The National Times - Kevin Spacey will vor britischem Gericht persönlich seine "Unschuld" beweisen

Kevin Spacey will vor britischem Gericht persönlich seine "Unschuld" beweisen


Kevin Spacey will vor britischem Gericht persönlich seine "Unschuld" beweisen
Kevin Spacey will vor britischem Gericht persönlich seine "Unschuld" beweisen / Foto: © AFP/Archiv

Hollywood-Star Kevin Spacey will persönlich vor einem britischen Gericht erscheinen, um seine "Unschuld" angesichts des Vorwurfs sexueller Übergriffe zu beweisen. Dies kündigte der Schauspieler am Dienstag in einer Erklärung an. Zugleich verwies er auf die Aussagen der britischen Anklagebehörde CPS, "dass mir ein fairer Prozess zusteht und ich als unschuldig gelte, bis das Gegenteil bewiesen ist".

Textgröße ändern:

"Ich werde freiwillig in Großbritannien erscheinen und mich gegen diese Vorwürfe verteidigen", kündigte Spacey an. "Ich bin überzeugt, dass meine Unschuld erwiesen werden wird."

Die britische Anklagebehörde CPS hatte in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass dem 62-jährigen Schauspieler vier Übergriffe gegen drei Männer zur Last gelegt werden. Spacey sei außerdem angeklagt worden, "eine Person dazu gebracht zu haben, sich ohne Zustimmung an sexuellen Aktivitäten mit Penetration zu beteiligen". Es handele sich um Vorfälle, die sich zwischen März 2005 und April 2013 ereignet hätten.

Die Ermittlungen gegen Spacey waren von der Londoner Polizei geführt worden. Einige der Taten sollen im Londoner Viertel Lambeth verübt worden seien. Dort befindet sich das Old-Vic-Theater, dessen künstlerischer Leiter Spacey von 2004 bis 2015 war.

Gegen den Oscar-Preisträger waren 2017 in den USA im Zuge der #MeToo-Debatte Anschuldigungen wegen sexueller Übergriffe erhoben worden. Die Vorwürfe hatten für Spacey schwerwiegende Folgen: Er verlor seine Hauptrolle in der Netflix-Serie "House of Cards", fiel in der Branche in Ungnade und erlebte einen dramatischen Karriere-Absturz. Der 62-Jährige hat alle Vorwürfe zurückgewiesen.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: