The National Times - Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen


Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen
Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen / Foto: © AFP/Archiv

Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)

Textgröße ändern:

In dem Fall hatte die Jugendliche etwa 9500 Euro Schulden bei der gesetzlichen Kasse, weil Beiträge nicht bezahlt worden waren. Die Kasse beantragte beim Amtsgericht im thüringischen Gotha eine Durchsuchungsanordnung für ihre Vollstreckungsbeamtin. Sie gab an, dass sie in die Wohnung der Eltern beziehungsweise das Kinderzimmer müsse.

Das Amtsgericht wies den Antrag ab, das Landgericht Erfurt bestätigte dies. Nun hatte die Krankenkasse auch vor dem BGH keinen Erfolg.

Minderjährige sind in der Regel über ihre Eltern kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn der Hauptverdiener beispielsweise privat versichert ist und die Entgeltgrenze überschreitet, kann das Kind auch gesetzlich versichert werden, muss dann aber Beiträge zahlen.

Eine kostenlose Familienversicherung ist nicht möglich, wenn das Kind ein eigenes Einkommen von mehr als 565 Euro monatlich hat. Auch nach einer Scheidung kann es in bestimmten Konstellationen zu Problemen kommen.

In dem Fall, der nun dem BGH vorlag, waren die ersten Forderungen schon in den Jahren 2011 und 2013 entstanden, als die Schuldnerin noch ein kleines Kind war. Das Landgericht vermutete, dass unzuverlässige Erziehungsberechtigte daran die Schuld trugen und nicht das Mädchen selbst.

Darum sei der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung noch weniger gerechtfertigt, zumal das Kinderzimmer ihr einziger individueller Wohnraum sei. Das Interesse der Krankenkasse als Gläubigerin bewertete das Landgericht in dem Fall als weniger schwerwiegend. Der BGH prüfte die Entscheidung und fand keine Rechtsfehler.

M.Davis--TNT

Empfohlen

Bericht: Warken plant Einschnitte bei Pflege - Ministerin sieht System in Schieflage

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwägt im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der RND-Zeitungen aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliarden-Löcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Bericht: Warken plant bei Pflegereform deutliche Mehrbelastung für Heimbewohner

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben) aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliarden-Löcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Rauchen schädigt nicht nur Herz und Lunge - sondern auch die Augen

Rauchen schädigt nicht nur Herz und Lunge, sondern auch die Augen. Bis zu 20 Prozent aller neuen Erblindungen ab dem 50. Lebensjahr seien auf das Rauchen zurückzuführen, erklärte die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) am Montag in München. Studien zufolge erhöhe Rauchen das Risiko für schwere Augenerkrankungen wie altersabhängige Makuladegeneration, Grünen Star und Gefäßverschlüsse zudem teilweise um das Zwei- bis Vierfache.

Polizei sucht noch ein Glas mit vergifteter Hipp-Babykost

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung des Babynahrungsherstellers Hipp durch Rattengift in Babynahrung sucht die Polizei noch nach einem mutmaßlich manipulierten Glas. Es seien in Österreich, Tschechien und der Slowakei insgesamt fünf manipulierte Babynahrungsgläser festgestellt worden, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Montag in Ingolstadt mit. Ein Glas könne "in Österreich mutmaßlich noch im Umlauf sein".

Textgröße ändern: