The National Times - Beschwerde gegen Urteil wegen volksverhetzender Anti-Grünen-Aufkleber scheitert

Beschwerde gegen Urteil wegen volksverhetzender Anti-Grünen-Aufkleber scheitert


Beschwerde gegen Urteil wegen volksverhetzender Anti-Grünen-Aufkleber scheitert
Beschwerde gegen Urteil wegen volksverhetzender Anti-Grünen-Aufkleber scheitert / Foto: © AFP/Archiv

Ein wegen volksverhetzender Anti-Grünen-Aufkleber verurteilter Mann ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung gescheitert. Das Gericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung annehme. Der Mann hatte die Aufkleber selbst gebastelt und darauf einen Zusammenhang zwischen der Partei und Pädophilie hergestellt. (Az. 1 BvR 2124/21)

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Wie das Amtsgericht Hannover feststellte, ließ er mindestens hundert dieser Sticker drucken und verteilte sie im Mai 2019 auf einer Demonstration gegen eine Veranstaltung der AfD in Hannover an mehrere Menschen. Das Amtsgericht verurteilte ihn im September 2020 wegen Volksverhetzung.

Der Mann habe eine Schrift verbreitet, welche die Menschenwürde der Grünen-Mitglieder angreife, indem diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet würden, hieß es zur Begründung. Er könne sich hier weder auf Meinungs- noch auf Kunstfreiheit stützen. Gegen das Urteil wehrte sich der Mann vergebens vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht in Celle.

Er zog schließlich vor das Verfassungsgericht und gab an, seine Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit seien verletzt worden. Die niedersächsischen Gerichte hätten den satirischen Charakter der Aufkleber verkannt.

Damit hatte er aber in Karlsruhe keinen Erfolg. Er habe vor seiner Verfassungsbeschwerde nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die von ihm gerügte Grundrechtsverletzung aus der Welt zu schaffen, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Das hätte er schon vor den Gerichten in Hannover tun müssen. Außerdem habe er sich nicht ausreichend mit den Begründungen der dortigen Urteile auseinandergesetzt.

A.Davey--TNT

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