The National Times - Weiter Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht aus mehreren Bundesländern

Weiter Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht aus mehreren Bundesländern


Weiter Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht aus mehreren Bundesländern
Weiter Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht aus mehreren Bundesländern

Die unionsgeführten Bundesländer Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch in Protokollerklärungen erneut Vorbehalte gegen die Umsetzung der Impfpflicht für Mitarbeiter im deutschen Gesundheits- und Pflegebereich geäußert. Die sächsische Landesregierung ließ darin festhalten, den Abwägungsprozess zwischen der Durchsetzung der Impfpflicht und der Sicherstellung der Versorgung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen dabei "allein der kommunalen Ebene zu überlassen, erzeugt Unverständnis und Frust".

Textgröße ändern:

Der Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könne aufgrund der vermehrten Coronainfektionen von Geimpften und Genesenen durch die Omikronvariante zudem "aktuell nicht mehr erreicht werden", erklärte die Dresdner Landesregierung. Die entsprechende Gesetzeslage solle daher von der Bundesregierung "auf den Prüfstand" gestellt werden.

Bayern verwies in seiner Protokollerklärung auf "zahlreiche offene Fragen" und die "Notwendigkeit praxistauglicher, bundeseinheitlicher Vollzugsregeln". Die bislang von der Bundesregierung dazu vorgelegte Handreichung sei "allenfalls ein erster Schritt". Die Sicherung der Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich müsse beim Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht "absolute Priorität" erhalten.

Auch Sachsen-Anhalt sah laut seiner Protokollerklärung "noch wichtige Vollzugsfragen offen". Die Handreichung des Gesundheitsministeriums in Berlin sei "sachdienlich, aber unverbindlich". Es gebe noch offene arbeitsrechtliche Fragen. Ungeklärt sei bei einer Umsetzung zudem die Frage der Sicherstellung der Versorgung "in Regionen mit hohen Quoten nicht geimpfter Beschäftigter in den betroffenen Einrichtungen".

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Wahlkampfgeldern aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch erneut sieben Jahre Haft gefordert. Sie verlangte zudem eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro und den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre. Damit bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer Forderung aus dem ersten Prozess.

Linken-Vorsitz: Schwerdtner und Pantisano treten zusammen an

Die amtierende Ko-Parteichefin Ines Schwerdtner und der Bundestagsabgeordnete Luigi Pantisano wollen gemeinsam für den neuen Vorsitz der Linkspartei kandidieren. "Wir treten als Team für den Parteivorsitz an", gaben beide am Mittwoch bekannt. Die Linke wählt bei ihrem Parteitag Mitte Juni in Potsdam eine neue Spitze.

Trump zu Besuch in Peking eingetroffen - Gespräch mit Xi am Donnerstag geplant

US-Präsident Donald Trump ist am Mittwoch zu einem Besuch in Peking eingetroffen, wo er den chinesischen Präsidenten Xi Jinping treffen wird. Bei dem Gespräch mit Xi am Donnerstag soll es um wichtige globale Themen gehen - vom internationalen Handel über den Iran-Krieg bis zur Taiwan-Frage. Trump sagte vor der Reise, er erwarte "ein langes Gespräch". China appellierte unterdessen an Pakistan, im Iran-Krieg intensiver zwischen Teheran und Washington zu vermitteln.

Verbot von islamischem Kulturverein Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtens

Das Verbot des islamischen Kulturvereins Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtmäßig. Eine Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Landesinnenministeriums wurde abgewiesen, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung, weil er Gewalt gegen "Andersgläubige" und "Abtrünnige" propagiert habe. Das Land hatte den Verein 2022 verboten und aufgelöst.

Textgröße ändern: