The National Times - Konzertabsage in Wien: Fans bekommen Tickets erstattet - Hotelkosten meist nicht

Konzertabsage in Wien: Fans bekommen Tickets erstattet - Hotelkosten meist nicht


Konzertabsage in Wien: Fans bekommen Tickets erstattet - Hotelkosten meist nicht
Konzertabsage in Wien: Fans bekommen Tickets erstattet - Hotelkosten meist nicht / Foto: © APA/AFP

Es dürfte nur ein kleiner Trost sein, aber zumindest die Kosten für die Konzertkarten werden den Fans von Taylor Swift nach der Absage der Konzerte in Wien erstattet. "Alle Tickets werden automatisch innerhalb der nächsten zehn Werktage rückvergütet", erklärten der Veranstalter Barracuda Music und das Ticketportal Oeticket am Donnerstag auf ihren Webseiten. Auf den Kosten für Anreise und Hotel dürften die Fans aber in den meisten Fällen sitzen bleiben.

Textgröße ändern:

Die Auftritte der US-Sängerin Taylor Swift im Ernst-Happel-Stadion waren aufgrund eines islamistischen Anschlagsplans abgesagt worden. Zwei Verdächtige wurden festgenommen.

Ursache der Absage des Konzerts sei daher ein "Ereignis höherer Gewalt", das Risiko der Absage trage daher der Veranstalter, erklärte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich. Die Rückerstattung der Tickets habe "ohne Kosten und grundsätzlich unverzüglich zu erfolgen, spätestens innerhalb von 14 Tagen".

Gleiches gilt demnach, wenn die Konzertkarte bei einem Veranstalter im Gesamtpaket gemeinsam mit einer Anreise und/oder einem Hotel gebucht wurde. "Auch hier kann die Reise kostenlos storniert werden, weil die Absage des Konzerts eine Änderung der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung begründet", sagte Petra Leupold vom VKI.

Nach Einschätzung von Karolina Wojtal, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, trifft das aber nur auf einen sehr geringen Teil der sogenannten Swifties zu. "Pakete sind sehr untypisch für diese Personengruppe", sagte Wojtal AFP. Sie geht davon aus, das "sehr sehr viele" Fans Anreise, Unterkunft und Konzertbesuch individuell gebucht haben.

In diesem Fall gibt es kein Geld zurück. Die separat geschlossenen Verträge bestünden weiterhin mit den jeweiligen Vertragspartnern, so der VKI. Ob und welche Kosten bei Stornierung von Zimmer und/oder Flug anfallen, ergebe sich grundsätzlich aus den Buchungsunterlagen. Der Veranstalter hafte nicht für diese Kosten, sagte Leupold vom VKI. Ihn treffe kein Verschulden an der Absage des Konzerts.

Aus Kulanz kündigten die beiden Eisenbahnunternehmen Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) und Westbahn am Donnerstagnachmittag an, gekaufte Fahrkarten zurückzuerstatten. Bei der ÖBB gebe es das Geld inklusive Stornogebühren für noch nicht in Anspruch genommene und direkt bei der ÖBB gekaufte Tickets für die An- und Rückreise zu den Taylor-Swift-Konzerten zwischen dem 8. und 11. August zurück, teilte das Unternehmen mit. Zunächst hatte der ÖBB eine Erstattung ausgeschlossen.

Bei der Westbahn werden Tickets vom Donnerstag zurückerstattet, Fahrkarten von Freitag bis Sonntag könnten jetzt noch storniert werden. "Wir bemühen uns, alle Rückerstattungen so rasch wie möglich durchzuführen, aber bitten um Geduld, dass dies ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird", erklärte Westbahn.

Fans von Taylor Swift äußerten sich enttäuscht, zeigten aber auch Verständnis für die Entscheidung. "Mein Herz ist gebrochen", schrieb eine Frau, die offenbar Tickets für die Veranstaltung hatte, auf Instagram. "Es tut mir für alle Swifties leid, aber es ist die richtige Entscheidung", äußerte sich ein anderer Fan unter einem Posting des Veranstalters auf dem Sozialen Medium. Andere hoffen noch auf Ersatzkonzerte in Wien.

Nach zwei Festnahmen im Zusammenhang mit einem islamistischen Anschlagsplan waren am Mittwochabend alle drei in Wien geplanten Konzerte von Taylor Swift abgesagt worden. Zu den für Donnerstag, Freitag und Samstag angesetzten Konzerten im Rahmen von Swifts "Eras"-Tour waren jeweils rund 65.000 Zuschauer erwartet worden.

M.Davis--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: