The National Times - Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz


Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz
Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden ihre aktuell noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen bis Anfang April beibehalten. Wie die beiden Senate am Dienstag nach Sitzungen erklärten, wollen sie die im derzeit diskutierten Entwurf des neuen Bundeinfektionsschutzgesetzes vorgesehene entsprechende Übergangsfrist nutzen. Zuvor hatten bereits mehrere weitere Bundesländer dies angekündigt.

Textgröße ändern:

Die in dem Entwurf erwähnte Übergangsfrist soll am 2. April enden, danach wären bundesweit nach jetzigen Stand im Regelfall nur noch bestimmte sogenannte Basisschutzmaßnahmen zulässig. Dazu gehören eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, eventuell auch die Möglichkeit für Tests etwa an Schulen. Weitere Maßnahmen wären nur in Hotspotregionen mit starkem Infektionsgeschehen gestattet.

Über die Einzelheiten des Gesetzes wird derzeit zwischen Bund und Ländern noch intensiv beraten. Viele Bundesländer kritisieren die geplanten Basisschutzmaßnahmen ab dem 2. April als unzureichend. "Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden", sagte auch der Hamburger Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Demnach hält die Hamburger Landesregierung zumindest auch eine Maskenpflicht in Innenräumen zur Eindämmung weiter für erforderlich.

In Berlin wird die Übergangsfrist abweichend bereits am 31. März enden, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Hauptstadt sagte. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Feststellung der epidemischen Lage in Berlin. Er ist bis zum 31. März befristet.

Ab 1. April würden dann in Berlin nach jetzigem Beratungsstand alle Coronabeschränkungen bis auf die im Infektionsschutzgesetz noch enthaltenen Maßnahmen wegfallen, sagte Giffey weiter. Eine genauere Aussage sei derzeit wegen der noch nicht abgeschlossenen Beratungen nicht möglich. Der Senat werde darüber am Samstag in einer Sondersitzung sprechen, wenn die Bundesregelung vorliege.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Ministerin Reiche muss Video mit Antisemitismusvorwurf gegen Linkspartei entfernen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss einen Beitrag auf Instagram über die Linkspartei vorläufig vom Profil ihres Ministeriums entfernen. Ein Eilantrag der Linken hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg, wie dieses am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Reiche sprach in dem Video über eine Partei, "die Antisemitismus offen lebt". (Az. 2 BvE 5/26)

Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen

Nach massivem öffentlichen Druck hat US-Präsident Donald Trump die geplante Liveübertragung einer Hinrichtung durch das US-Militär abgesagt. Trump erklärte am Donnerstag in seinem Onlinedienst Truth Social, der Amokläufer Nidal Hasan werde "wie vorgesehen durch ein Erschießungskommando sterben, aber dieses Ereignis wird nicht übertragen". Der vom Pentagon angekündigte Livestream war sowohl in den Reihen von Trumps Republikanern wie auch international auf Empörung gestoßen.

Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels

Vor der Abstimmung des Bundestags hat die Tabakindustrie ihre Kritik an der deutlichen Steuererhöhung für Zigaretten und andere Erzeugnisse bekräftigt. "Die Koalition beschreitet einen fiskalischen Irrweg", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, Jan Mücke, am Donnerstag. Er warnte vor einem Anstieg des illegalen Zigarettenhandels, wodurch erhoffte Steuermehreinnahmen ausbleiben würden. Die Grünen kritisierten unterdessen die Erhöhungen als im EU-Vergleich zu niedrig.

Vergabeaffäre: Durchsuchungen bei SPD-Politiker Ahmetovic - Immunität aufgeoben

In einer Vergabeaffäre hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Bundestagsbüro des SPD-Abgeordneten Adis Ahmetovic sowie drei Privatwohnungen durchsuchen lassen. Dabei seien in Berlin und Hannover Speichermedien sichergestellt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Gegen Ahmetovic wird demnach wegen Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ermittelt.

Textgröße ändern: