The National Times - Urteil: Haus der Geschichte muss Einsicht in Kaufverträge zu "Schabowski-Zettel" gewähren

Urteil: Haus der Geschichte muss Einsicht in Kaufverträge zu "Schabowski-Zettel" gewähren


Urteil: Haus der Geschichte muss Einsicht in Kaufverträge zu "Schabowski-Zettel" gewähren
Urteil: Haus der Geschichte muss Einsicht in Kaufverträge zu "Schabowski-Zettel" gewähren / Foto: © AFP/Archiv

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stiftung Haus der Geschichte der Presse Einsicht in zwei Kaufverträge über den sogenannten Schabowski-Zettel gewähren muss. Nach Gerichtsangaben vom Donnerstag ergibt sich für den klagenden Journalisten der "Bild"-Zeitung ein Einsichtsrecht aus dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. In einem Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte es 2022 bereits ein Urteil gegeben, mit dem ein Einsichtsrecht abgelehnt wurde.

Textgröße ändern:

Bei dem Streit geht es um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Äußerung führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den Schabowski-Zettel im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Die für Presserecht zuständige sechste Kammer des Verwaltungsgerichts entschied 2022, dass das Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer offenlegen müsse. Ein Einsichtsrecht in die Kaufvereinbarungen sah die Kammer auf Grundlage des Presserechts jedoch für nicht gegeben, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Das nun am 29. Juni gefallene Urteil wurde demnach in einem weiteren Verfahren vor einer anderen Kammer erstritten. Die 13. Kammer bejahte ein Einsichtsrecht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass bei historisch besonders herausragenden Ausstellungsstücken wie dem Schabwoski-Zettel ein "erhebliches öffentliches Interesse" an den Hintergründen des Erwerbs bestehe.

Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. In dem ersten Verfahren wurde der Sprecherin zufolge bereits Berufung eingelegt.

C.Bell--TNT

Empfohlen

Berliner Linke trifft sich mit Grünen und SPD zu Gespräch vor möglichen Sondierungen

Elf Tage nach der Abgeordnetenhauswahl in Berlin treffen sich Linke, Grüne und SPD am Donnerstag (11.00 Uhr) zu einem ersten Gespräch vor möglichen Sondierungen. Bei dem Treffen auf Einladung der Linken soll geklärt werden, ob die Voraussetzungen für Sondierungsgespräche gegeben sind. Die Linke gewann die Wahl am 20. September deutlich. Spitzenkandidatin Elif Eralp kündigte anschließend an, eine Regierung mit Grünen und SPD anzustreben.

Bundesgericht prüft Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) darüber, ob ein Arzt selbst einen Impfstoff gegen das Coronavirus für seine Patienten herstellen darf. Der Mediziner aus Baden-Württemberg meldete dem Karlsruher Regierungspräsidium im Sommer 2021, dass er einen solchen Impfstoff anfertige. Die Behörde verbot ihm das. (Az. 3 C 11.24)

EU-Innenminister beraten über Abschiebungen

Die EU-Innenminister treffen sich am Donnerstag in Luxemburg, um über weitere Möglichkeiten zur Förderung von Abschiebungen zu diskutieren. Laut Tagesordnung sollen die Minister darüber beraten, wie die Abschiebung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht durch eine "verstärkte Zusammenarbeit" mit "prioritären" Drittstaaten verbessert werden kann. Gleichzeitig prüfen Deutschland und vier weitere Länder Optionen zur Einrichtung von Abschiebezentren außerhalb der EU.

Wadephul trifft europäische Außenminister in Montenegro und reist nach Italien

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) berät am Donnerstag in Montenegro mit weiteren europäischen Außenministern über die Annäherung der Westbalkanstaaten an die Europäische Union. Das Treffen in der Hauptstadt Podgorica findet im Rahmen des sogenannten Berlin-Prozesses statt, den Deutschland 2014 initiiert hatte. Zum Westbalkan gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Alle sechs Staaten bewerben sich seit vielen Jahren um eine Mitgliedschaft in der EU.

Textgröße ändern: