The National Times - Anklage wegen Bränden an Zelt für ukrainische Flüchtlinge in Bayern erhoben

Anklage wegen Bränden an Zelt für ukrainische Flüchtlinge in Bayern erhoben


Anklage wegen Bränden an Zelt für ukrainische Flüchtlinge in Bayern erhoben
Anklage wegen Bränden an Zelt für ukrainische Flüchtlinge in Bayern erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Nach zwei Brandanschlägen in kurzer Folge auf eine noch leer stehende Zeltunterkunft für ukrainische Flüchtlinge in Niederbayern hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen einen 57-Jährigen erhoben. Sie wirft ihm Brandstiftung, versuchte Brandstiftung und Sachbeschädigung aus rechtsextremistischen Motiven vor, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

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Der Mann soll am 31. Januar abends an einem noch leer stehenden Wohnzelt in Marklkofen Benzin ausgeschüttet und entzündet haben. Die Flammen erloschen jedoch von selbst wieder. In der Nacht zum 2. Februar soll er das Benzin in ein im Zelt aufgestelltes Heizgerät gegossen haben. Das durch das Benzin entfachte Feuer griff auf die Zeltwand und die Stützkonstruktion über, so dass das Zelt schwer beschädigt wurde. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von fast 30.000 Euro.

Noch am Tag des zweiten Feuers übernahm die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen, weil ein extremistischer Hintergrund angenommen wurde. Drei Tage später wurde der 57-Jährige festgenommen. Er geriet durch Zeugenangaben und die Videoüberwachung einer Tankstelle in den Fokus der Ermittlungen und sitzt weiter in Untersuchungshaft.

Der 57-Jährige soll aus einer rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Motivation gehandelt haben. Mit der Tat habe er die geplante Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge verhindern wollen. Die Vorwürfe habe er zurückgewiesen. Hinweise auf weitere Täter gebe es nicht. Über die Zulassung des Verfahrens muss das Amtsgericht Landshut entscheiden.

Die Generalstaatsanwaltschaft erhob keine Anklage wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt gewesen seien. Demnach hätte das betroffene Gebäude bereits zum Tatzeitpunkt als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden müssen.

V.Bennett--TNT

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