The National Times - Oberstes Gericht setzt Zwangsräumung von Häusern in Ost-Jerusalem aus

Oberstes Gericht setzt Zwangsräumung von Häusern in Ost-Jerusalem aus


Oberstes Gericht setzt Zwangsräumung von Häusern in Ost-Jerusalem aus
Oberstes Gericht setzt Zwangsräumung von Häusern in Ost-Jerusalem aus

Israels Oberster Gerichtshof hat die Zwangsräumung von Häusern im Ost-Jerusalemer Viertel Scheich Dscharrah ausgesetzt, die von vier palästinensischen Familien bewohnt werden. Bis zu einer Klärung der Frage, wem das Land und die Häuser gehören, würden die betroffenen Familien unter Mieterschutz stehen, ordnete das Gericht am Dienstag an.

Textgröße ändern:

So lange müssen die Betroffenen laut dem Urteil allerdings eine symbolische Jahresmiete von umgerechnet rund 660 Euro an eine jüdische Siedlerorganisation zahlen. Gleichzeitig erlaubten es die Richter den Palästinenserfamilien, gegen ein Urteil des Jerusalemer Bezirksgericht vorzugehen, wonach ihre Häuser rechtmäßig jüdischen Siedlern gehören.

Die drohende Zwangsräumung hatte im vergangenen Mai massive Spannungen ausgelöst und zu mehrtägigen blutigen Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen im Gazastreifen und der israelischen Armee geführt. Mehr als 250 Menschen starben und mehr als 2000 wurden verletzt, die meisten von ihnen Palästinenser.

Einen Kompromissvorschlag des Obersten Gerichts, wonach die betroffenen Familien unter Mieterschutz gestellt werden, wenn sie im Gegenzug das israelische Eigentumsrecht an den Häusern anerkennen, hatten diese im vergangenen August abgelehnt.

Der Streit um die Landrechte zieht sich seit Jahren hin. Nach israelischem Recht können jüdische Israelis vor Gericht Besitzanspruch auf Häuser in Ost-Jerusalem anmelden, wenn ihre Vorfahren vor dem arabisch-israelischen Krieg (1948-49) dort im Besitz von Grundstücken waren. Für Palästinenser, die ihr Eigentum ebenfalls infolge des Kriegs verloren haben, gibt es kein solches Gesetz.

Jordanien, das Ost-Jerusalem bis 1967 kontrollierte, hatte die Häuser in Scheich Dscharrah in den 50er Jahren für vertriebene Palästinenser gebaut. Im Gegenzug gaben diese ihren Status als anerkannte Flüchtlinge auf. Die Landrechte der Bewohner wurden jedoch von den jordanischen Behörden vor dem Sechs-Tage-Krieg 1967 nicht registriert, in dem Israel Ost-Jerusalem besetzte. 1980 dann wurde Ost-Jerusalem von Israel annektiert.

Nach Angaben der Jerusalemer Bewegung Ir Amim, die sich gegen jüdische Siedlungen im Ostteil der Stadt einsetzt, überlässt das Gericht die Entscheidung über den endgültigen Eigentumsstatus einem Referat im israelischen Justizministerium.

In Ost-Jerusalem leben heute mehr als 200.000 Siedler und etwa 300.000 Palästinenser. Die jüdischen Siedlungen dort gelten nach internationalem Recht als illegal.

Im von Israel besetzten Westjordanland wurden unterdessen drei Palästinenser von israelischen Soldaten getötet. Nach Angaben des palästinensischen Gesundheitsministerium wurde ein Bewohner des nördlich von Hebron gelegenen Flüchtlingslagers Al-Arub am Nachmittag von israelischen Soldaten nahe der Ortschaft Beit Fadschar erschossen. Die Hintergründe blieben zunächst offen, das israelische Militär äußerte sich zunächst nicht.

Im Flüchtlingslager Dschenin töteten israelische Soldaten übereinstimmenden Angaben zufolge zwei Palästinenser, als sie beim Versuch, einen Palästinenser festzunehmen, unter Beschuss gerieten.

M.Wilson--TNT

Empfohlen

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen bei Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober in zwei Verfahren über Regelungen zur Erbschaftsteuer. In einem vom Land Bayern angestrengten Verfahren wird am 12. Oktober mündlich unter anderem über die Regelungen für Freibeträge verhandelt, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Einen Tag später geht es um die Klage eines Erben eines Privatvermögens, der sich durch die Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer benachteiligt sieht.

Ehemaliger türkischer Linksextremist in Stuttgart zu Bewährungsstrafe verurteilt

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein ehemaliger türkischer Linksextremist aus dem baden-württembergischen Ulm zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Stuttgart war der 43-Jährige zwischen Oktober 2016 und April 2017 Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C), wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: CDU fällt in Umfrage weiter hinter AfD zurück

Gut fünf Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fällt die CDU in einer neuen Umfrage weiter hinter die AfD zurück. In der am Donnerstag veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den Mittel- und den Westdeutschen Rundfunk sowie die "Mitteldeutsche Zeitung" in Halle und die "Volksstimme" in Magdeburg liegt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD stabil bei 41 Prozent. Die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze verliert im Vergleich zu einer Befragung vom Mai zwei Prozentpunkte und kommt auf 24 Prozent.

Niedersachsen: AfD-Kandidat darf in Landkreis Lüneburg nicht zu Landratswahl antreten

Im niedersächsischen Landkreis Lüneburg ist der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe nicht als Kandidat für die dortige Landratswahl zugelassen worden. Bothes Kandidatur sei in einer Abstimmung des Kreiswahlausschusses mit sechs zu eins Stimmen abgelehnt worden, teilte der Landkreis am Mittwoch mit. Demnach gibt es Zweifel, dass der Landtagsabgeordnete jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintritt.

Textgröße ändern: