The National Times - Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim

Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim


Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim
Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um die Rückerstattung von Gebühren für in der Coronapandemie abgesagte Konzerte hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit dem Ticketdienstleister Eventim auf einen Vergleich verständigt. Wie der Bundesverband am Donnerstag in Berlin mitteilte, erhalten die rund 5000 Betroffenen, die sich seiner Sammelklage anschlossen, von dem Unternehmen pauschal einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Im Gegenzug nehmen die Verbraucherschützer die von ihnen eingereichte Klage zurück.

Textgröße ändern:

In Pandemie mussten unzählige Konzerte und andere Kulturveranstaltungen aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Lockdowns abgesagt werden. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen erstattete Eventim später zwar den Ticketpreis zurück, behielt in zahlreichen Fällen aber begleitetende Abwicklungsgebühren ein. Das Unternehmen berief sich demnach darauf, dass die Dienstleistungen erbracht wurden. Dies sah der Verband der Verbraucherzentralen anders und reichte 2022 Musterfeststellungsklage beim bayerischen Obersten Landesgericht in München gegen Eventim ein.

Der außergerichtliche Vergleich gilt demnach nur für diejenigen, die sich der Klage bis zum Freitag voriger Woche anschlossen. Er stellt ausdrücklich keinen generellen Erstattungsanspruch von Ticketkäufern gegen Eventim fest, betonte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Berechtigte erhalten den Gutschein auch nicht automatisch, sondern müssen diesen über ein von Eventim bereitgestelltes Internetportal abrufen. Dafür haben sie bis 15. Juli Zeit. Den 20-Euro-Gutschein erhalten sie pauschal, unabhängig von der bei ihnen jeweils im Raum stehenden individuellen Erstattungssumme. Den Verbraucherschützern zufolge ging es bei dem Streit im Einzelfall teils nur um wenige Euro.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart gestorben

Der unter anderem als Captain Picard in "Star Trek" und durch die "X-Men"-Filme bekannte Schauspieler Patrick Stewart ist tot. Stewart starb am Mittwoch im Alter von 86 Jahren in seinem Haus in Los Angeles, wie es in einer am Donnerstag auf seinen Online-Accounts verbreiteten Erklärung hieß. Vorangegangen sei "eine kurze und heftige" Alzheimer-Erkrankung.

Zugriff auf Konto gewährt: Frau muss für Internetbetrug ihres Ex-Freunds haften

Weil sie ihm freien Zugriff auf ihr Konto gewährte, muss eine Frau aus Rheinland-Pfalz für einen von ihrem Ex-Freund begangenen Internetbetrug haften. Sie muss knapp 6000 Euro an das Betrugsopfer zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mitteilte. Ob sie in die Tat überhaupt eingeweiht war oder von der Beute profitierte, blieb unklar (Az.: 9 O 46/25).

Medienbericht: Weitere Haftstrafe für iranischen Regisseur Panahi

Der preisgekrönte iranische Filmemacher Dschafar Panahi ist Medienberichten zufolge zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Revolutionsgericht in der Hauptstadt Teheran habe den 66-Jährigen in Abwesenheit zu fünf Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt, berichtete die Nachrichtenagentur Isna am Dienstag unter Berufung auf Panahis Anwalt Mostafa Nili. Zudem soll demnach sein gesamtes Vermögen beschlagnahmt werden. Überdies wurde ein zweijähriges Ausreiseverbot verhängt. Gründe für die Verurteilung nannte der Isna-Bericht nicht.

Podcast „Radio Migrant“ erzählt Arbeitsmigration aus Sicht der Betroffenen

Podcast „Radio Migrant“ erzählt Arbeitsmigration aus Sicht der Betroffenen. Oktober 2022 auf dem Firmengelände von Thyssenkrupp-Steel in Duisburg-Bruckhausen spurlos verschwunden.

Textgröße ändern: