The National Times - Macron wirft Putin bei Flüchtlingskorridoren "moralischen Zynismus" vor

Macron wirft Putin bei Flüchtlingskorridoren "moralischen Zynismus" vor


Macron wirft Putin bei Flüchtlingskorridoren "moralischen Zynismus" vor
Macron wirft Putin bei Flüchtlingskorridoren "moralischen Zynismus" vor

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat dem russischen Staatschef Wladimir Putin mit Blick auf die geplanten "humanitären Korridore" in der Ukraine "moralischen und politischen Zynismus" vorgeworfen. Putin habe Korridore für Flüchtlinge in Richtung Russland angeboten, sagte Macron. "Ich kenne keine Ukrainer, die nach Russland fliehen wollten, dass ist reine Verlogenheit", sagte Macron am Montag dem Sender TF1.

Textgröße ändern:

"Das ist eine bloße PR-Nummer, die ich verachte", sagte Macron. Es gehe darum, dass Helfer Zugang zu den Konfliktzonen bekämen und dass es einen vollständigen Waffenstillstand geben müsse, um die Menschen in Sicherheit zu bringen. Sogenannte Korridore einzurichten, die gleich wieder angegriffen würden, sei "reine Heuchelei", meinte Macron.

Als Folge dieses Krieges müsse Europa gestärkt werden, sagte der Präsident. Dies wolle er auf dem informellen Gipfeltreffen diese Woche in Versailles mit den anderen EU-Staats- und Regierungschefs besprechen. "Wir müssen mehr in unsere Verteidigung investieren, um weniger von nicht-europäischen Staaten abzuhängen", betonte Macron. Auch bei der Energieversorgung, neuen Technologien und Rohmaterialien müsse Europa unabhängiger werden, bekräftigte Macron.

Er appellierte an die Franzosen, ihre Ängste angesichts des Ukraine-Kriegs durch konkrete Taten zu bekämpfen, etwa durch Spenden von Lebensmitteln. Die Regierung arbeite derzeit mit den Kommunen daran, die Aufnahme geflüchteter Familien zu organisieren.

Macron hatte in der vergangenen Woche erneut mit Putin telefoniert und will den Kontakt zu dem russischen Staatschef trotz mangelnden Entgegenkommens weiter aufrecht erhalten.

F.Hughes--TNT

Empfohlen

Übergangspräsidentin Rodríguez: Venezuela und USA sind in Dialogprozess

Nach US-Angaben über einen bevorstehenden Besuch von Venezuelas Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez in den USA hat die neue Staatschefin des südamerikanischen Landes ihren Dialogwillen hervorgehoben. "Wir befinden uns in einem Dialogprozess, in einem Prozess der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten", sagte Rodríguez am Mittwoch (Ortszeit). Dies geschehe "ohne Angst zu haben, uns unseren Differenzen und Schwierigkeiten zu stellen (...) und sie auf diplomatischem Wege anzugehen".

US-Richter stoppt Auswertung beschlagnahmter Datenträger von US-Journalistin

Ein US-Bundesrichter hat die Auswertung der vor knapp einer Woche bei einer US-Journalistin der "Washington Post" beschlagnahmten Datenträger gestoppt. Bis zu einer Entscheidung in einem anhängigen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung der Wohnung der Journalistin Hannah Natanson müsse die US-Regierung die Materialien "aufbewahren, darf sie jedoch nicht prüfen", erklärte US-Bundesrichter William Porter am Mittwoch (Ortszeit) in seinem Urteil. Das US-Justizministerium wirft Natanson vor, über Informationen, die sie wegen einer undichten Stelle im Pentagon erhalten habe, berichtet zu haben.

Europäischer Gerichtshof urteilt über Kürzung von EU-Hilfen für Polen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Kürzung von EU-Mitteln für Polen. Ursprünglich ging es um einen Rechtsstreit wegen des Braunkohletagebaus Turow im polnisch-tschechischen Grenzgebiet. Tschechien hatte Polen wegen nicht eingehaltener Umweltauflagen verklagt, schließlich einigten sich die beiden Staaten aber, und der Rechtsstreit wurde beigelegt. (Az. C-554/24 P)

Bundesgerichtshof urteilt über rechtsextremistische Kampfsportgruppe Knockout 51

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (14.30 Uhr) im Fall von vier Mitgliedern der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51, darunter der mutmaßliche Rädelsführer. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte sie im Juli 2024 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es verhängte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. (Az. 3 StR 33/25)

Textgröße ändern: