The National Times - Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern


Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamaßnahmen in Sachsen und Bayern / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Dienstag (14.00 Uhr) seine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern erlassenen Coronabeschränkungen. Es geht um die Frage, ob die in der Anfangsphase der Pandemie von den Landesregierungen verfügten Kontakt- beziehungsweise Ausgangsbeschränkungen verhältnismäßig und damit zulässig waren. Im Fall Bayern geht es um eine von Land angeordnete Ausgangssperre, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärtee. Dagegen legte der Freistaat Revision ein.

Textgröße ändern:

Auf dem Prüfstand stehen zudem Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben in Sachsen. In erster Instanz wurden die Regelungen für rechtmäßig erklärt. In der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts vor zwei Wochen zeichnete sich eine mögliche Bestätigung der sächsischen Regelungen ab. Im Fall der Ausgangssperre könnte der Fall zur Neuverhandlung an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden, sofern die obersten deutschen Verwaltungsrichter weiteren Aufklärungsbedarf sehen.

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Immer mehr Hochbetagte in Krankenhäusern: AOK fordert Strukturreformen

Immer mehr Hochbetagte werden einer Analyse zufolge im Krankenhaus behandelt. Binnen 20 Jahren stieg der Anteil der Menschen über 80 Jahren an allen Krankenhausfällen von 13 auf 22 Prozent, wie die Krankenkasse AOK am Mittwoch in ihrem sogenannten Krankenhausreport mitteilte. Angesichts einer steigenden Zahl von hochbetagten Patienten und einer sinkenden Zahl an Personal forderte die Krankenkasse Strukturreformen zur Entlastung von Kliniken.

Durch Zecken übertragene Krankheit FSME: Neun Tote in Deutschland im Jahr 2023

Neun Menschen sind im Jahr 2023 in Deutschland an der durch Zecken übertragene Krankheit FSME gestorben. Das berichtete das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf die jüngsten verfügbaren Zahlen. Im selben Jahr wurden bundesweit demnach gut 600 Menschen mit der Diagnose FSME in Krankenhäusern behandelt. Die Zahl stationärer Behandlungen stieg in den vergangenen 20 Jahren demnach tendenziell an, schwankt jedoch jährlich mitunter erheblich.

Elektronische Patientenakte geht bundesweit an den Start

Die elektronische Patientenakte (ePA) geht am Dienstag bundesweit an den Start. Sie war zuvor auf regionaler Ebene getestet worden - laut Bundesgesundheitsministerium mit Erfolg. Der noch amtierende Ressortchef Karl Lauterbach lobte das Projekt als "längst überfälligen Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung". Zuvor geäußerte Bedenken wegen der Datensicherheit sieht er als ausgeräumt.

AOK fordert von designierter Gesundheitsministerin Warken rasche Maßnahmen

Von der CDU-Politikerin Nina Warken als mutmaßlich künftiger Bundesgesundheitsministerin erwartet der AOK-Bundesverband rasches Handeln. "Erste wirksame Maßnahmen zur Beitragssatzstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung müssen sofort eingeleitet werden", erklärte AOK-Chefin Carola Reimann am Montag. Danach könne die "umfassendere" Arbeit zur Stärkung der Finanzen der Kranken- und Pflegeversicherung beginnen.

Textgröße ändern: