The National Times - Österreich schafft es in ESC-Finale

Österreich schafft es in ESC-Finale


Österreich schafft es in ESC-Finale
Österreich schafft es in ESC-Finale / Foto: © AFP

Österreich hat es in das Finale des Eurovision Song Contest (ESC) am Samstag geschafft: Das Land mit Außenseiterchancen qualifizierte sich am Donnerstagabend beim zweiten ESC-Halbfinale in Liverpool. Am in diesem Jahr zum 67. Mal stattfindenden ESC nehmen insgesamt 37 Länder teil, aber nur 26 sind in dem weltweit beachteten Finale dabei.

Textgröße ändern:

Im zweiten Halbfinale traten Bands sowie Sängerinnen und Sänger aus 16 Ländern gegeneinander an. Zehn von ihnen kamen ins Finale: Albanien, Zypern, Estland, Belgien, Litauen, Polen, Australien, Armenien, Slowenien sowie Österreich.

Dänemark, San Marino, Rumänien, Georgien, Island und Griechenland schieden aus. Zehn Länder qualifizierten sich bereits im ersten Halbfinale am Dienstag, darunter die Schwedin Loreen, die in den Wettbüros seit Wochen als kommende Siegerin gesehen wird. Dem für Österreich antretenden weiblichen Duo Teya und Salena werden zumindest Außenseiterchancen zugerechnet.

Das Duo wurde vom Österreichischen Rundfunk ORF zusammengestellt und präsentierte im zweiten Halbfinale das satirische Lied "Who The Hell Is Edgar" über den Schriftsteller Edgar Allan Poe. Der deutsche ESC-Kommentator Peter Urban von der ARD nannte die in den Farben rot, schwarz und weiß gehaltene Show der beiden Sängerinnen "eine fantastische Inszenierung".

Ebenfalls weiter kam am Donnerstag Australien. Das Land nimmt seit 2015 am ESC teil. In diesem Jahr trat die 1999 gegründete Rockband Voyager an - mit in Niedersachsen aufgewachsenem Sänger. Monika Linkytė aus Litauen schaffte es ebenfalls. Urban charakterisierte ihre Ballade "Stay" als "schon beinahe religiösen Pop".

Während im Finale je zur Hälfte eine Jury und das Publikum über die Punktevergabe entscheiden, bestimmte in den beiden Halbfinalen jeweils nur das Publikum über das Weiterkommen. Gesetzt für das Finale sind der Vorjahressieger Ukraine sowie die fünf großen Geldgeber des ESC - Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Für Deutschland tritt Lord of the Lost an. Die Buchmacher sehen die Band im Mittelfeld, rechnen ihr allerdings keine nennenswerten Siegchancen zu.

Im vergangenen Jahr hatte die ukrainische Gruppe Kalush Orchestra den ESC gewonnen. Wegen des anhaltenden Kriegs kann das Finale jedoch erstmals nicht wie üblich im Land des Vorjahressiegers stattfinden.

W.Baxter--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: