The National Times - Zwei Palästinenser bei Einsatz israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland getötet

Zwei Palästinenser bei Einsatz israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland getötet


Zwei Palästinenser bei Einsatz israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland getötet
Zwei Palästinenser bei Einsatz israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland getötet

Israelische Sicherheitskräfte haben bei einem Schusswechsel in einem Flüchtlingslager im besetzten Westjordanland zwei Palästinenser getötet. Sicherheitskräfte, darunter verdeckte Ermittler, seien in das Lager Dschenin gekommen, um einen wegen "terroristischer Aktivitäten gesuchten" Verdächtigen festzunehmen, teilte die Grenzpolizei am Dienstag mit. Nach der Festnahme sei aus mehreren Richtungen das Feuer auf die Beamten eröffnet worden.

Textgröße ändern:

Daraufhin hätten die Sicherheitskräfte zurückgeschossen. Dabei wurden nach Angaben des palästinensischen Gesundheitsministeriums zwei Männer getötet. Laut der palästinensischen Nachrichtenagentur Wafa handelte es sich um zwei Männer im Alter von 18 und 22 Jahren.

Die Gewalt zwischen Palästinensern und israelischer Armee im Westjordanland hatte zuletzt wieder zugenommen. Nahe Bethlehem töteten israelische Soldaten vergangene Woche einen 14-Jährigen, der Armeeangaben zufolge Molotow-Cocktails auf vorbeifahrende israelische Autos geworfen haben soll.

In den beiden Wochen davor waren im Westjordanland zwei weitere palästinensische Jugendliche getötet worden, einer von ihnen bei Protesten gegen die israelische Besatzung, der andere bei Ausschreitungen nach dem Abriss des Hauses eines Palästinensers, der des Mordes an einem Siedler beschuldigt wird.

Israel hält das Westjordanland seit 1967 besetzt. Inzwischen leben dort rund 475.000 jüdische Siedler und 2,9 Millionen Palästinenser. Die meisten israelischen Siedlungen gelten völkerrechtlich als illegal. Häufig kommt es zu Konflikten zwischen Siedlern und Palästinensern.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Urlaubsfotos von Macron auf Jetski lösen unter linken Politikern Empörung aus

Eine Fotoreportage, die Frankreichs Präsidenten Emmanuel Macron im Urlaub beim Jetski-Fahren zeigt, während das Land unter Hitze und Waldbränden leidet, hat unter - vor allem linksgerichteten - Politikern Empörung ausgelöst. Frankreich erlebe einen "apokalyptischen Sommer" und "unser Präsident gönnt sich einen Werbeartikel über seinen Urlaub in der Wochenzeitung 'Paris Match'", kritisierte etwa Grünen-Chefin Marine Tondelier am Freitag im Onlinedienst X.

Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Der französische Verfassungsrat hat das im Juli vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff" in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt, es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten.

Mecklenburg-Vorpommern: 19 Landeslisten stehen endgültig fest

Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September bleibt es bei den vom Landeswahlausschuss zugelassenen 19 Landeslisten. Das Landesverfassungsgericht verwarf am Freitag die Verfassungsbeschwerde der Partei Lobbyisten für Kinder auf Zulassung zur Wahl, wie das Landesinnenministerium in Schwerin mitteilte. Die Landesliste der Partei war zuvor durch den Landeswahlausschuss wegen einer Fristüberschreitung zurückgewiesen worden.

Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.

Textgröße ändern: