The National Times - Menschenrechts-Institut hält AfD-Verbot rechtlich für möglich

Menschenrechts-Institut hält AfD-Verbot rechtlich für möglich


Menschenrechts-Institut hält AfD-Verbot rechtlich für möglich
Menschenrechts-Institut hält AfD-Verbot rechtlich für möglich / Foto: © AFP/Archiv

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält ein Verbot der rechtspopulistischen AfD inzwischen rechtlich für möglich. Das geht aus einer am Mittwoch in Berlin vorgestellten Analyse hervor. "Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte", heißt es darin.

Textgröße ändern:

Für die Analyse wurden demnach die Programmatik der AfD sowie "Äußerungen ihrer Führungspersonen und Mandatsträger*innen untersucht und anhand des rechtlichen Maßstabs für ein Parteiverbot bewertet". Verwiesen wird darauf, dass die AfD das Ziel habe, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen.

Bereits aufgrund ihrer Programmatik handele es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei, erklärte das Menschenrechts-Institut. Sie ziele darauf ab, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verbriefte Garantie der Menschenwürde abzuschaffen. "Außerdem setzt sich innerhalb der AfD zunehmend der insbesondere von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert", hieß es weiter.

Ein Verbotsantrag gegen die AfD müsste beim Bundesverfassungsgericht von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat gestellt werden. Das Menschenrechts-Institut weist darauf hin, dass neben den rechtlichen Erfolgschancen die tatsächliche Entscheidung darüber, ein Verbotsverfahren einzuleiten, natürlich von weiteren, auch politischen Erwägungen abhänge.

"Unabhängig davon, ob oder zu welchem Zeitpunkt sich die Antragsberechtigen dafür entscheiden, einen Verbotsantrag zu stellen, kann der von der AfD ausgehenden Gefahr nur effektiv begegnet werden, wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen", betont das Institut jedoch weiter. Kritisiert wird, dass diese Abgrenzung derzeit vor allem auf kommunaler Ebene nicht durchgehend gegeben sei.

Die Analyse geht auch auf weitere Aspekte des Umgangs mit der AfD ein, die sich aus der darin festgestellten Gefährlichkeit der Partei ergebe. Dies betrifft demnach etwa die Anwendung des Waffenrechts gegenüber AfD-Mitgliedern oder "des Disziplinarrechts gegenüber Beamt*innen, Soldat*innen oder Richter*innen, die die AfD unterstützen".

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Burnham schließt Rückkehr Großbritanniens in EU nicht aus: Eine von mehreren Optionen

Der britische Premierminister Andy Burnham schließt eine Rückkehr Großbritanniens in die EU nicht aus. Möglich seien ein Beitritt zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion "oder wir könnten noch einen Schritt weiter gehen", sagte Burnham am Mittwoch in einem Interview in der BBC. Es gebe also mehrere Optionen "und wir müssen schauen, was machbar ist und welche Vor- und Nachteile sie haben".

Nach langem Streit: Kabinett befasst sich mit Pflegereform

Nach langem Streit: Das Bundeskabinett befasst sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit der Pflegereform. Auf der von der Bundesregierung bereitgestellten Liste mit den Kabinettsthemen tauchte das Thema nun auf, nachdem eine Befassung mit dem Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz aus dem Gesundheitsministerium lange unsicher war. Bis zuletzt hatte es intensive Gespräche zwischen Union und SPD über die Ausgestaltung der Reform gegeben.

Mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer in Hessen festgenommen

In Hessen ist ein mutmaßlicher IS-Anhänger festgenommen worden. Der in Kuwait geborene Nuri A. soll sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) spätestens Anfang 2016 im Irak angeschlossen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Er habe bis zum Frühling 2017 für den IS gekämpft.

Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert

Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die deutsche Person Maja T. von acht auf sieben Jahre verringert. Wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung sagte, wurde T. nicht mehr als Mittäterin bei Angriffen auf Rechtsextreme in der ungarischen Hauptstadt verurteilt, sondern als Komplizin. Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Textgröße ändern: