The National Times - Deutsches Rotes Kreuz kritisiert Fluchtkorridore im Ukraine-Krieg

Deutsches Rotes Kreuz kritisiert Fluchtkorridore im Ukraine-Krieg


Deutsches Rotes Kreuz kritisiert Fluchtkorridore im Ukraine-Krieg
Deutsches Rotes Kreuz kritisiert Fluchtkorridore im Ukraine-Krieg

Der Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Christian Reuter, hat das Konzept von Fluchtkorridoren wie im Ukraine-Krieg kritisiert. "Ich sehe humanitäre Fluchtkorridore durchaus zweischneidig", sagte Reuter am Montagabend im ZDF. Natürlich sei es gut, wenn möglichst viele Menschen in der Ukraine gerettet werden könnten. "Aber ein humanitärer Fluchtkorridor darf dann nicht in der Konsequenz heißen, dass alle Menschen, die dort nicht fliehen, dann sozusagen angegriffen werden können".

Textgröße ändern:

Dies sei eine Konsequenz von humanitären Fluchtkorridoren, "dass dann Konflikt- und Kriegsparteien sagen, dass alle anderen zum Angriffsziel werden", warnte Reuter. Es gehe den Regierungen "nicht in erster Linie darum, Menschen zu retten". Stattdessen sei es ein "militärisches Instrument", um anschließend "ungenierter, ungehemmter" in die "Konfliktlage hineinschießen, hineinbombardieren zu können".

Russland und die Ukraine ringen weiterhin um lokale Feuerpausen und Fluchtkorridore, um Zivilisten die Ausreise aus umkämpften Städten wie Mariupol oder Kiew zu ermöglichen. Ein erster Versuch solcher Korridore war am Montag gescheitert. Die meisten der von Russland geplanten Fluchtrouten sollten nämlich nach Russland selbst oder ins verbündete Belarus führen, was die Ukraine ablehnte. Für Dienstag kündigte Moskau einen neuen Anlauf an.

Der Krieg in der Ukraine hat mittlerweile nach UN-Angaben mehr als 1,7 Millionen Menschen in die Flucht getrieben. Nach den jüngsten Angaben des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte wurden bislang mindestens 406 Zivilisten getötet. Das Büro betonte allerdings, dass die tatsächliche Zahl wahrscheinlich "wesentlich höher" liege.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Wahlen in Sambia: Präsident Hichilema für zweite Amtszeit wiedergewählt

In Sambia ist Präsident Hakainde Hichilema nach Angaben der Wahlkommission für eine zweite Amtszeit wiedergewählt worden. Der seit 2021 regierende Staatschef sei mit 60 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt worden, teilte die Wahlkommission des südafrikanischen Landes am Dienstag mit. Internationale Wahlbeobachter hatten zuvor Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentschaftswahl beklagt, mehrere Vertreter der Opposition wurden festgenommen und befanden sich in Polizeigewahrsam.

Drohnenvorfall in Leipzig: Dobrindt vermutet Verbindungen zu anderen Anschlagsplänen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält nach dem Vorfall mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig Verbindungen zu anderen Anschlagsplanungen für möglich. "Leipzig ist kein singulärer Fall, sondern Leipzig ist Teil eines größeren Gebildes", sagte Dobrindt am Dienstag bei der Eröffnung eines Zentrums zur Drohnensicherheit in Sachsen-Anhalt. "Mein Verdacht an der Stelle ist, dass wir es eben auch mit einer Situation zu tun haben, die Zusammenhänge mit unterschiedlichsten Anschlagsszenarien hat."

Kriegsverbrechensvorwürfe auf Facebook: Gericht senkt Ordnungsgeld gegen Meta ab

Nach falschen Kriegsverbrechervorwürfen gegen einen israelischen Soldaten im sozialen Netzwerk Facebook hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein gegen den Konzern Meta verhängtes Ordnungsgeld auf 75.000 Euro reduziert. Die Auswirkungen des Unterlassens rechtfertigten kein höheres Ordnungsgeld, erklärte das Gericht am Dienstag. In vorheriger Instanz hatte das Landgericht ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen den Konzern verhängt. (Az.: 16 W 32/26)

Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein "vorgelagerter Rechtsbehelf" sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)

Textgröße ändern: