The National Times - Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz


Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz
Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden ihre aktuell noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen bis Anfang April beibehalten. Wie die beiden Senate am Dienstag nach Sitzungen erklärten, wollen sie die im derzeit diskutierten Entwurf des neuen Bundeinfektionsschutzgesetzes vorgesehene entsprechende Übergangsfrist nutzen. Zuvor hatten bereits mehrere weitere Bundesländer dies angekündigt.

Textgröße ändern:

Die in dem Entwurf erwähnte Übergangsfrist soll am 2. April enden, danach wären bundesweit nach jetzigen Stand im Regelfall nur noch bestimmte sogenannte Basisschutzmaßnahmen zulässig. Dazu gehören eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, eventuell auch die Möglichkeit für Tests etwa an Schulen. Weitere Maßnahmen wären nur in Hotspotregionen mit starkem Infektionsgeschehen gestattet.

Über die Einzelheiten des Gesetzes wird derzeit zwischen Bund und Ländern noch intensiv beraten. Viele Bundesländer kritisieren die geplanten Basisschutzmaßnahmen ab dem 2. April als unzureichend. "Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden", sagte auch der Hamburger Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Demnach hält die Hamburger Landesregierung zumindest auch eine Maskenpflicht in Innenräumen zur Eindämmung weiter für erforderlich.

In Berlin wird die Übergangsfrist abweichend bereits am 31. März enden, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Hauptstadt sagte. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Feststellung der epidemischen Lage in Berlin. Er ist bis zum 31. März befristet.

Ab 1. April würden dann in Berlin nach jetzigem Beratungsstand alle Coronabeschränkungen bis auf die im Infektionsschutzgesetz noch enthaltenen Maßnahmen wegfallen, sagte Giffey weiter. Eine genauere Aussage sei derzeit wegen der noch nicht abgeschlossenen Beratungen nicht möglich. Der Senat werde darüber am Samstag in einer Sondersitzung sprechen, wenn die Bundesregelung vorliege.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

OSZE stellt nach Forderungen aus Russland und USA Reformen in Aussicht

Nach Forderungen aus Moskau, Minsk und Washington hat die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am Donnerstag Reformen in Aussicht gestellt. Der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis, dessen Land in diesem Jahr den Vorsitz der OSZE innehat, kündigte in Wien vor Journalisten an, "dafür zu sorgen, dass die OSZE relevant bleibt".

Neuer Wehrdienst: Bundeswehr versendet erste Fragebögen

Die Bundeswehr hat die ersten 5000 Briefe zum neuen Wehrdienst versandt. Sie gingen an junge Menschen des Jahrgangs 2008, die Anfang Januar volljährig geworden sind, wie das Verteidigungsministerium am Donnerstag mitteilte. Schrittweise sollen nun wöchentlich rund 12.500 Briefe versandt werden. Diese enthalten einen QR-Code, der zu einem Onlinefragebogen führt.

Gewalt gegen Demonstranten: USA verhängen Sanktionen gegen iranische Verantwortliche

Die US-Regierung hat Sanktionen gegen Verantwortliche für die Gewalt gegen friedliche Demonstranten im Iran verkündet. Die Strafmaßnahmen richteten sich unter anderem gegen den Vorsitzenden des Nationalen Sicherheitsrats, Ali Laridschani, sowie weitere Vertreter der Sicherheitsbehörden, die das gewaltsame Vorgehen gegen die Proteste organisiert hätten, erklärte US-Finanzminister Scott Bessent am Donnerstag.

Neues Gesetz: Bundeswehr soll schneller beschaffen können

Angesichts der wachsenden sicherheitspolitischen Bedrohungen soll die Bundeswehr künftig schneller und unkomplizierter Beschaffungen vornehmen können. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen von Koalition und AfD ein Gesetz, das die Verfahren zu Genehmigung und Beschaffung deutlich beschleunigen soll. Der notwendige Fähigkeitszuwachs der Truppe dürfe nicht an zu komplexen Verfahren scheitern, heißt es im Gesetzentwurf. Ziel sei es, die "angestrebte vollumfängliche Verteidigungsbereitschaft" zu erreichen.

Textgröße ändern: