The National Times - Zwei Palästinenser bei Einsatz israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland getötet

Zwei Palästinenser bei Einsatz israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland getötet


Zwei Palästinenser bei Einsatz israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland getötet
Zwei Palästinenser bei Einsatz israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland getötet

Israelische Sicherheitskräfte haben bei einem Schusswechsel in einem Flüchtlingslager im besetzten Westjordanland zwei Palästinenser getötet. Sicherheitskräfte, darunter verdeckte Ermittler, seien in das Lager Dschenin gekommen, um einen wegen "terroristischer Aktivitäten gesuchten" Verdächtigen festzunehmen, teilte die Grenzpolizei am Dienstag mit. Nach der Festnahme sei aus mehreren Richtungen das Feuer auf die Beamten eröffnet worden.

Textgröße ändern:

Daraufhin hätten die Sicherheitskräfte zurückgeschossen. Dabei wurden nach Angaben des palästinensischen Gesundheitsministeriums zwei Männer getötet. Laut der palästinensischen Nachrichtenagentur Wafa handelte es sich um zwei Männer im Alter von 18 und 22 Jahren.

Die Gewalt zwischen Palästinensern und israelischer Armee im Westjordanland hatte zuletzt wieder zugenommen. Nahe Bethlehem töteten israelische Soldaten vergangene Woche einen 14-Jährigen, der Armeeangaben zufolge Molotow-Cocktails auf vorbeifahrende israelische Autos geworfen haben soll.

In den beiden Wochen davor waren im Westjordanland zwei weitere palästinensische Jugendliche getötet worden, einer von ihnen bei Protesten gegen die israelische Besatzung, der andere bei Ausschreitungen nach dem Abriss des Hauses eines Palästinensers, der des Mordes an einem Siedler beschuldigt wird.

Israel hält das Westjordanland seit 1967 besetzt. Inzwischen leben dort rund 475.000 jüdische Siedler und 2,9 Millionen Palästinenser. Die meisten israelischen Siedlungen gelten völkerrechtlich als illegal. Häufig kommt es zu Konflikten zwischen Siedlern und Palästinensern.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Rubio: Washington wird keine Durchfahrtsgebühren für Straße von Hormus akzeptieren

Kein Land darf nach den Worten von US-Außenminister Marco Rubio Mautgebühren für die Durchfahrt der Straße von Hormus erheben. "Es handelt sich um eine internationale Wasserstraße", betonte Rubio bei seiner Ankunft in Abu Dhabi am Dienstag. "Kein Land darf auf einer internationalen Wasserstraße Mautgebühren oder Abgaben erheben. Das ist geltendes Völkerrecht", fügte er hinzu.

An der Straße von Hormus festsitzende Seeleute sollen Region verlassen können

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat in Absprache mit den Anrainer-Ländern die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die mehr als 11.000 an der Straße von Hormus festsitzenden Seeleute das Gebiet verlassen können. Die Fahrt ihrer Schiffe erfolge über festgelegte Routen und "in enger Zusammenarbeit mit dem Iran, dem Oman, allen anderen Anrainerländern und mit den USA", erklärte IMO-Generalsekretär Arsenio Dominguez am Dienstag.

Großbritannien: Premier Starmer will "reibungslose" Übergabe an Nachfolger

Nach seiner Rücktrittsankündigung am Montag will der britische Premierminister Keir Starmer den Stabwechsel "so reibungslos wie möglich gestalten". Ein Regierungssprecher sagte am Dienstag, es könnte schon in Kürze Gespräche mit dem Team seines Konkurrenten Andy Burnham geben, der Labour-Parteichef und damit auch Premierminister werden will. Falls Burnham keinen Gegenkandidaten hat, könnte er am 17. Juli in die Downing Street einziehen. In der Partei brachten sich allerdings auch zwei weitere Bewerber in Stellung.

Beschwerden von ARD und ZDF: Karlsruhe verhandelt Streit über Rundfunkbeitrag

Die Höhe des Rundfunkbeitrags hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe verhandelte über einen von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit. Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: