The National Times - Prozess gegen bei Protesten in der Türkei festgenommene Fotografen vertagt

Prozess gegen bei Protesten in der Türkei festgenommene Fotografen vertagt


Prozess gegen bei Protesten in der Türkei festgenommene Fotografen vertagt
Prozess gegen bei Protesten in der Türkei festgenommene Fotografen vertagt / Foto: © AFP

In Istanbul ist ein Prozess gegen vier türkische Fotografen, unter ihnen ein Mitarbeiter der Nachrichtenagentur AFP, am Freitag vertagt worden. Ein Gericht in Istanbul verschob den Prozess am Freitag auf den 27. November. Die Fotografen waren im März während der Protestwelle der Opposition gegen die konservativ-islamische Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan festgenommen worden. Die Proteste waren durch die Festnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoglu von der oppositionellen CHP ausgelöst worden.

Textgröße ändern:

Der AFP-Fotograf Yasin Akgül, der unabhängige Fotograf Bülent Kilic, Ali Onur Tosun vom Sender Now Haber sowie die freiberufliche Journalistin Zeynep Kuray, waren nach einigen Tagen im Gefängnis wieder freigekommen. Akgül sagte vor Gericht: "Ich bin seit 15 Jahren Journalist, aber nie wurde ich bei mir zuhause festgenommen, im Morgengrauen, vor den Augen meiner Kinder."

Zu seiner Arbeit bei den damaligen Protesten sagte er: "Ich bin vor den Demonstranten gelaufen, neben den Polizisten, um bessere Fotos machen zu können." Sein Anwalt Kemal Kumkumoglu sagte: "Mein Klient ist Journalist. Obwohl er über eine öffentliche Demonstration berichtete, wird ihm vorgeworfen, daran teilgenommen zu haben." Er hob hervor: "Die Journalisten haben nur ihren Job gemacht."

Tausende Demonstranten und mehr als ein Dutzend Journalisten sowie Anwälte waren während der Protestwelle festgenommen worden. Den Fotografen wird vorgeworfen, gegen das Demonstrations- und Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu drei Jahre Haft.

Als einziger der angeklagten Fotografen arbeitet Akgül für ein internationales Medium. Die AFP erwarte die "vollständige Freisprechung" Akgüls, der "lediglich seine Arbeit getan hat", hatte AFP-Informationsdirektor Phil Chetwynd am Donnerstag erklärt.

Die Demonstrationen nach der Festnahme Imamoglus waren die größten Proteste in der Türkei seit den sogenannten Gezi-Protesten im Jahr 2013. Imamoglu ist der wichtigste innenpolitische Rivale von Präsident Erdogan.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: