The National Times - Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern


Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Dienstag (14.00 Uhr) seine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern erlassenen Coronabeschränkungen. Es geht um die Frage, ob die in der Anfangsphase der Pandemie von den Landesregierungen verfügten Kontakt- beziehungsweise Ausgangsbeschränkungen verhältnismäßig und damit zulässig waren. Im Fall Bayern geht es um eine von Land angeordnete Ausgangssperre, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärtee. Dagegen legte der Freistaat Revision ein.

Textgröße ändern:

Auf dem Prüfstand stehen zudem Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben in Sachsen. In erster Instanz wurden die Regelungen für rechtmäßig erklärt. In der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts vor zwei Wochen zeichnete sich eine mögliche Bestätigung der sächsischen Regelungen ab. Im Fall der Ausgangssperre könnte der Fall zur Neuverhandlung an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden, sofern die obersten deutschen Verwaltungsrichter weiteren Aufklärungsbedarf sehen.

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz

Die Grünen fordern ein Fünf-Milliarden-Euro-Programm für einen besseren Hitzeschutz in Deutschland. "Unser Land ist noch immer nicht ausreichend auf ständig neue und länger andauernde Hitzerekorde vorbereitet", sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Fünf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen könnten "viele grüne Oasen deutschlandweit entstehen lassen und wirksame Abkühlung für Menschen und Tiere ermöglichen". Dies entspreche 60 Euro pro Bürgerin und Bürger.

Textgröße ändern: