The National Times - Baerbock: EU wird "harte" Sanktionen gegen Putin und Lawrow verhängen

Baerbock: EU wird "harte" Sanktionen gegen Putin und Lawrow verhängen


Baerbock: EU wird "harte" Sanktionen gegen Putin und Lawrow verhängen
Baerbock: EU wird "harte" Sanktionen gegen Putin und Lawrow verhängen

Die EU wird nach Angaben von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) "harte" Sanktionen gegen Russlands Staatschef Wladimir Putin und seinen Außenminister Sergej Lawrow verhängen. Die EU habe ein Sanktionspaket aufgelegt an "Wirtschafts- und Finanzsanktionen, aber eben auch an Sanktionen gegen diejenigen, die für diese Furchtbarkeit an den Menschen in der Ukraine verantwortlich sind", sagte Baerbock am Rande eines außerordentlichen EU-Außenministerrats am Freitag in Brüssel. "Das wird Russland ruinieren", fügte Baerbock hinzu.

Textgröße ändern:

"Wir treffen das System Putin dort, wo es getroffen werden muss: eben nicht nur wirtschaftlich und finanziell, sondern in seinem Machtkern", betonte Baerbock. "Deshalb listen wir nicht nur Oligarchen, deshalb haben wir bereits nicht nur zahlreiche Abgeordnete gelistet, sondern wir listen jetzt auch den Staatspräsidenten, Herrn Putin, und den Außenminister, Herrn Lawrow." Beide seien dafür verantwortlich, "dass unschuldige Menschen in der Ukraine sterben, sie sind dafür verantwortlich, dass das internationale System mit Füßen getreten wird".

Baerbock äußerte sich auch zur ablehnenden Haltung der Bundesregierung hinsichtlich eines möglichen Ausschlusses Russlands aus dem internationalen Swift-Verfahren. Der Fall Iran habe gezeigt, dass ein Swift-Ausschluss "eine Breitenwirkung hat, anders als wenn wir gezielt Banken listen", sagte Baerbock. "Wir haben im Iran gesehen, dass wir damit zum Beispiel humanitäre Projekte nicht mehr finanzieren können." Auch würde ein Swift-Ausschluss etwa im Ausland lebende Russen treffen, die Geld an ihre Familien in Russland schicken wollten, argumentierte die Außenministerin.

Baerbock schloss gleichwohl einen Ausschluss Russlands aus dem Swift-Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Dazu werde geprüft, wie die "Breitenwirkung" einer solchen Maßnahme "aus dem Weg" geräumt werden könne. Zunächst würden die "Verantwortlichen für das Blutvergießen" in der Ukraine, "Herr Putin und Herr Lawrow von der Europäischen Union jetzt hart sanktioniert".

T.Bailey--TNT

Empfohlen

ARD richtet anstelle von Generalsekretariat dauerhafte Geschäftsstelle ein

Im Zuge ihres Reformprozesses organisiert die ARD die Administration ihres Vorsitzes neu. Anstelle des bisherigen ARD-Generalsekretariats wird zum 1. Januar eine dauerhafte Geschäftsstelle in Berlin eingerichtet, wie der Senderverbund am Donnerstag in Berlin mitteilte. Der turnusmäßig zwischen den ARD-Anstalten wechselnde Vorsitz muss anders als bisher damit künftig nicht mehr das Team neu aufbauen. Auch die ARD-Unternehmenskommunikation wird in der Geschäftsstelle angesiedelt.

Russischer Generalstabschef Gerassimow besucht Soldaten an der Front in der Ukraine

Der russische Generalstabschef Waleri Gerassimow hat nach offiziellen Angaben russische Soldaten an der Front in der Ukraine besucht. Das Verteidigungsministerium in Moskau veröffentlichte am Donnerstag ein Video, das Gerassimow zusammen mit Militärs zeigt. Demnach würdigte er den "Erfolg" der Streitkräfte in der ostukrainischen Region Donezk und legte "Ziele" für das weitere Vorgehen fest.

Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten

Die Linke unternimmt einen neuen Vorstoß zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels. In einem am Donnerstag vorgestellten Antrag fordert die Bundestagsfraktion die Verhängung eines sofortigen Mietenstopps, dem dann eine Regelung für einen dauerhaften Mietendeckel folgen soll. Bestärkt sieht sich die Linke von einem selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, das einen Mietendeckel für mit dem Grundgesetz vereinbar hält.

Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover

Ein ehemaliger niedersächsischer Justizbeamter muss selbst ins Gefängnis, weil er Häftlingen gegen Geld Handys und SIM-Karten einschmuggelte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Hannover gegen den Beamten und zwei damalige Gefangene, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte Strafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit verhängt. (AZ. 6 StR 271/26)

Textgröße ändern: