The National Times - Entwurf: Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sollen ganz fallen

Entwurf: Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sollen ganz fallen


Entwurf: Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sollen ganz fallen
Entwurf: Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sollen ganz fallen

Bei der Bund-Länder-Runde zur Corona-Politik am Mittwochnachmittag könnten weiterreichende Lockerungen beschlossen werden als zuvor geplant. Eine neue Beschlussvorlage mit Stand von Dienstagabend, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, sieht vor, dass für private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr gelten soll, nachdem zuvor eine Grenze von 20 Menschen im Gespräch war. Das neue Papier ist offenbar zwischen Bundeskanzleramt und den Staatskanzleien der Länder abgestimmt. Zuerst hatte das Magazin "Business Insider" darüber berichtet.

Textgröße ändern:

Wörtlich heißt es in der Vorlage zu den Lockerungen: "In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen."

Auch beim weiteren Abbau von Corona-Schutzmaßnahmen sind nun weitergehende Schritte vorgesehen als in einer am Montag kursierenden Beschlussvorlage. So soll bei Großveranstaltungen in Innenräumen eine maximale Auslastung von 60 statt von 40 Prozent zugelassen werden. Dabei darf die Zahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden - zuvor war die Grenze bei 4000 gezogen worden.

Für Großveranstaltungen im Freien hatte die vorherige Beschlussvorlage eine maximale Auslastung von 60 Prozent vorgesehen. In dem neuen Papier ist von 75 Prozent die Rede. Die maximale Teilnehmerzahl von 25.000 bleibt dabei unverändert.

Den Plänen von Bund und Ländern zufolge sollen schrittweise bis zum 20. März alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Bestimmte Vorschriften wie etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn sollen auch nach diesem Stichtag beibehalten werden. Die Beratungen über die Details des Vorgehens sollen am Mittwoch gegen 14.00 Uhr beginnen.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Bericht: Warken plant bei Pflegereform deutliche Mehrbelastung für Heimbewohner

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben) aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliarden-Löcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Rauchen schädigt nicht nur Herz und Lunge - sondern auch die Augen

Rauchen schädigt nicht nur Herz und Lunge, sondern auch die Augen. Bis zu 20 Prozent aller neuen Erblindungen ab dem 50. Lebensjahr seien auf das Rauchen zurückzuführen, erklärte die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) am Montag in München. Studien zufolge erhöhe Rauchen das Risiko für schwere Augenerkrankungen wie altersabhängige Makuladegeneration, Grünen Star und Gefäßverschlüsse zudem teilweise um das Zwei- bis Vierfache.

Polizei sucht noch ein Glas mit vergifteter Hipp-Babykost

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung des Babynahrungsherstellers Hipp durch Rattengift in Babynahrung sucht die Polizei noch nach einem mutmaßlich manipulierten Glas. Es seien in Österreich, Tschechien und der Slowakei insgesamt fünf manipulierte Babynahrungsgläser festgestellt worden, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Montag in Ingolstadt mit. Ein Glas könne "in Österreich mutmaßlich noch im Umlauf sein".

68.000 Euro von Kasse zurückgefordert: Klägerin scheitert vor Gericht in Niedersachsen

Eine Frau aus Kamerun ist mit dem Versuch gescheitert, von ihrer deutschen Krankenkasse 68.000 Euro zurückzufordern. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle bestätigte nach Angaben vom Montag die Ablehnung durch die Kasse. Es sprach in einer Mitteilung von "arbeitsrechtlichen Manipulationsversuchen zulasten der Solidargemeinschaft", welche die Frau zusammen mit ihrem früheren Arbeitgeber vereinbart habe.

Textgröße ändern: