The National Times - Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien

Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien


Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien
Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Verbot der Blutentnahme durch Heilpraktiker im Rahmen nicht-homöopathischer Eigenbluttherapien gebilligt. Die entsprechende gesetzliche Regelung sei gerechtfertigt und kein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit oder das Gleichbehandlungsgebot, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Mit diesem lehnten sie die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin ab. (Az. 1 BvR 2324/24)

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben ging es bei der Beschwerde um die Blutentnahme bei sogenannten nativen und erweiterten nativen Eigenblutbehandlungen sowie Eigenserumstherapien. Die Heilpraktikerin wollte Patienten Blut aus einer Vene entnehmen und danach unverändert oder versetzt mit Arzneimitteln wieder in die Muskulatur spritzen. Bei der Eigenserumtherapie geht es um die Wiederinjektion von zentrifugiertem Serum aus dem Patientenblut.

Laut Arzneimittel- und Transfusionsgesetz fallen alle Blutentnahmen zu derartigen Zwecken unter den sogenannten Arztvorbehalt. Sie dürfen nur von Ärztinnen oder Ärzten oder entsprechend qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Ausnahmen etwa für Heilpraktiker gelten nur bei der sogenannten homöopathischen Eigenblutbehandlung, bei der eine winzige Blutmenge - etwa ein Tropfen aus einer Fingerkuppe - entnommen wird.

Verfassungsrechtlich sei die gesetzliche Regelung nicht zu beanstanden, hieß es in dem Beschluss vom 20. Mai. Es gehe um "wichtige Belange des Allgemeinwohls im Sinn der öffentlichen Gesundheit". Die Vorschrift ziele auf die Integrität von Behandlungsmethoden, die Sicherheit der dabei eingesetzten Blutprodukte und die Sicherheit der Behandelten.

Der damit verbundene Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit sei nicht als erheblich einzustufen. Heilpraktiker, die nicht-homöopathische Eigenbluttherapien anbieten wollten, würden nur gehindert, "einen Teilbereich" ihrer Tätigkeit auszuüben, betonte das Gericht.

Auch die Unterscheidung zwischen nicht-homöopathischen und homöopaathischen Eigenbluttprodukten durch den Gesetzgeber sei nicht zu beanstanden. Die Differenzierung sei sachlich begründet. Ein etwaiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot lasse sich nicht feststellen.

Die Beschwerdeführerin war zuvor schon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert, dieses verwarf eine Beschwerde der Frau gegen frühere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im August 2024 als unbegründet. Daraufhin zog sie vor das Bundesverfassungsgericht.

Nach damaligen Angaben des Bundesverfassungsgerichts bot die Frau seit 2011 verschiedene Formen der Eigenbluttherapie an. 2019 untersagten ihr die zuständigen Aufsichtsbehörden die Blutentnahme zur Herstellung nicht-homöopathischer Eigenblutprodukte. Dagegen zog sie vor Gericht.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat die Forderung des Koalitionspartners SPD nach einer Deckelung der Eigenanteile bei der Pflege kategorisch zurückgewiesen. "Ein Deckel ist ja hochgradig gefährlich", sagte Linnemann am Mittwochabend im "heute journal" des ZDF. "Das muss man einfach so sagen." Ein solcher Deckel würde dazu führen, "dass die Kosten weiter ausarten", warnte der Minister.

Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik

Bis zuletzt hatten Union und SPD um die Pflegereform gerungen, nun wurde sie im Bundeskabinett verabschiedet. Sie blieb dabei größtenteils so, wie sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) geplant hatte. Dieser sprach am Mittwoch von einem "ersten wichtigen Schritt" zur Stabilisierung des Pflegesystems. Die Hauptforderungen der SPD blieben hingegen unberücksichtigt - um sie soll sich eine neue Kommission kümmern.

Streit beigelegt: Bundeskabinett beschließt Pflegereform

Bis zuletzt wurde verhandelt, nun hat das Bundeskabinett die Pflegereform verabschiedet. Die Ministerrunde beschloss in ihrer Sitzung am Mittwoch den Entwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) für ein Pflegeneuordnungsgesetz. Diesen hatte die SPD bis zuletzt scharf kritisiert, nun scheint sich die Koalition geeinigt zu haben.

Drohende SPD-Blockade bei Pflegereform: Regierung sucht intensiv nach Lösung

Angesichts einer drohenden Blockade der Pflegereform durch die SPD haben Spitzenvertreter von Regierung und Koalition am Montag intensiv nach Lösungen gesucht. Kompromisslinien waren aber vorerst nicht in Sicht: Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) lehnte einen von der SPD geforderten "Pflegedeckel" zur Eigenbeteiligung an Heimkosten ab. Die SPD pochte ihrerseits auf Nachbesserungen bis zum geplanten Kabinettsbeschluss am Mittwoch.

Textgröße ändern: