The National Times - Polizei: Angriff auf Journalisten im thüringischen Fretterode

Polizei: Angriff auf Journalisten im thüringischen Fretterode


Polizei: Angriff auf Journalisten im thüringischen Fretterode

In Fretterode in Thüringen sind nach Angaben der Polizei drei Journalisten tätlich angegriffen worden. Ein 56-Jähriger und ein 22-Jähriger setzten neben körperlicher Gewalt möglicherweise Reizstoff gegen die Medienvertreter ein, wie die Thüringer Polizei am Mittwochabend mitteilte. Die Journalisten seien mit leichten Verletzungen im Krankenhaus behandelt worden.

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Unmittelbar nach dem Angriff alarmierten die Medienvertreter die Polizei. Die beiden Tatverdächtigen konnten der Polizei zufolge gestellt und festgenommen werden. Zu den genauen Hintergründen der Tat, einschließlich einer möglichen politischen Tatmotivation, sowie der Verwendung von Reizstoffen könne derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Aktuell werde wegen eines Körperverletzungsdeliktes ermittelt.

Im Jahr 2018 hatten in Fretterode zwei Männer, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, zwei Journalisten angegriffen. Das Landgericht Mühlhausen verurteilte die beiden Männer 2022 wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung. Im Jahr 2024 hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Rechtsfehlern auf.

Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Mann und der damals Heranwachsende die Journalisten mit einem Auto verfolgt hatten, als diese ein mutmaßliches Treffen von Neonazis auf dem Grundstück des damaligen Thüringer NPD-Chefs Thorsten Heise beobachten und fotografieren wollten. Der jüngere Angeklagte habe die beiden bemerkt und geglaubt, einen von ihnen der sogenannten Göttinger Antifa zuordnen zu können. Die Angeklagten hätten den Journalisten nach der Verfolgungsjagd verkehrsbedingt den Fluchtweg versperrt, so dass sie mit ihrem Wagen nicht hätten vorbeifahren können. Es sei zu einem Zusammenstoß und einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Danach habe die Spiegelreflexkamera eines Journalisten gefehlt.

T.Bailey--TNT

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