The National Times - Weiter Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht aus mehreren Bundesländern

Weiter Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht aus mehreren Bundesländern


Weiter Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht aus mehreren Bundesländern
Weiter Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht aus mehreren Bundesländern

Die unionsgeführten Bundesländer Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch in Protokollerklärungen erneut Vorbehalte gegen die Umsetzung der Impfpflicht für Mitarbeiter im deutschen Gesundheits- und Pflegebereich geäußert. Die sächsische Landesregierung ließ darin festhalten, den Abwägungsprozess zwischen der Durchsetzung der Impfpflicht und der Sicherstellung der Versorgung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen dabei "allein der kommunalen Ebene zu überlassen, erzeugt Unverständnis und Frust".

Textgröße ändern:

Der Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könne aufgrund der vermehrten Coronainfektionen von Geimpften und Genesenen durch die Omikronvariante zudem "aktuell nicht mehr erreicht werden", erklärte die Dresdner Landesregierung. Die entsprechende Gesetzeslage solle daher von der Bundesregierung "auf den Prüfstand" gestellt werden.

Bayern verwies in seiner Protokollerklärung auf "zahlreiche offene Fragen" und die "Notwendigkeit praxistauglicher, bundeseinheitlicher Vollzugsregeln". Die bislang von der Bundesregierung dazu vorgelegte Handreichung sei "allenfalls ein erster Schritt". Die Sicherung der Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich müsse beim Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht "absolute Priorität" erhalten.

Auch Sachsen-Anhalt sah laut seiner Protokollerklärung "noch wichtige Vollzugsfragen offen". Die Handreichung des Gesundheitsministeriums in Berlin sei "sachdienlich, aber unverbindlich". Es gebe noch offene arbeitsrechtliche Fragen. Ungeklärt sei bei einer Umsetzung zudem die Frage der Sicherstellung der Versorgung "in Regionen mit hohen Quoten nicht geimpfter Beschäftigter in den betroffenen Einrichtungen".

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Israelisches Außenministerium: Chamenei-Sohn "weiterer Tyrann" an Spitze des Iran

In einer ersten Reaktion auf die Ernennung des neuen obersten Anführers im Iran hat Israel den Nachfolger des vor gut einer Woche bei US-israelischen Luftangriffen getöteten Ayatollah Ali Chamenei als "Tyrann" bezeichnet. Modschtaba Chamenei sei "ein weiterer Tyrann, der die Brutalität des iranischen Regimes fortsetzt", kommentierte das israelische Außenministerium am Montag im Onlinedienst X die Wahl des 56-jährigen Chamenei-Sohnes als neuer mächtigster Mann im Iran.

Iran-Krieg: Wadephul zu politischen Gesprächen nach Zypern gereist

Vor dem Hintergrund des Iran-Krieges ist Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) am Montag nach Zypern gereist. Wadephul werde dort noch am Abend politische Gespräche mit dem Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Abdullah bin Sajed Al Nahjan, führen, teilte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin mit.

Machtübernahme des Chamenei-Sohns: Iran setzt Angriffe fort - Ölpreise steigen massiv

Am zehnten Tag des Iran-Krieges sind die weltweiten Ölpreise in die Höhe geschnellt, während Teheran nach der Ernennung des neuen iranischen Anführers Modschtaba Chamenei eine weitere Angriffswelle auf Israel und die Golfstaaten gestartet hat. Im Zentralisrael wurde nach Angaben von Rettungskräften bei iranischen Raketenangriffen am Montag ein Mann getötet und ein weiterer schwer verletzt. Die israelische Armee griff unterdessen nach eigenen Angaben mehrere Ziele im Zentrum des Iran an.

Beschwerde abgewiesen: AfD darf in Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen

Dem AfD-Kreisverband Fulda bleibt es untersagt, weitere Wahlplakate in einer hessischen Gemeinde aufzuhängen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnte am Montag eine Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel von vergangener Woche ab. Es geht um die Gemeinde Künzell: Diese ist laut der Entscheidung "nicht verpflichtet", dem AfD-Kreisverband das Anbringen weiterer Wahlplakate an Lichtmasten zu erlauben. (Az. 10 B 641/26)

Textgröße ändern: