The National Times - Kläger scheitert in Streit um Pressefoto von Luxusauto in Düsseldorf

Kläger scheitert in Streit um Pressefoto von Luxusauto in Düsseldorf


Kläger scheitert in Streit um Pressefoto von Luxusauto in Düsseldorf
Kläger scheitert in Streit um Pressefoto von Luxusauto in Düsseldorf / Foto: © AFP/Archiv

Die Veröffentlichung eines Pressefotos von einem Luxusauto bei einer Polizeikontrolle ist einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtens gewesen. Eine entsprechende Klage wies das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch nach Angaben einer Gerichtssprecherin ab. Der Autohalter hatte gegen eine Zeitung wegen einer angeblich identifizierenden Berichterstattung auf Unterlassung geklagt. Das Gericht stellte jedoch keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers fest, wie die Sprecherin sagte.

Textgröße ändern:

Der Kläger war laut Gerichtsangaben 2021 in Düsseldorf mit seinem Auto in die Polizeikontrolle geraten. Dabei wurden in der Innenstadt gezielt Luxusautos und getunte Fahrzeuge ins Visier genommen. Die beklagte Zeitung berichtete über die Kontrollaktion.

Dabei nutzte sie demnach ein Foto, welches das orangefarbene Auto des Klägers einer Luxusmarke zeigte. Der Halter selbst war darauf jedoch nicht erkennbar, das Autokennzeichen wurde zudem verpixelt, wie es nach Gerichtsangaben hieß.

Der Fahrer argumentierte, sein Auto habe wegen besonderer Ausstattung und der seltenen orangefarbenen Lackierung einen hohen Wiedererkennungswert. Der Kläger warf der Zeitung vor, aufgrund ihrer Berichterstattung hätten ihn Menschen aus seinem Umfeld identifizieren können.

Wie das Gericht nun feststellte, wurde der Mann in seinen Persönlichkeitsrechten nicht verletzt. Er sei von der Berichterstattung nicht unmittelbar betroffen gewesen, hieß es.

Wie sich in dem Verfahren ergeben habe, sei der Kläger von Menschen aus seinem Umfeld auch nicht direkt erkannt, sondern daraufhin angesprochen worden, ob es sich um sein Auto handle. Das Foto als Teilinformation reiche jedoch nicht aus, um den Kläger zu identifizieren.

Selbst wenn der Kläger von der Berichterstattung betroffen gewesen wäre, sei diese nach einer Interessenabwägung von der Pressefreiheit gedeckt gewesen, hieß es in dem Urteil demnach weiter. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Lady Gaga begeistert Fans in Rio de Janeiro bei riesigem Gratis-Konzert

"Mayhem" an der Copacabana: Mit einem riesigen Gratis-Konzert in Rio de Janeiro hat US-Superstar Lady Gaga ihre Fans bezaubert. Als die Sängerin am Samstagabend (Ortszeit) zu den ersten Tönen ihres Songs "Bloody Mary" in einem scharlachroten Kleid die Riesenbühne an dem berühmten Strand betrat und damit den Auftakt für ihr kostenloses Mega-Konzert in Rio de Janeiro gab, wurde sie von der jubelnden Menge begeistert empfangen. Anschließend legte Lady Gaga mit "Abracadabra" nach, einem der Haupttitel ihres aktuellen Albums "Mayhem".

US-Auslandssender Voice of America kann Arbeit offenbar bald wieder aufnehmen

Der US-Auslandssenders Voice of America (VOA) kann ab der kommenden Woche offenbar wieder seinen Betrieb aufnehmen. Ein Anwalt des Justizministeriums habe in einer E-Mail erklärt, dass die für Auslandssender zuständige US-Behörde USAGM damit rechne, dass die VOA-Mitarbeiter ab der kommenden Woche schrittweise ihre Arbeit fortsetzen, schrieb der nationale Chefkorrespondent des Senders, Steve Herman, im Onlinedienst X.

Designierter Kulturstaatsminister Weimer sieht sich nicht als Kulturkämpfer

Der Medienunternehmer und designierte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich gegen den Vorwurf des Rechtskonservativismus gewehrt. "Ich bin Kulturverfechter, nicht Kulturkämpfer", sagte Weimer dem Magazin "Stern" laut Vorabmeldung vom Dienstag. "Gegen die AfD und die üblen Umtriebe des Rechtspopulismus schreibe ich seit Jahren an", sagte Weimer weiter. Nationalismus sei ihm fremd.

Filmfestival in Cannes: Halle Berry, Leïla Slimani und Hong Sangsoo Teil in der Jury

Die US-Schauspielerin Halle Berry, die französisch-marokkanische Schriftstellerin Leïla Slimani und der südkoreanische Regisseur Hong Sangsoo werden beim diesjährigen Filmfestival in Cannes in der Jury sitzen. Wie die Organisatoren der 78. Ausgabe des Festivals am Montag mitteilten, gehören sie zu den neun Männern und Frauen, die unter der Jury-Präsidentschaft von Juliette Binoche über die Vergabe des Hauptpreises, der Goldenen Palme, entscheiden werden.

Textgröße ändern: