The National Times - Heil will Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende aussetzen

Heil will Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende aussetzen


Heil will Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende aussetzen
Heil will Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende aussetzen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will noch vor der Einführung des geplanten Bürgergeldes die umstrittenen Hartz-IV-Sanktionen aussetzen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes sollten die Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende neu geregelt werden, verlautete am Dienstag aus dem Bundesarbeitsministerium. "Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Sanktionen befristet bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt."

Textgröße ändern:

Danach sollten die Mitwirkungspflichten neu geregelt werden, hieß es aus dem Arbeitsministerium weiter. Es verwies zugleich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 eine gesetzliche Neuregelung der Mitwirkungspflichten verlangt hatte.

Über den Gesetzentwurf zum Sanktionsmoratorium hatte zuvor das Portal "ThePioneer" berichtet. Er soll laut Arbeitsministerium vom Kabinett im März auf den Weg gebracht werden und im Sommer in Kraft treten. Der entsprechende Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung.

Die umfassende Neuregelung des Arbeitslosengeldes II ist ein zentrales Anliegen der Ampel-Parteien. Im Koalitionsvertrag heißt es, das geplante Bürgergeld solle "die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein". Es stelle "die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt".

Die Mitwirkungspflichten der Hartz-IV-Empfänger soll es dem Koalitionsvertrag zufolge auch weiterhin geben, sie sollen aber bis "spätestens Ende 2022" neu geordnet werden. Zu den Pflichten gehört bislang etwa, dass regelmäßig Termine in der Arbeitsagentur wahrgenommen werden müssen und die Betroffenen an Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Wer dies nicht tut, dem drohen Sanktionen - insbesondere die Leistungskürzung. 2019 hatte sich das Bundesverfassungsgericht kritisch zu besonders weitgehenden Kürzungen geäußert.

"Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum, das auch für kommunale Jobcenter gelten muss", heißt es im Koalitionsvertrag weiter. Dieses Vorhaben will Heil nun umsetzen.

G.Waters--TNT

Empfohlen

"FAZ": Deutschland wird weniger Geld aus mehrjährigem EU-Haushalt erhalten

Deutschland wird aus dem nächsten mehrjährigen EU-Haushalt offenbar deutlich weniger Geld erhalten. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montagsausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Europaparlaments berichtete, sind für den Sieben-Jahres-Zeitraum von 2028 bis 2034 noch 57,3 Milliarden Euro für Deutschland vorgesehen. Dies seien elf Prozent weniger als im letzten Mehrjahres-Budget. Fazit der Zeitung: Damit gehöre Deutschland "zu den großen Verlierern" der Haushaltspläne.

Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Präsidenten Sassou Nguesso

Das Verfassungsgericht der Republik Kongo hat den Sieg von Amtsinhaber Denis Sassou Nguesso bei der Präsidentenwahl bestätigt. Der 82-Jährige habe sich bei dem Urnengang am 15. März knapp 95 Prozent der Stimmen gesichert, teilte das Gericht in der Hauptstadt Brazzaville am späten Samstagabend mit. Die Wahlbeteiligung lag demnach bei 65,9 Prozent.

Palmsonntag: Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zu Grabeskirche

Die israelische Polizei hat den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem daran gehindert, zum Beginn der Karwoche die Palmsonntagsmesse in der Grabeskirche zu feiern. Pierbattista Pizzaballa sei das Betreten der Grabeskirche in Jerusalem untersagt worden, hieß es in einer Erklärung des Patriarchats. Pizzaballa und dem Kustos im Heiligen Land sei somit die Feier der Palmsonntagsmesse in der Kirche "zum ersten Mal seit Jahrhunderten" verwehrt worden.

Familienministerin Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das "begleitete Trinken" für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen. Wie eine Sprecherin ihres Ministeriums am Sonntag bestätigte, ist dies in einem Referentenentwurf des Ministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgesehen. Damit solle eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt.

Textgröße ändern: