The National Times - Trump reicht abgewiesene Verleumdungsklage gegen "New York Times" erneut ein

Trump reicht abgewiesene Verleumdungsklage gegen "New York Times" erneut ein


Trump reicht abgewiesene Verleumdungsklage gegen "New York Times" erneut ein
Trump reicht abgewiesene Verleumdungsklage gegen "New York Times" erneut ein / Foto: © AFP/Archiv

US-Präsident Donald Trump hat seine milliardenschwere Klage wegen angeblicher Verleumdung gegen die Zeitung "New York Times" in gekürzter Form erneut bei Gericht eingereicht. Die am Donnerstagabend (Ortszeit) im US-Bundesstaat Florida eingereichte Klage richte sich gegen "zahlreiche diffamierende, falsche und böswillige Äußerungen über Präsident Trump", heißt es in dem Klagetext, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Im September war eine längere Fassung der Klage über 15 Milliarden Dollar (12,8 Milliarden Euro) von einem Richter abgewiesen worden.

Textgröße ändern:

Der US-Präsident und Unternehmer geht mit der Klage gegen journalistische Texte vor, die sich mit der Herkunft seines milliardenschweren Vermögens befasst haben. Beklagt werden die "New York Times", drei ihrer Journalisten sowie der Verlag Penguin Random House, der ein Buch von zwei der Journalisten herausgegeben hatte.

"Die fraglichen Äußerungen diffamieren und verunglimpfen zu Unrecht den hart erarbeiteten beruflichen Ruf von Präsident Trump, den er sich über Jahrzehnte hinweg mühsam aufgebaut hat", bevor er in das Weiße Haus einzog, heißt es im Klagetext.

Im September war Trumps erste Klage gegen die "New York Times" vom zuständigen Richter Steven Merryday abgewiesen worden, weil er den übermäßigen Umfang von 85 Seiten Klagetext sowie den blumigen Schreibstil mit zahlreichen lobenden Äußerungen über den US-Präsidenten beanstandete. Die am Donnerstag in Florida eingereichte Klage ist mit 40 Seiten weniger als halb so lang.

Trump geht seit seinem Wiedereinzug ins Weiße Haus im Januar in beispielloser Weise an verschiedenen Fronten gegen kritische Medien vor, die nach seiner Darstellung Lügen und Falschinformationen verbreiten.

Im Juli hatte der US-Präsident eine Milliardenklage gegen den Medienmogul Rupert Murdoch und das "Wall Street Journal" eingereicht, nachdem das Blatt über seine früheren Beziehungen zu dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein berichtet hatte. Auch die Sender ABC und CBS News gerieten in Trumps Visier und willigten in millionenschwere Zahlungen an ihn ein.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen kritisierte zudem eine massive Verschärfung des Vorgehens gegen Trump-kritische Journalisten und Medien seit dem Mordanschlag auf den ultrarechten Aktivisten Charlie Kirk vom 10. September.

M.Davis--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: