The National Times - Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz


Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz
Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden ihre aktuell noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen bis Anfang April beibehalten. Wie die beiden Senate am Dienstag nach Sitzungen erklärten, wollen sie die im derzeit diskutierten Entwurf des neuen Bundeinfektionsschutzgesetzes vorgesehene entsprechende Übergangsfrist nutzen. Zuvor hatten bereits mehrere weitere Bundesländer dies angekündigt.

Textgröße ändern:

Die in dem Entwurf erwähnte Übergangsfrist soll am 2. April enden, danach wären bundesweit nach jetzigen Stand im Regelfall nur noch bestimmte sogenannte Basisschutzmaßnahmen zulässig. Dazu gehören eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, eventuell auch die Möglichkeit für Tests etwa an Schulen. Weitere Maßnahmen wären nur in Hotspotregionen mit starkem Infektionsgeschehen gestattet.

Über die Einzelheiten des Gesetzes wird derzeit zwischen Bund und Ländern noch intensiv beraten. Viele Bundesländer kritisieren die geplanten Basisschutzmaßnahmen ab dem 2. April als unzureichend. "Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden", sagte auch der Hamburger Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Demnach hält die Hamburger Landesregierung zumindest auch eine Maskenpflicht in Innenräumen zur Eindämmung weiter für erforderlich.

In Berlin wird die Übergangsfrist abweichend bereits am 31. März enden, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Hauptstadt sagte. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Feststellung der epidemischen Lage in Berlin. Er ist bis zum 31. März befristet.

Ab 1. April würden dann in Berlin nach jetzigem Beratungsstand alle Coronabeschränkungen bis auf die im Infektionsschutzgesetz noch enthaltenen Maßnahmen wegfallen, sagte Giffey weiter. Eine genauere Aussage sei derzeit wegen der noch nicht abgeschlossenen Beratungen nicht möglich. Der Senat werde darüber am Samstag in einer Sondersitzung sprechen, wenn die Bundesregelung vorliege.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Streit um Energiepolitik: Merz kritisiert Reiche

Im Koalitionsstreit um die Energiepolitik hat Bundeskanzler Friedrich Merz Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (beide CDU) zur Zurückhaltung aufgefordert. Der Kanzler sei "befremdet" über den öffentlichen Schlagabtausch, hieß es am Freitag aus dem Umfeld des Bundeskanzlers. Merz mahne die Koalitionäre zur Geschlossenheit. Es gehe jetzt um das Land, nicht um Parteibefindlichkeiten.

Vance zu Iran-Friedensgesprächen nach Pakistan aufgebrochen

US-Vizepräsident JD Vance hat die USA am Freitag in Richtung Pakistan verlassen, wo er mit Vertretern aus Teheran über eine Friedenslösung im Iran-Krieg verhandeln will. "Wir werden versuchen, positive Verhandlungen zu führen", sagte Vance vor seinem Abflug vom Luftwaffenstützpunkt Joint Base Andrews vor den Toren der US-Hauptstadt Washington.

Feuerpause im Ukraine-Krieg zum orthodoxen Osterfest geplant - neue russische Angriffe

Im Ukraine-Krieg sollen zum orthodoxen Osterfest am Wochenende für 32 Stunden die Waffen schweigen: Der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj hat die Bereitschaft seines Landes zur Einhaltung einer vom russischen Präsidenten Wladimir Putin angekündigten Feuerpause ab Samstagnachmittag erklärt. Zugleich forderte er die vollständige Rückkehr zu den von den USA teilweise gelockerten Ölsanktionen gegen Moskau. Bei neuen russischen Angriffen in der Ostukraine wurden nach Behördenangaben zwei Menschen getötet.

Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz

Männer im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. Das Bundesverteidigungsministerium stellte klar, dass eine Ausnahmeregelung im Wehrdienstgesetz zur Regel gemacht wird, wonach "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen" - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes übte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

Textgröße ändern: