The National Times - Kipping wirft Wissing Untätigkeit bei Verteilung der Ukraine-Flüchtlinge vor

Kipping wirft Wissing Untätigkeit bei Verteilung der Ukraine-Flüchtlinge vor


Kipping wirft Wissing Untätigkeit bei Verteilung der Ukraine-Flüchtlinge vor
Kipping wirft Wissing Untätigkeit bei Verteilung der Ukraine-Flüchtlinge vor

Die Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) hat im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine mehr Unterstützung durch den Bund gefordert und insbesondere Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kritisiert. Noch immer würden Sonderzüge den bereits überlasteten Berliner Hauptbahnhof anfahren, obwohl diese Züge auch andere Städte ansteuern könnten, sagte Kipping dem "Spiegel". Das Bundesverkehrsministerium wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern:

Kipping kritisierte, bei der Verteilung der Geflüchteten gebe es große Probleme: Wissing könnte diese Verkehrsströme umlenken. "Dass er in dieser Notlage nichts Besseres zu tun hat, als mir zu erklären, dass er dafür nicht zuständig sei, hat mich irritiert", sagte Kipping dem "Spiegel". Die Sozialsenatorin verwies darauf, dass Berlin für die ganze Bundesrepublik "in Vorleistung" gehe.

Wissing hatte am Dienstag auf Twitter geschrieben, die Verteilung der Geflüchteten nicht beeinflussen zu können. Sein Ministerium kümmere sich um den Transport der Ukraine-Flüchtlinge von der polnisch-ukrainischen Grenze nach Deutschland, "ist aber nicht für die Verteilung auf die Länder zuständig", so der Verkehrsminister. Der Berliner Sozialsenat und Kipping "müssten das eigentlich wissen", schrieb der FDP-Politiker weiter.

Ergänzend dazu verwies am Freitag das Verkehrsministeriums darauf, dass für den Transport der Geflüchteten einerseits die regulären Eurocity-Züge aus Polen genutzt würden, zum anderen zusätzliche Entlastungszüge im Einsatz seien, da die regulären Züge überfüllt seien. Beide würden aber sowohl von Geflüchteten aus der Ukraine als auch von anderen Reisenden genutzt und könnten daher nicht einfach umgeleitet werden.

Zudem wies das Verkehrsministerium darauf hin, dass die Menschen aus der Ukraine grundsätzlich ihr Reiseziel frei im gesamten Schengen-Raum wählen können. "Eine gezielte Steuerung der Ströme der Flüchtenden ist daher nur auf freiwilliger Basis möglich", wurde in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen Kippings betont.

Außerdem gebe es neben den Verbindungen nach Berlin ohnehin auch bisher schon ebenso Züge zu anderen Zielen, etwa nach Dresden, Nürnberg und München, die von den Geflüchteten alle ebenso wie die Berlin-Züge kostenlos genutzt werden können. Zusätzlich seien inzwischen weitere Züge im Einsatz, die direkt von der deutsch-polnischen Grenze in Frankfurt/Oder aus Hannover ansteuerten, wo eine weitere Informations- und Vermittlungsstelle für die Kriegsflüchtlinge eingerichtet wurde.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Außenminister der EU und der Golfstaaten beraten über Iran-Krieg

Die Außenminister der Europäischen Union beraten am Donnerstag per Videoschaltung mit Kollegen aus den Golfstaaten über den Iran-Krieg (11.00 Uhr MEZ). Dabei soll es um die jüngsten Entwicklungen im Iran, aber auch im Nahen Osten allgemein gehen. Einberufen wurde das virtuelle Treffen von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas.

Ministerpräsidentenkonferenz berät in Berlin über kommunale Finanzen

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder berät am Donnerstag (08.30 Uhr) in Berlin unter anderem über die kommunalen Finanzen. Auch um Fragen der Staatsmodernisierung sowie der Energie- und Wettbewerbspolitik soll es bei dem eintägigen Treffen im Bundesrat gehen. Vor dem Termin forderten die Kommunen und ihre Verbände baldige Entscheidungen zur Entlastung der Städte und Gemeinden.

Italiens Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH urteilt über Folgen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg über eine Migrationsfrage, die in Deutschland viele Gerichte beschäftigt. Es geht darum, ob Deutschland für ein Asylverfahren zuständig wird, wenn das eigentlich zuständige Italien keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen befragte den EuGH dazu. (Az. C-458/24)

Messerangriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Urteil gegen IS-Anhänger erwartet

Rund ein Jahr nach einem brutalen Messerangriff durch einen IS-Anhänger am Berliner Holocaust-Mahnmal wird am Mittwoch (09.15 Uhr) vor dem Kammergericht das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft fordert für den damals 19-jährigen Attentäter eine lebenslange Haftstrafe und die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, die Verteidigung beantragte eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Textgröße ändern: