The National Times - Gericht: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburg-Wahl einladen

Gericht: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburg-Wahl einladen


Gericht: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburg-Wahl einladen
Gericht: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburg-Wahl einladen / Foto: © AFP/Archiv

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss den Spitzenkandidaten der FDP nicht in seine Wahlkampfsendung im Fernsehprogramm einladen. Ein entsprechender Eilantrag der Partei wurde am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der RBB-"Kandidatencheck" findet am 17. September und damit fünf Tage vor der Landtagswahl statt.

Textgröße ändern:

Zum "Kandidatencheck" seien die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag vertreten sind, sowie derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen, hieß es vom Gericht. "Beide Kriterien treffen auf die FDP nicht zu." Die Auswahlkriterien des Senders sind aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.

Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit verlange keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien Rechnung zu tragen, erklärte das Verwaltungsgericht weiter. Mit dem Prinzip der sogenannten abgestuften Chancengleichheit sei die vom RBB getroffene redaktionelle Entscheidung vereinbar. Dabei habe das Gericht auch berücksichtigt, dass die FDP in anderen Sendungen des RBB "in einem ihrer landespolitischen Bedeutung Rechnung tragenden Umfang" zu Wort komme.

Die FDP lag in Umfragen zuletzt bei zwei bis drei Prozent. Zuletzt war den Freien Demokraten 2009 der Einzug in den Brandenburger Landtag gelungen. Gegen den Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: