The National Times - Richter am Obersten Gerichtshof in Brasilien ordnet Sperrung von Onlinedienst X an

Richter am Obersten Gerichtshof in Brasilien ordnet Sperrung von Onlinedienst X an


Richter am Obersten Gerichtshof in Brasilien ordnet Sperrung von Onlinedienst X an
Richter am Obersten Gerichtshof in Brasilien ordnet Sperrung von Onlinedienst X an / Foto: © AFP/Archiv

Ein Richter am Obersten Gerichtshof Brasiliens hat am Freitag die Sperrung des Onlinedienstes X angeordnet. Richter Alexandre de Moraes ordnete die "sofortige, vollständige und umfassende" Sperrung des Betriebs von X im Land an und wies die Nationale Kommunikationsbehörde an, "alle notwendigen Maßnahmen" zu ergreifen, um die Anordnung innerhalb von 24 Stunden umzusetzen. X-Eigentümer Elon Musk reagierte mit scharfer Kritik.

Textgröße ändern:

Richter Moraes forderte Google, Apple und die Internetprovider außerdem dazu auf, "technische Hindernisse einzuführen", um die Nutzung der X-App und den Zugriff auf die Website zu verhindern. Er drohte mit einer Geldstrafe von umgerechnet rund 8000 Euro pro Tag für Menschen, die auf "technologische Tricks" zurückgreifen, um die Sperrung zu umgehen - etwa mithilfe eines VPN. Per VPN ist es möglich, ortsgebundene Sperren zu umgehen.

X-Eigentümer Musk reagierte mit scharfer Kritik auf die Anordnung. Er bezeichnete Moraes als "bösen Diktator", der sich als Richter verkleide. Der Milliardär warf dem Richter vor, die Demokratie in Brasilien "zerstören" zu wollen. Die freie Meinungsäußerung sei "das Fundament der Demokratie und ein nicht gewählter Pseudo-Richter in Brasilien zerstört sie für politische Zwecke", schrieb Musk auf X.

Zuvor war eine 24-stündige Frist ausgelaufen, die Richter Moraes dem Netzwerk am Mittwoch gegeben hatte, um einen neuen rechtlichen Vertreter des Unternehmens in dem Land zu benennen - andernfalls würden die Aktivitäten von X in Brasilien "sofort gestoppt".

Damit eskaliert ein monatelanger Streit zwischen dem Richter und Musk. Moraes hatte im April Ermittlungen gegen Musk eingeleitet und ihm vorgeworfen, illegale Accounts wieder aktiviert zu haben. Musk warf dem Richter daraufhin Zensur vor. Er äußerte die Befürchtung, der rechtliche Vertreter von X in Brasilien könnte festgenommen werden.

In der Folge kündigte Musk an, die X-Vertretung in Brasilien zu schließen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, was dann Mitte August auch geschah. Die Menschen im Land konnten die Plattform weiter nutzen. X hat in Brasilien mehr als 22 Millionen Nutzer.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: