The National Times - Lungenkrebs-Früherkennung: Ab April haben starke Raucher Anspruch auf Screening

Lungenkrebs-Früherkennung: Ab April haben starke Raucher Anspruch auf Screening


Lungenkrebs-Früherkennung: Ab April haben starke Raucher Anspruch auf Screening
Lungenkrebs-Früherkennung: Ab April haben starke Raucher Anspruch auf Screening / Foto: © AFP/Archiv

Von April an haben starke Raucherinnen und Raucher Anspruch auf eine jährliche Lungenkrebs-Früherkennung. Ziel sei es, Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern am Freitag in Berlin mit. Beschlossen hatte der G-BA das bereits im vergangenen Juni, allerdings müssen Raucherinnen und Raucher auf einen Screeningtermin noch warten.

Textgröße ändern:

"Bis das neue Screening überall genutzt werden kann, ist noch etwas Geduld erforderlich", erklärte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA. So brauchen Mediziner, die bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Früherkennung prüfen und an eine radiologische Praxis überweisen dürfen, eine besondere Fortbildung. Auch Radiologinnen und Radiologen selbst benötigen demnach neben einer Fortbildung die Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung.

Starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre geraucht haben, noch rauchen oder ihren Zigarettenkonsum vor weniger als zehn Jahren beendet haben, können dann alle zwölf Monate eine Untersuchung der Lunge durch eine sogenannte Niedrigdosis-Computertomographie vornehmen lassen.

Der Umfang des Tabakkonsums muss demnach rechnerisch mindestens 15 sogenannte Packungsjahre ergeben. Beispielsweise entspricht das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem Packungsjahr. In Deutschland erkranken jährlich mehr als 58.000 Menschen an Lungenkrebs, meistens verursacht durch langjähriges und starkes Rauchen von Zigaretten. Rund 45.000 starben im Jahr 2023 daran.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Giftige Doppelgänger: Experten warnen vor Verwechslung von Bärlauch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Vergiftungen durch eine Verwechslung des im Frühjahr sprießenden Bärlauchs gewarnt. Trotz seines knoblauchartigen Geruchs werde Bärlauch von Sammlern "immer wieder mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt", erklärte BfR-Experte Yuri Bruinen de Bruin am Dienstag in Berlin. Vergiftungsfälle könnten tödlich enden.

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: