The National Times - Rechtsstreit zwischen georgischer Schachspielerin und Netflix beigelegt

Rechtsstreit zwischen georgischer Schachspielerin und Netflix beigelegt


Rechtsstreit zwischen georgischer Schachspielerin und Netflix beigelegt
Rechtsstreit zwischen georgischer Schachspielerin und Netflix beigelegt / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Die georgische Schachspielerin Nona Gaprindaschwili hat ihren Rechtsstreit mit dem Streamingdienst Netflix wegen ihrer Darstellung in der erfolgreichen Serie "Das Damengambit" beigelegt. "Ich freue mich, dass die Angelegenheit gelöst wurde", sagte ihr Anwalt Alexander Rufus-Isaacs am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP in New York, ohne nähere Einzelheiten zu nennen. In einer Gerichtsakte vom Vortag hieß es, das Verfahren sei mit Zustimmung aller Parteien eingestellt worden, auch die Zeitschrift "The Hollywood Reporter" berichtete auf ihrer Webseite, beiden Seiten hätten eine Einigung erzielt.

Textgröße ändern:

Gaprindaschwili hatte Netflix im Herbst 2021 auf fünf Millionen Dollar (4,24 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt. Die Darstellung ihrer Person sei "sexistisch und herabsetzend", hieß es in der Klageschrift, die die inzwischen 81-Jährige bei dem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien einreichte. Die Behauptung einer Figur in der Serie, dass die Georgierin niemals in Schach-Turnieren gegen Männer angetreten sei, sei "erwiesenermaßen falsch".

Die 81-Jährige hatte 1968, dem Jahr, in dem auch die Serie spielt, gegen dutzende männliche Konkurrenten gespielt. Zu allem Überfluss sei Gaprindaschwili im "Damengambit" als Russin statt als Georgierin beschrieben worden.

Die Anwälte von Netflix hatten versucht, die Klage mit der Begründung abzuweisen, dass es sich bei der Serie um ein fiktionales Werk handle und sie daher durch die Meinungsfreiheit geschützt sei. Ein Gericht in Los Angeles befand jedoch, dass dieser Umstand Netflix nicht von der Haftung befreie.

"Das Damengambit" ist die erfolgreichste Mini-Serie von Netflix überhaupt. Nach Angaben des Streamingdienstes schauten allein in den ersten 28 Tagen 62 Millionen Haushalte die Geschichte des fiktiven Schachgenies Beth Harmon. Die Serie mit Anya Taylor-Joy in der Hauptrolle trieb weltweit den Verkauf von Schachbrettern in die Höhe.

Lewis--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: