The National Times - Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos


Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit über das Widerrufsrecht bei Streaming-Abos hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Verbraucher gestärkt. Er stufte das Angebot von Sky Österreich in einem Urteil vom Donnerstag vorläufig als digitale Dienstleistung ein. Darum müssten Kunden eine angemessene Bedenkzeit bekommen. Abschließend entscheiden muss darüber aber das Gericht in Österreich.(Az. C-234/25)

Textgröße ändern:

Dort klagte eine Verbraucherschutzorganisation gegen eine Vertragsklausel von Sky. Diese ist allgemein üblich und besagt, dass die Erfüllung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt und Kunden dadurch ihr Widerrufsrecht verlieren. Sie müssen das bestätigen, wenn sie ein Abo abschließen.

Die Verbraucherschützer argumentieren, dass es sich beim Streaming um eine "digitale Dienstleistung" handle, weshalb das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden könne. Sky gibt dagegen an, "digitale Inhalte" bereitzustellen - dann wäre es anders.

Der österreichische Oberste Gerichtshof fragte den EuGH danach. Dieser erklärte nun, dass ein Streaming-Angebot mit "dynamischem Charakter" eine digitale Dienstleistung sei. Dynamisch sei es, wenn das Angebot dem Nutzerverhalten angepasst werde. Personalisierung wie etwa das Nachverfolgen der bereits geschauten Sendungen, Wiedergabe- oder Favoritenlisten sowie Empfehlungen sprächen dafür.

Der EuGH betonte, dass die Interessen des Anbieters geschützt seien, auch wenn ein Kunde den Vertrag widerrufe. Denn dann müsse dieser eine Entschädigung zahlen.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week

Vor gut zwei Wochen feierte Céline Dion ihr Comeback, nun überraschte der kanadische Superstar mit einem Auftritt bei der Pariser Fashion Week. Unter dem Jubel der Zuschauer betrat die Sängerin am Montag mit einem strahlenden Lächeln den Laufsteg unter dem Eiffelturm und bezauberte das Publikum mit ihrem Hit "I'm Alive".

Halbzeitbilanz von Oktoberfest: 3,8 Millionen Besucher und 936 Polizeieinsätze

Rund 3,8 Millionen Menschen haben das Oktoberfest in München bisher besucht. Das schätzte die Festleitung nach Angaben vom Sonntag zur Halbzeit des Volksfests in der bayerischen Landeshauptstadt. Damit lag die Zahl etwas höher als im Vorjahr, als nach der Hälfte der Wiesn etwa 3,5 Millionen Besucher registriert worden waren. Zugleich sank der Festbierkonsum laut Zwischenbilanz der Veranstalter im Vorjahresvergleich jedoch leicht.

Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben

Der langjährige ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper ist tot. Er starb am Donnerstag im Alter von 81 Jahren, wie der Sender am Freitag in Mainz mitteilte. Töpper wurde vor allem durch die Sendung "Wie würden Sie entscheiden?" bekannt, die er von 1990 bis 2000 moderierte.

Hollywood-Star Susan Sarandon in New York bei israelkritischem Protest festgenommen

Hollywoodstar Susan Sarandon ist in New York festgenommen worden, als sie gemeinsam mit anderen Demonstranten gegen den Auftritt des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu bei der UN-Vollversammlung protestierte. Aufnahmen der Nachrichtenagentur AFP zeigen, wie Polizisten der unter anderem aus dem Film "Thelma und Louise" bekannten Schauspielerin am Donnerstag Handschellen anlegten. Einem Medienbericht zufolge wurde auch die Schauspielerin Hannah Einbinder von der Kundgebung abgeführt, die von der israelkritischen Organisation "Jewish Voice for Peace" organisiert worden war.

Textgröße ändern: