The National Times - Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt

Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt


Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt
Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt

Entgegen früherer Pläne der Bundesregierung sollen Bürgerinnen und Bürger nun doch weiterhin einen Anspruch auf einen PCR-Test haben, wenn zuvor ein Corona-Schnelltest bei ihnen positiv ausgefallen ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Dienstag in Berlin selbst von einer "Kehrtwende". Ursprünglich hatte der Minister vorgesehen, PCR-Tests wegen befürchteter Engpässe vorrangig nur noch bestimmten Gruppen zu gewähren - etwa Mitarbeitenden in der kritischen Infrastruktur oder besonders gefährdeten Menschen.

Textgröße ändern:

Die ursprüngliche Befürchtung, dass die PCR-Tests wegen der hohen Infektionszahlen in der Omikron-Welle knapp werden könnten, habe sich nicht bestätigt, sagte der Minister. Die Kapazitäten reichten nun doch aus, PCR-Nachtestungen als Befund-Bestätigung für positiv verlaufende Schnelltests anzubieten - dies sei "in der Tat eine Veränderung der Position" der Bundesregierung.

Die Test-Kapazitäten würden auch dann noch reichen, wenn es täglich bis zu 450.000 Neuinfektionen gäbe, sagte Lauterbach. Mit einer solchen Zahl sei aber nicht zu rechnen. Das Robert-Koch-Institut meldete am Dienstag 169.571 Neuinfektionen binnen 24 Stunden.

Mit dem PCR-Angebot orientiere sich die Regierung auch an den "Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung", sagte Lauterbach. "Viele haben Sorge, dass sie - wenn sie die Diagnose bekommen - ohne PCR-Test nicht wirklich sicher sein können, ob sie infiziert sind."

Die Priorisierung für bestimmte Gruppen soll nach Lauterbachs Worten aber trotzdem kommen. Das heißt, dass Labore die PCR-Auswertung etwa von Menschen aus Risikogruppen oder aus der medizinischen Branche vorrangig auswerten sollen; bei allen anderen könne die Auswertung entsprechend länger dauern.

F.Lim--TNT

Empfohlen

Weiterer Toter durch Bornavirus in Bayern

In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben. Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit. Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.

Hitzealarm und Stromausfälle - West- und Mitteleuropa ächzen unter hohen Temperaturen

Von der gegenwärtigen Hitzewelle in Europa sind hunderte Millionen Menschen betroffen. Fast überall in Deutschland galten am Mittwoch wieder amtliche Hitzewarnungen, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach mitteilte. Auch in Frankreich galt weiterhin fast im ganzen Land Hitze-Alarm, von hitzebedingten Stromausfällen in der Bretagne waren zehntausende Haushalte betroffen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mahnte die Europäer eindringlich zu mehr Investitionen in den Hitzeschutz.

Daten zeigen: Auch in Deutschland Anstieg von Darmkrebs bei jungen Erwachsenen

Die Fälle von Darmkrebs bei jungen Erwachsenen sind in Deutschland in den vergangenen zwei Jahrzehnten leicht angestiegen. Betroffen sind vor allem Menschen zwischen 20 und 39 Jahren, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg am Dienstag mitteilte. Von jährlich rund 56.000 neuen Darmkrebsfällen entfallen demnach etwa fünf Prozent auf Menschen unter 50 Jahren.

Organspende: Patientenbeauftragter Schwartze wirbt für Widerspruchslösung

Vor der Bundestagsdebatte zur Organspende wirbt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), für einen Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung. "Ich bin sehr froh, dass im Bundestag nun endlich wieder über eine Neuregelung der Organspende debattiert wird", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Er sei "persönlich überzeugt, dass wir dringend einen Systemwechsel brauchen und die Widerspruchsregelung dafür sehr naheliegend ist".

Textgröße ändern: