The National Times - Falsche Maskenatteste in Pandemie: Hamburger Bewährungsstrafe für Arzt bestätigt

Falsche Maskenatteste in Pandemie: Hamburger Bewährungsstrafe für Arzt bestätigt


Falsche Maskenatteste in Pandemie: Hamburger Bewährungsstrafe für Arzt bestätigt
Falsche Maskenatteste in Pandemie: Hamburger Bewährungsstrafe für Arzt bestätigt / Foto: © AFP/Archiv

Eine vom Landgericht Hamburg verhängte Bewährungsstrafe für einen Arzt, der in der Coronapandemie dutzende falsche Maskenatteste ausstellte, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht am Montag mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Mediziner hatte Menschen ohne Untersuchung von der Maskenpflicht befreit, in vielen Fällen ohne die Patienten vorher zu sehen. (Az. 5 StR 335/25)

Textgröße ändern:

Die Taten ereigneten sich zwischen April 2020 und September 2021, als an vielen Orten wie etwa im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht galt. Der Angeklagte habe seine eigenen Überzeugungen über das Gesetz gestellt und seine besondere Vertrauensstellung als Arzt zur Umgehung von Regelungen ausgenutzt, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung im Dezember.

Das Landgericht sprach den Arzt wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 57 Fällen schuldig. Der BGH senkte diese Zahl auf 52 Fälle, weil einige inhaltsgleiche Atteste innerhalb einer Familie ausgestellt worden waren. An der Strafe änderte das aber nichts.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Regelung zu Triage

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) über eine Regelung, die in der Pandemiezeit Schlagzeilen machte. Es geht um Triage, also die Reihenfolge, in der schwer kranke Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Ende 2022 wurde festgelegt, dass es allein auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ankommt - und beispielsweise nicht auf Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen. (Az. 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23)

Probe mit Bakterien: Wiesbadener müssen Leitungswasser abkochen

In Wiesbaden müssen die Einwohnerinnen und Einwohner ihr Trinkwasser vor der Nutzung abkochen. Das Abkochgebot gelte bis auf Weiteres, teilte die Stadt am Samstag mit. Es sei von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, sondern handele sich um eine vorsorgliche Maßnahme. Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung war am Freitag in der Wiesbadener Innenstadt "eine bakteriologische Verunreinigung" festgestellt worden.

Medizin: 3700 Behandlungsfehler im vergangenen Jahr bundesweit registriert

Mehr als 3700 Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst in Deutschland für das vergangene Jahr registriert. In mehr als 2800 Fällen seien diese Ursache für einen gesundheitlichen Schaden gewesen, teilte der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung am Donnerstag in Berlin mit. Er erklärte: "Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten Patientinnen und Patienten. sie kostet das Gesundheitssystem Milliarden Euro."

72.000 Menschen in Deutschland haben keinen Krankenversicherungsschutz

Rund 72.000 Menschen in Deutschland sind 2023 nicht krankenversichert gewesen und hatten auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Das entspricht weniger als 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Zu 61 Prozent betraf das Männer. Drei Viertel aller Betroffenen waren so genannte Nichterwerbspersonen wie Rentnerinnen und Rentner oder Studierende ab dem 26. Lebensjahr.

Textgröße ändern: