The National Times - Gesetzentwurf der Ullmann-Gruppe setzt hohe Hürden für Impfpflicht ab 50

Gesetzentwurf der Ullmann-Gruppe setzt hohe Hürden für Impfpflicht ab 50


Gesetzentwurf der Ullmann-Gruppe setzt hohe Hürden für Impfpflicht ab 50
Gesetzentwurf der Ullmann-Gruppe setzt hohe Hürden für Impfpflicht ab 50

Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann setzt hohe Hürden für eine Corona-Impfpflicht ab 50. Die am Mittwoch vorgestellte Vorlage sieht zunächst eine Beratungspflicht für alle Menschen ab 18 vor. Die Impfpflicht für alle ab 50 soll dann durch einen gesonderten Beschluss des Bundestags zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden können - und zwar auf Grundlage einer Stellungnahme der Bundesregierung "jederzeit nach dem 15. September 2022".

Textgröße ändern:

Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Impfpflicht sollen wissenschaftlichen Erkenntnisse insbesondere über die vorhandenen Impfquoten und Virusvarianten des Sars-CoV-2-Virus sein. Gelten soll die Impfpflicht dann für alle Menschen über 50, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alternativ zum Impf- soll auch einen Genesenennachweis zulässig sein.

Bevor aber eine Impfpflicht ab 50 eingeführt werden kann, soll zunächst die Beratungspflicht umgesetzt werden. Dazu sollen alle Erwachsenen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September sollen sie entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis verfügen, dass sie die ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben.

Ullmann bezeichnete den Entwurf als "verhältnismäßig und angemessen". Nach den Erfahrungen der beiden vergangenen Pandemie-Winter sei klar, "dass wir uns besser vorbereiten müssen". Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle sagte, ob die Impfpflicht ab 50 wirklich gebraucht werde, könne jetzt noch nicht seriös bewertet werden.

Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta als weitere Unterstützerin des Antrags sprach von einem "Mittelweg". Bei der Impfpflicht müsse "sehr wohl dosiert und mit großem Augenmaß" vorgegangen werden. Zu den weiteren Unterstützern gehören die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulze-Asche, sowie die beiden SPD-Abgeordneten Franziska Mascheck und Herbert Wollmann.

Ullmann verteidigte die späte Vorlage des Antrages, wegen der die erste Beratung der verschiedenen Entwürfe zur Impfpflicht im Bundestagsplenum in der laufenden Woche nicht mehr möglich war. Das Bundesgesundheitsministerium, das Zuarbeit für die verschiedenen Anträge geleistet hatte, habe erst am Dienstag die letzte Version für seinen Antrag vorgelegt, sagte Ullmann.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Hantavirus-Ausbruch: Evakuierung von Kreuzfahrtschiff "Hondius" auf Teneriffa abgeschlossen

Die Evakuierung des von einem tödlichen Hantavirus-Ausbruch betroffenen Kreuzfahrtschiff "Hondius" auf Teneriffa ist abgeschlossen: Die letzten 27 Menschen, die das Schiff verlassen sollten, gingen am Montag von Bord. Dort legte die "Hondius" wegen schlechten Wetters kurzzeitig an. Anschließend machte sich das unter niederländischer Flagge fahrende Kreuzfahrtschiff mit 27 Besatzungsmitgliedern an Bord auf den Weg nach Rotterdam, wo es in rund fünf Tagen erwartet wird.

Zwei Passagiere nach Evakuierung von Kreuzfahrtschiff positiv auf Hantavirus getestet

Kurz nach dem Verlassen des Kreuzfahrtschiffs "Hondius" sind zwei Passagiere - eine Französin und ein US-Bürger - positiv auf das gefährliche Hantavirus getestet worden. 28 weitere Menschen sollten am Montag auf Teneriffa von Bord des Schiffes gebracht und in die Niederlande geflogen werden, wie die spanische Regierung mitteilte. Vier am Sonntag ausgeflogene deutsche Passagiere wurden unterdessen von Frankfurt am Main nach Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gebracht.

Hantavirus: Deutsche Passagiere werden in vier Bundesländer gebracht

Nach dem Ausbruch des tödlichen Hantavirus auf dem Kreuzfahrtschiff "Hondius" sollen vier deutsche Passagier am Montag von Frankfurt am Main nach Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein gebracht werden. Die Beförderung werde von den jeweiligen Bundesländern beziehungsweise Kommunen übernommen, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Morgen in Berlin mit. Sie seien alle "vollständig ohne Symptome", hieß es.

Kasse muss Abnehmspritze bei Hormonstörung nicht zahlen

Die gesetzliche Krankenkasse muss nicht für die Abnehmspritze zahlen, wenn diese wegen einer Hormonstörung verordnet wird. Die gesetzlichen Regelungen sind abschließend, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag erklärte. Es ging um das Medikament Mounjaro mit dem Wirkstoff Tirzepatid. Die Kassen können die Behandlungskosten aktuell nur bei Diabetes übernehmen.

Textgröße ändern: