärten, wollen sie die im derzeit diskutierten Entwurf des neuen Bundeinfektionsschutzgesetzes vorgesehene entsprechende Übergangsfrist nutzen. Zuvor hatten bereits mehrere weitere Bundesländer dies angekündigt.

Textgröße ändern:

Die in dem Entwurf erwähnte Übergangsfrist soll am 2. April enden, danach wären bundesweit nach jetzigen Stand im Regelfall nur noch bestimmte sogenannte Basisschutzmaßnahmen zulässig. Dazu gehören eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, eventuell auch die Möglichkeit für Tests etwa an Schulen. Weitere Maßnahmen wären nur in Hotspotregionen mit starkem Infektionsgeschehen gestattet.

Über die Einzelheiten des Gesetzes wird derzeit zwischen Bund und Ländern noch intensiv beraten. Viele Bundesländer kritisieren die geplanten Basisschutzmaßnahmen ab dem 2. April als unzureichend. "Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden", sagte auch der Hamburger Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Demnach hält die Hamburger Landesregierung zumindest auch eine Maskenpflicht in Innenräumen zur Eindämmung weiter für erforderlich.

In Berlin wird die Übergangsfrist abweichend bereits am 31. März enden, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Hauptstadt sagte. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Feststellung der epidemischen Lage in Berlin. Er ist bis zum 31. März befristet.

Ab 1. April würden dann in Berlin nach jetzigem Beratungsstand alle Coronabeschränkungen bis auf die im Infektionsschutzgesetz noch enthaltenen Maßnahmen wegfallen, sagte Giffey weiter. Eine genauere Aussage sei derzeit wegen der noch nicht abgeschlossenen Beratungen nicht möglich. Der Senat werde darüber am Samstag in einer Sondersitzung sprechen, wenn die Bundesregelung vorliege.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Polizei geht von politischem Motiv aus

Nach einer versuchten nächtlichen Brandsatzattacke auf ein Firmengebäude mit Rüstungsunternehmen in München gehen Ermittler von einem politischen Hintergrund aus. Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Münchner Generalstaatsanwaltschaft übernahmen deshalb den Fall, wie ein LKA-Sprecher am Donnerstag in der Landeshauptstadt sagte. Demnach wurden die Brandsätze in der Nacht aus einem Auto geworfen. Zwei Verdächtige wurden später an einer Tankstelle festgenommen.

Bundesfinanzhof: Beiträge an Schulförderverein können steuerlich absetzbar sein

Eltern, die Beiträge an den Förderverein der Privatschule ihrer Kinder zahlen, können diese unter Umständen von der Steuer absetzen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag in München mitteilte, können unter bestimmten Voraussetzungen 30 Prozent des Schulgelds, höchstens aber 5000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. (Az. X R 27/23)

Deutschland sagt weitere 250 Millionen Euro für Energieversorgung in Ukraine zu

Deutschland stellt der Ukraine weitere 250 Millionen Euro zur Sicherung ihrer von Russland angegriffenen Energieversorgung zur Verfügung. Mit dem Geld sollten "akute Reparaturbedarfe" im kommenden Winter finanziert werden, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin. Hintergrund ist, dass Russland bei seinen Angriffen oftmals gezielt ukrainische Kraftwerke zerstört. Der Ausfall der Wärmeversorgung macht den Menschen in dem Land vor allem im Winter schwer zu schaffen.

Moskau kündigt Schließung von russischen Standorten des Goethe-Instituts an

Als Reaktion auf die Schließung des Russischen Hauses in Berlin hat die russische Regierung eine Schließung der Standorte des Goethe-Instituts in Russland angekündigt. Die Zweigstellen des deutschen Kulturinstituts in Moskau, St. Petersburg und Jekaterinburg würden "natürlich" geschlossen, sagte der russische Außenminister Sergej Lawrow am Donnerstag nach Angaben russischer Nachrichtenagenturen. Die Bundesregierung hatte die Schließung des Russischen Hauses mit dem mutmaßlich russischen Anschlagsversuch am Flughafen in Leipzig begründet.

Textgröße ändern: