The National Times - Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig

Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig


Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig

Die Genehmigung der EU-Kommission für Milliardenhilfen des Bundes für die Lufthansa in der Corona-Pandemie ist nichtig. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) und wies damit die Lufthansa ab, die gegen ein entsprechendes Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts vorgegangen war. Die EU-Kommission beging demnach Fehler bei der Prüfung der staatlichen Hilfen. (Az. C-457/23 P)

Textgröße ändern:

Der EuGH gab mit seinem Urteil den Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor recht. Die Lufthansa hatte 2020 ein staatliches Hilfspaket in Gesamthöhe von neun Milliarden Euro erhalten - die Entscheidung betrifft einen Teil in Höhe von sechs Milliarden Euro. Die EU-Kommission stufte diese Unterstützung als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe ein, ohne ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen. Sie argumentierte mit einer "beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben", die in einem "befristeten Rahmen" staatliche Beihilfen erlaubt.

Das EU-Gericht erklärte den Beschluss der Kommission im Mai 2023 für nichtig. Dem schloss sich jetzt der EuGH an. Er erklärte, für die Nichtigerklärung reiche ein Fehler der EU-Kommission aus. Der EuGH verwies in seinem Urteil auf eine in Aktien umwandelbare staatliche Beteiligung an der Lufthansa: Hier habe die Kommission die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises akzeptiert. Damit habe Brüssel gegen den befristeten Rahmen verstoßen.

Die EU-Kommission will neu entscheiden: Die Lufthansa verwies am Donnerstag auf die seit 2024 dazu laufende Untersuchung der Kommission, "die nun das Urteil des EuGH berücksichtigen kann". "Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehen in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen", erklärte die Fluggesellschaft.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Facharzttermine: Koalition will bei Wartezeiten für Kassenpatienten handeln

Die schwarz-rote Koalition will bei der Vergabe von Facharztterminen an gesetzlich Versicherte mehr Gerechtigkeit schaffen. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) kündigte am Wochenende Vorschläge von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) an, die für kürzere Wartezeiten sorgen sollen. Der Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Oliver Blatt, kritisierte die bisherige Bevorzugung von Privatpatienten als "himmelschreiende Ungerechtigkeit".

Facharzttermine: Unionsfraktionschef Frei will kürzere Wartezeiten für Kassenpatienten

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, dringt auf kürzere Wartezeiten auf einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte. Manches im Gesundheitssystem werde als ungerecht empfunden oder sei tatsächlich ungerecht, sagte Frei dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagausgabe). "Darum müssen wir uns kümmern. Ein Beispiel sind die oft langen Wartezeiten für Facharzttermine."

Nach Lungenkrebs-OP: Papst Leo XIV. wird am Samstag aus Klinik entlassen

Vier Tage nach seiner Lungenkrebsoperation kann Papst Leo XIV. am Samstag das Gemelli-Krankenhaus in Rom verlassen. "Unter Berücksichtigung der Blutuntersuchungen, des heute Morgen angefertigten Röntgenbildes des Brustkorbs und der klinischen Gesamtbewertung ist der Heilige Vater als entlassungsfähig eingestuft worden", hieß es in einer vom Vatikan verbreiteten Mitteilung der behandelnden Ärzte. Der Papst werde am frühen Nachmittag in den Vatikan zurückkehren.

GKV-Chef kritisiert Benachteiligung gesetzlich Versicherter bei Arztterminen

Der Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Oliver Blatt, hat gefordert, gesetzlich Versicherte bei der Vergabe von Arztterminen besserzustellen. Die 75 Millionen gesetzlich Versicherten finanzierten den allergrößten Teil der ärztlichen Honorare, sagte Blatt den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. Trotzdem würden sie bei der Terminvergabe häufig gegenüber Privatpatienten benachteiligt. Das sei eine "himmelschreiende Ungerechtigkeit".

Textgröße ändern: