The National Times - Bundesrat macht Weg für Pflegereform frei

Bundesrat macht Weg für Pflegereform frei


Bundesrat macht Weg für Pflegereform frei
Bundesrat macht Weg für Pflegereform frei / Foto: © AFP/Archiv

Die Pflegereform kann in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das Gesetz, wodurch Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld bekommen sollen. Im Gegenzug sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung am Juli steigen. Sozialverbände kritisierten die Reform als unzureichend.

Textgröße ändern:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das grüne Licht für die Reform. "In Zeiten knapper Kassen setzen wir Prioritäten und investieren dort, wo es wirklich nötig ist: in der Pflege", erklärte er in Berlin. "Wir entlasten kinderreiche Familien, wir helfen pflegenden Angehörigen und wir sorgen dafür, dass die Heimkosten nicht unkontrolliert steigen", betonte der Minister.

Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum Jahreswechsel um fünf Prozent. Dieses Geld bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause ehrenamtlich versorgt werden - in der Regel von Angehörigen. Gleichzeitig werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent angehoben.

In dem Gesetz ist zudem ein sogenanntes Entlastungsbudget vorgesehen, um pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings die ab 2025 ursprünglich geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von fünf Prozent auf 4,5 Prozent verringert.

Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, um deren Eigenanteile zu reduzieren. Der Zuschlag fällt dabei umso höher aus, je länger die Verweildauer im Heim ist. 2025 und 2028 sollen die Zahlungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden.

Ausgeweitet werden soll ab 2024 die Unterstützung für Menschen, die wegen der Pflegebedürftigkeit eines Verwandten vorübergehend nicht arbeiten können. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.

Die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung soll Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Für den Fall, dass dies nicht ausreicht, enthält das Gesetz auch eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur weiteren Anpassung des Beitragssatzes.

Wer mehrere Kinder hat, soll ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren pro Kind 0,25 Beitragssatzpunkte weniger zahlen. Dies geht auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zurück, kinderreiche Familien zu entlasten.

Gegen die Altersgrenze in dieser Klausel kündigte der Sozialverband VdK eine Klage an. "Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Entlastung ab dem zweiten Kind müsse für die Eltern lebenslang gelten und nicht nur während der Erziehungszeit.

Insgesamt bleibe die Pflegereform "eine große Enttäuschung", kritisierte Bentele weiter. Die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen bräuchten "viel mehr Unterstützung".

Ebenfalls unzufrieden äußerte sich das Deutsche Studierendenwerk. Dessen Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl kritisierte, dass auch Studentinnen und Studenten durch die höheren Pflegebeiträge für Kinderlose belastet würden, obwohl diese in der Regel nur über wenig Geld verfügten. Zudem werde die Beitragsanhebung beim Bafög nicht berücksichtigt.

A.M.James--TNT

Empfohlen

Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet

Mit einem in letzter Minute gefundenen Kompromiss will die schwarz-rote Koalition weitere Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung für kommendes Jahr abwenden. Eine tiefer greifende Reform verschob die Bundesregierung aber auf Mitte 2027 - der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Reformentwurf zielt vor allem auf eine kurzfristige Stabilisierung der Pflegekassen ab. Zentrale Fragen sind weiter zwischen Union und SPD umstritten.

Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat Bereitschaft signalisiert, ihre Elterngeldreform noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, "dass wir uns nochmal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind", sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch. Offen zeigte sie sich auch dafür, die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten doch beizubehalten.

Antisemitismusvorwurf gegen Bardella: Macron nennt Äußerungen "inakzeptabel"

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die dem Rechtspopulisten Jordan Bardella zugeschriebenen antisemitischen Äußerungen als "äußerst schlimm und inakzeptabel" bezeichnet. Er forderte die Verantwortlichen der Partei Rassemblement National (RN) am Mittwoch auf, "ihre Linie zu klären". Die antisemitischen Äußerungen, die Bardella nach einem Bericht des Investigativmagazins "Mediapart" im Alter von 17 oder 18 Jahren gemacht haben soll, "müssen schärfstens verurteilt werden", sagte Macron am Rande seines Staatsbesuchs in der spanischen Hauptstadt Madrid.

Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert

In Rumänien hat das Parlament den pro-europäischen Politiker Siegfried Muresan als neuen Regierungschef abgelehnt und damit die seit Monaten anhaltende politische Krise in dem EU- und Nato-Land weiter verschärft. Der Europaabgeordnete erhielt am Mittwoch 182 Stimmen, nötig gewesen wären 233 Stimmen für die Bestätigung seiner Regierung.

Textgröße ändern: