The National Times - Kriminelle Banden können nach Vermögensdelikten in mehreren EU-Ländern verfolgt werden

Kriminelle Banden können nach Vermögensdelikten in mehreren EU-Ländern verfolgt werden


Kriminelle Banden können nach Vermögensdelikten in mehreren EU-Ländern verfolgt werden
Kriminelle Banden können nach Vermögensdelikten in mehreren EU-Ländern verfolgt werden / Foto: © AFP/Archiv

Kriminelle Banden, die Vermögensdelikte begehen, können unter Umständen in mehreren europäischen Staaten strafrechtlich verfolgt werden. Das gelte bei Bedrohung der Landessicherheit oder ähnlicher wesentlicher Interessen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Er beantwortete damit Fragen aus Deutschland. (Az. C-365/21)

Textgröße ändern:

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ermittelt gegen mehrere Menschen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie des Anlagebetrugs in Form von Cybertrading - das ist Betrug mithilfe von Scheinfirmen im Internet. Ein Angeklagter wurde wegen dieser Taten bereits vom Landgericht Wien verurteilt. Er wehrt sich daher unter Hinweis auf den Grundsatz "ne bis in idem", wonach ein Beschuldigter nicht zweimal wegen derselben Tat verurteilt werden darf.

Auch wenn es in Deutschland um andere Opfer geht, geht das Oberlandesgericht Bamberg davon aus, dass es hier im Kern um die gleichen Straftaten geht wie in Wien, so dass das Verbot der Doppelbestrafung greifen würde. Bei Abschluss des Schengen-Abkommens behielt Deutschland sich aber vor, dass dieses Verbot beim Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht gelten soll.

Das Bamberger Gericht fragte den EuGH, ob ein solcher Vorbehalt mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar sei und auch kriminelle Banden umfassen könne, die ausschließlich Vermögensdelikte begingen. Beides bejahte der EuGH, solange es um die nationale Sicherheit gehe. Es müssten also besonders schwere Straftaten sein, die den Staat selbst beträfen.

Auch Vermögenskriminalität könne unter bestimmten Umständen solche wesentlichen Interessen des Staats beeinträchtigen. Für den Bamberger Fall jedoch schätzte der Gerichtshof, dass die Taten wohl nicht die Bundesrepublik selbst schädigten und damit nicht unter diese Ausnahme fielen. Dies müsse aber das Oberlandesgericht prüfen.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China

Die USA halten nach Angaben aus Washington an ihrem langjährigen Waffenembargo gegen China fest. "Die US-Regierung hat keine Pläne, Waffen an China zu verkaufen", sagte ein Regierungsvertreter am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Er wies damit Angaben des US-Botschafters in China, David Perdue, zurück.

Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew

Bei einem russischen Drohnenangriff auf die Akademie der Wissenschaften im normalerweise gut geschützten Zentrum der ukrainischen Hauptstadt Kiew ist nach ukrainischen Angaben eine Frau getötet worden. Sechs weitere Menschen seien verletzt worden, erklärte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am Montag. Derweil wurde nach ukrainischen Angaben ein Grenzübergang zu Polen bei einem russischen Drohnenangriff beschädigt.

Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht

Nach den Worten des Oberbefehlshabers der Nato-Truppen in Europa, US-General Alexus Grynkewich, hat die "russische Sabotagekampagne" in Europa für den Kreml keinen Erfolg. Die "staatlich gesteuerte Sabotage" werde zwar "immer dreister", sagte Grynkewich am Montag vor EU-Abgeordneten. Dennoch halte das die europäischen Länder nicht davon ab, die Ukraine weiter zu unterstützen.

Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf

Großbritannien will mit einem neu aufgelegten Programm hunderte Flüchtlinge aufnehmen. "Wir werden schutzbedürftige Flüchtlinge aus aller Welt aufnehmen und ihnen die Chance auf ein neues und besseres Leben hier in Großbritannien geben", sagte Innenministerin Shabana Mahmood am Montag beim jährlichen Parteitag der regierenden Labour-Partei in Liverpool. Etwa ein Viertel der Flüchtlinge sollen Frauen und Mädchen aus Afghanistan sowie Palästinenser sein.

Textgröße ändern: