The National Times - Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz


Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz
Auch Berlin und Hamburg nutzen Übergangsfrist in neuem Infektionsschutzgesetz

Auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg werden ihre aktuell noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen bis Anfang April beibehalten. Wie die beiden Senate am Dienstag nach Sitzungen erklärten, wollen sie die im derzeit diskutierten Entwurf des neuen Bundeinfektionsschutzgesetzes vorgesehene entsprechende Übergangsfrist nutzen. Zuvor hatten bereits mehrere weitere Bundesländer dies angekündigt.

Textgröße ändern:

Die in dem Entwurf erwähnte Übergangsfrist soll am 2. April enden, danach wären bundesweit nach jetzigen Stand im Regelfall nur noch bestimmte sogenannte Basisschutzmaßnahmen zulässig. Dazu gehören eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, eventuell auch die Möglichkeit für Tests etwa an Schulen. Weitere Maßnahmen wären nur in Hotspotregionen mit starkem Infektionsgeschehen gestattet.

Über die Einzelheiten des Gesetzes wird derzeit zwischen Bund und Ländern noch intensiv beraten. Viele Bundesländer kritisieren die geplanten Basisschutzmaßnahmen ab dem 2. April als unzureichend. "Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden", sagte auch der Hamburger Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Demnach hält die Hamburger Landesregierung zumindest auch eine Maskenpflicht in Innenräumen zur Eindämmung weiter für erforderlich.

In Berlin wird die Übergangsfrist abweichend bereits am 31. März enden, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag in der Hauptstadt sagte. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Feststellung der epidemischen Lage in Berlin. Er ist bis zum 31. März befristet.

Ab 1. April würden dann in Berlin nach jetzigem Beratungsstand alle Coronabeschränkungen bis auf die im Infektionsschutzgesetz noch enthaltenen Maßnahmen wegfallen, sagte Giffey weiter. Eine genauere Aussage sei derzeit wegen der noch nicht abgeschlossenen Beratungen nicht möglich. Der Senat werde darüber am Samstag in einer Sondersitzung sprechen, wenn die Bundesregelung vorliege.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Luftalarm in Kiew nach Inkrafttreten der von Russland ausgerufenen Waffenruhe

Wenige Stunden nach Inkrafttreten der von Russland ausgerufenen einseitigen Waffenruhe ist in der ukrainischen Hauptstadt Luftalarm ausgelöst worden. Die Sirenen ertönten am Freitagmorgen für mehrere Minuten, wie AFP-Reporter berichteten. Nach Behördenangaben war der Alarm wegen eines drohenden Raketenangriffs ausgelöst worden.

Trump: Waffenruhe mit Teheran gilt trotz Gefechten in der Straße von Hormus weiterhin

Trotz neuer Gefechte in der Straße von Hormus ist die Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran nach Angaben von US-Präsident Donald Trump weiterhin in Kraft. Auf eine Journalistenfrage in Washington, ob die Feuerpause trotz der Kämpfe noch gelte, antwortete Trump am Donnerstag (Ortszeit): "Ja." Zuvor hatte das für die Golfregion zuständige Zentralkommando (Centcom) mitgeteilt, die US-Streitkräfte hätten iranische Militäreinrichtungen angegriffen. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) meldeten derweil Angriffe aus dem Iran.

Finanztip: Kosten bei reformierter Riester-Rente reduzieren Förder-Vorteil

Bei der neuen privaten Altersvorsorge können hohe Kosten nach Angaben der Ratgeber-Plattform Finanztip einen erheblichen Teil des Fördervorteils aufzehren. Das zeigen Musterrechnungen des unabhängigen Portals, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlagen. Demnach kann ein halber Prozentpunkt höhere Gebühren über die Laufzeit eines Vertrags rund 28.000 Euro Vermögen kosten. Das Gesetz zur Reform der Riester-Rente soll am Freitag im Bundesrat die letzte Hürde nehmen.

Bundesgesundheitsministerin Warken verteidigt Sparpläne bei Praxis-Ärzten

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Pläne verteidigt, Extravergütungen für Ärztinnen und Ärzte zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen zu streichen. Die bezahlten Vergütungen mit dem Ziel kürzerer Wartezeiten auf Facharzttermine hätten nicht die erwünschte Wirkung gehabt, sagte die CDU-Politikerin der "Ärzte Zeitung" (Online-Ausgabe vom Freitag). Mit Blick auf die allgemeinen Kostensteigerungen im ambulanten Bereich sei das "so schlichtweg auch nicht mehr finanzierbar".

Textgröße ändern: