The National Times - Gericht: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden

Gericht: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden


Gericht: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden
Gericht: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden / Foto: © AFP/Archiv

Der Spitzenkandidat für die Europawahl der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch und lehnte damit einen Eilantrag des BSW ab. Dieser richtete sich gegen den für die Sendung verantwortlichen Westdeutschen Rundfunk (WDR).

Textgröße ändern:

Die Rundfunkfreiheit gebe dem WDR das Recht, die Diskussionsteilnehmer der Sendung "nach Ermessen selbst zu bestimmen", hieß es zur Begründung. Zudem werde das BSW in anderen öffentlich-rechtlichen Wahlsendungen ausreichend berücksichtigt, führte das Gericht aus.

Die ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" soll am Donnerstag kommender Woche und damit wenige Tage vor der Europawahl stattfinden. Zu der Sendung sind nach Gerichtsangaben Vertreter verschiedener Parteien eingeladen - darunter SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und Linke.

Nach dem Konzept der Sendung sollen nur jene Parteien teilnehmen, die bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Zahl von Abgeordneten vertreten sind. Auch sollen die Parteien in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügen.

Das BSW wehrte sich gegen ihre Nichtberücksichtigung. Es sah sich laut Gericht in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Partei habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland in das Europaparlament einzuziehen, argumentierte sie unter anderem. Demgegenüber lägen die FDP und die Linke in Umfragen deutlich hinter dem BSW.

Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssten auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Den Anforderungen habe der WDR entsprochen, indem er das BSW zwar nicht in die "Wahlarena" eingeladen, ihm aber "in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen".

Die Begrenzung auf Vertreter jener Parteien, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind, befand das Gericht für zulässig. Denn in der Sendung solle auch ein Rückblick auf die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien erfolgen. Zudem leite das BSW ihre Bedeutung selbst "überwiegend aus wenig belastbaren und nur eingeschränkt objektiv überprüfbaren Anhaltspunkten her", befand das Gericht weiter.

Aussagekräftige Wahlergebnisse könne die partei bislang nicht aufweisen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Spitzenkandidat des BSW für die Europawahl ist der frühere Linken-Politiker Fabio de Masi. Die Wahl findet in Deutschland am Sonntag kommender Woche statt.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: