The National Times - Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz


Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz
Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden ihre aktuell noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen bis Anfang April beibehalten. Wie die beiden Senate am Dienstag nach Sitzungen erklärten, wollen sie die im derzeit diskutierten Entwurf des neuen Bundeinfektionsschutzgesetzes vorgesehene entsprechende Übergangsfrist nutzen. Zuvor hatten bereits mehrere weitere Bundesländer dies angekündigt.

Textgröße ändern:

Die in dem Entwurf erwähnte Übergangsfrist soll am 2. April enden, danach wären bundesweit nach jetzigen Stand im Regelfall nur noch bestimmte sogenannte Basisschutzmaßnahmen zulässig. Dazu gehören eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, eventuell auch die Möglichkeit für Tests etwa an Schulen. Weitere Maßnahmen wären nur in Hotspotregionen mit starkem Infektionsgeschehen gestattet.

Über die Einzelheiten des Gesetzes wird derzeit zwischen Bund und Ländern noch intensiv beraten. Viele Bundesländer kritisieren die geplanten Basisschutzmaßnahmen ab dem 2. April als unzureichend. "Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden", sagte auch der Hamburger Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Demnach hält die Hamburger Landesregierung zumindest auch eine Maskenpflicht in Innenräumen zur Eindämmung weiter für erforderlich.

In Berlin wird die Übergangsfrist abweichend bereits am 31. März enden, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Hauptstadt sagte. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Feststellung der epidemischen Lage in Berlin. Er ist bis zum 31. März befristet.

Ab 1. April würden dann in Berlin nach jetzigem Beratungsstand alle Coronabeschränkungen bis auf die im Infektionsschutzgesetz noch enthaltenen Maßnahmen wegfallen, sagte Giffey weiter. Eine genauere Aussage sei derzeit wegen der noch nicht abgeschlossenen Beratungen nicht möglich. Der Senat werde darüber am Samstag in einer Sondersitzung sprechen, wenn die Bundesregelung vorliege.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Auswärtiges Amt warnt vor "gewalttätigen Auseinandersetzungen" in US-Städten

Nach dem erneuten tödlichen Schusswaffeneinsatz durch US-Sicherheitskräfte im Bundesstaat Minnesota rät die Bundesregierung deutschen Reisende zu erhöhter Vorsicht. "In Minneapolis und in anderen Städten kommt es bei Demonstrationen teils zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden", heißt es in den am Montag aktualisierten Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts für die USA.

Israels Armee: Leichnam der letzten Hamas-Geisel gefunden und nach Israel gebracht

Der Leichnam der letzten Geisel der Hamas im Gazastreifen ist nach Angaben der israelischen Armee identifiziert und nach Israel gebracht worden. Die Armee teilte am Montag mit, Militärvertreter hätten die Familie von Ran Gvili darüber informiert, dass ihr Angehöriger "formal identifiziert und für die Beisetzung in die Heimat gebracht wurde". Damit seien nun alle Geiseln der radikalislamischen Hamas zurückgeführt worden.

Merz: Sicherheit in der Nordsee hat "besondere Aktualität bekommen"

Die Sicherheit in der Nordsee ist nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein hoch aktuelles Thema. "Das Thema Sicherheit im Norden wird uns begleiten auf dieser Konferenz", sagte Merz am Montag beim sogenannten Nordseegipfel in Hamburg. Zwar beschäftige dies Deutschland, die EU und die Nato schon seit Jahren, doch in den vergangenen Wochen habe es "eine besondere Aktualität bekommen".

Verurteilter Ex-Präsident Sarkozy will elektronische Fußfessel vermeiden

Der bereits zweimal rechtskräftig verurteilte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy bemüht sich, das erneute Tragen einer elektronischen Fußfessel zu vermeiden. Seine Anwälte hätten das Zusammenlegen beider Strafen beantragt, erklärte die Finanzstaatsanwaltschaft am Montag in Paris. Dies hätte voraussichtlich zur Folge, dass er sich zum Ableisten seiner zweiten Freiheitsstrafe nicht erneut eine elektronische Fußfessel anlegen lassen müsste.

Textgröße ändern: