The National Times - Union empört über Pläne für Wahlrechtsreform - Klage möglich

Union empört über Pläne für Wahlrechtsreform - Klage möglich


Union empört über Pläne für Wahlrechtsreform - Klage möglich
Union empört über Pläne für Wahlrechtsreform - Klage möglich / Foto: © AFP/Archiv

Die Union hält die Pläne der Ampel-Koalition für eine Wahlrechtsreform für verfassungswidrig und droht mit dem Gang nach Karlsruhe. "Wer auf verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen, dass das Verfassungsgericht angerufen wird", sagte der Justiziar der Unionsfraktion und CDU-Obmann in der Wahlrechtskommission des Bundestags, Ansgar Heveling, dem Fachinformationsdienst Table.Media. Kritik kommt auch von der Linken.

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Die Ampel-Fraktionen hatten am Wochenende den Gesetzentwurf für die Wahlrechtsreform fertiggestellt. Ziel ist, dass der Bundestag künftig immer die im Grundgesetz genannte Regelgröße von 598 Sitzen umfasst - zuletzt war das Parlament immer deutlich größer, aktuell hat es 736 Mitglieder.

Kern des Entwurfs ist die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Bundestagsmandate zustehen. Um das Zweitstimmenverhältnis weiter korrekt abzubilden, bekommen die anderen Parteien dann Ausgleichsmandate. Durch die Abschaffung kann es passieren, dass ein Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag kommt.

Vor allem an diesem Umstand entzündet sich die Kritik der Union. Hier könnten aus Gewinnern plötzlich Verlierer werden, "weil jemand, der eigentlich einen Wahlkreis gewonnen hat, dann nicht in den Bundestag einzieht", sagte Heveling. SPD, Grüne und FDP legten "die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht".

Die Abschaffung der Überhangmandate könnte insbesondere die CSU treffen. Sie gewinnt in Bayern in der Regel viele Wahlkreise direkt, erzielt aber bei der Zweitstimme anders als früher nicht mehr so gute Ergebnisse.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stefan Müller sagte am Montag dem Nachrichtenportal "The Pioneer": "Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips." Somit sei der Vorschlag "verfassungswidrig". Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag forderte, die Koalition solle "bei diesem Thema lieber zusammen mit uns an machbaren Lösungen für eine Verkleinerung des Bundestages arbeiten".

Auch die Linke-Vorsitzende Janine Wissler äußerte sich skeptisch zum Entwurf der Koalition. Das Konzept berge die Gefahr, dass ganze Wahlkreise keine Vertretung im Bundestag mehr hätten, sagte sie in Berlin.

Das Wahlrecht kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden. Für gewöhnlich wird aber bei solchen Themen immer ein möglichst breiter Konsens angestrebt.

S.Mitchell--TNT

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