The National Times - Scholz verteidigt seinen Regierungsstil gegen Kritik

Scholz verteidigt seinen Regierungsstil gegen Kritik


Scholz verteidigt seinen Regierungsstil gegen Kritik
Scholz verteidigt seinen Regierungsstil gegen Kritik

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat Kritik an seinem zurückhaltenden Regierungsstil zurückgewiesen. Es sei nicht seine Art, durch "aufgeregte Vorschläge" auf sich aufmerksam zu machen, "die alle nichts werden", sagte Scholz am Sonntag in einem Interview mit der ARD. Er wolle vielmehr durch unaufgeregtes Kurshalten in der Krise Orientierung vermitteln und konkrete Ergebnisse erzielen. "Ich möchte zu denen gehören, die viele Vorschläge durchgesetzt haben", sagte Scholz.

Textgröße ändern:

"Ich kenne in diesem Land Politiker, die haben von den 200 Vorschlägen, die sie gemacht haben, genau zwei im Laufe ihrer langen Karriere durchgesetzt, und an die kann sich keiner erinnern", sagte der Kanzler.

Kritisch bewertete Scholz die zahlreichen Wortmeldungen von Politikern in der Debatte um die Corona-Pandemie. Das Ergebnis dieser Vielstimmigkeit sei: "Alle Leute sind total verunsichert, aber alle haben mal drüber gesprochen."

Er fühle sich durch den aktuellen Stand im Kampf gegen die Pandemie in seinem Kurs bestätigt, sagte Scholz. "Deutschland ist ja gegenwärtig gerade das erfolgreichste Land in Europa in der Frage des Umgangs mit der Pandemie."

Die Infektionszahlen und die Zahl der Gestorbenen seien niedriger als in anderen europäischen Ländern, sagte der Kanzler. Zudem habe die Entscheidung, in diesem Winter auf einen Lockdown zu verzichten, Schaden von der Wirtschaft abgewendet.

Der Kanzler wies auch den Vorwurf zurück, dass er bei den internationalen Bemühungen zur Beilegung der Ukraine-Krise zu wenig präsent sei. "Es geht darum, dass man nicht jeden Tag etwas sagt, sondern dass man jeden Tag etwas tut dafür, dass wir den Frieden in Europa sichern können", sagte Scholz. Seine Regierung sei diplomatisch sehr aktiv.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Steinmeier ernennt drei neue Minister - Unionsfraktion wählt Frei zum Chef

In der Bundesregierung und der Unionsfraktion werden am Mittwoch mehrere personelle Wechsel vollzogen: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreicht auf Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drei neuen Ministerin die Ernennungsurkunden (12.00 Uhr). Der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wird neuer Bundesgesundheitsminister. Der Posten wird frei, weil die bisherige Inhaberin Nina Warken (CDU) ins Amt der Kanzleramtsministerin wechselt. Zum neuen Bundesverkehrsminister soll Steinmeier den bisherigen Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), ernennen.

600 Millionen Dollar: USA wollen wieder Geld an Impfallianz Gavi geben

Nachdem die USA im vergangenen Jahr ihren Beitrag zur internationalen Impfallianz Gavi gestrichen hatten, will die Regierung in Washington nun doch wieder Gelder freimachen. Es sollten 600 Millionen Dollar (527 Millionen Euro) an Gavi fließen, erklärte am Dienstag die Senatorin Susan Collins, die dem zuständigen Ausschuss in der Kongresskammer vorsteht. Das Außenministerium habe die entsprechende Summe freigegeben.

Ebola-Patient gesund aus Frankfurter Universitätsklinik entlassen

Zwei Wochen nach seiner Aufnahme ist ein mit dem Ebolavirus infizierter Patient gesund aus der Universitätsklinik Frankfurt am Main entlassen worden. Der aus den USA stammende Patient wurde seit Mitte Juli auf einer Sonderisolierstation behandelt und konnte diese am Dienstag "vollständig erholt" und "symptomfrei" verlassen, wie die Klinik mitteilte.

Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien

Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Verbot der Blutentnahme durch Heilpraktiker im Rahmen nicht-homöopathischer Eigenbluttherapien gebilligt. Die entsprechende gesetzliche Regelung sei gerechtfertigt und kein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit oder das Gleichbehandlungsgebot, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Mit diesem lehnten sie die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin ab. (Az. 1 BvR 2324/24)

Textgröße ändern: