The National Times - Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden

Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden


Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden
Gericht: Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden

Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten über eine Corona-Impfung von Kindern kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss auf den Elternteil übertragen werden, der sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hält. Das entschied ein Familiengericht in Bad Iburg in Niedersachsen unter Verweis auf die etablierte entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage. Dabei muss aber auch der Kindeswille beachtet werden.

Textgröße ändern:

In dem am Freitag veröffentlichen Beschluss ging es um einen Streit zwischen geschiedenen Eheleuten mit zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren. Laut Gericht hatten sich Mutter und Vater zunächst darauf verständigt, bei der Frage der Coronaimpfung die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin als Maßstab zu nehmen. Später lehnte die Mutter deren Empfehlung ab und blockierte eine Impfung generell.

Vor diesem Hintergrund übertrug das Familiengericht am Bad Iburger Amtsgericht die Entscheidung per Beschluss vom Januar auf den Vater. Dies entspreche de Rechtsprechung des BGH zur Frage von Impfungen bei Kindern im Fall von Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht auf Basis der Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sofern bei dem betroffenen Kind keine besonderen Impfrisiken vorlägen, müsse die Entscheidung grundsätzlich auf den Elternteil übertragen werden, der die Stiko-Impfempfehlung beachte.

Eine derartige allgemeine Impfempfehlung liege für Kinder ab zwölf Jahren im Fall von Corona vor, betonte das Gericht. Auch der eigene kindliche Wille müsse bei der Klärung von Sorgerechtsstreitigkeiten beachtet werden - allerdings laut Rechtslage nur dann, wenn dieses "im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann".

Sei ein Kind wegen eines "auf Angst und Einschüchterung abzielendes Verhaltens eines Elternteils" nicht in der Lage, sich eine eigene Meinung zu Nutzen und Risiken einer Coronaschutzimpfung zu bilden, stehe sein Willen der Übertragung der Entscheidung auf eines seiner Elternteile auch nicht entgegen, erklärte das Gericht weiter.

A.Little--TNT

Empfohlen

Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet

Höhere Zuzahlungen für Medikamente, Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und begrenzte Vergütungen für Ärzte und Krankenhäuser: Die schwarz-rote Regierung hat am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause ihr hoch umstrittenes Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über die Ziellinie gebracht: Bundestag und Bundesrat stimmten abschließend zu. Die Opposition warnte vor massiven Verschlechterungen für 75 Millionen Versicherte und einer Pleitewelle bei Krankenhäusern.

Bundestag stimmt über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab

Der Bundestag stimmt am Freitag abschließend über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab (ab 09.00 Uhr). Die Bundesregierung plant wegen massiver finanzieller Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Eilanträge von Grünen- und Linken-Politikern gegen die Abstimmung waren am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sollte das Gesetz im Bundestag erwartungsgemäß beschlossen werden, befasst sich anschließend der Bundesrat damit. Die Länderkammer könnte die Neuregelung durch einen Einspruch oder eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zumindest vorerst stoppen.

Kurz vor Bundestagsabstimmung: Hausärzte dringen auf Stopp von Gesundheitsreform

Kurz vor den entscheidenden Abstimmungen über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung drängen die Hausärzte auf einen Stopp der Regierungspläne. "Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden", sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der "Rheinischen Post". Bundestag und Bundesrat stimmen am Freitag über das Reformgesetz ab.

Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht

Im Streit um die Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor Gericht einen vorläufigen Erfolg erzielt. Per Eilbeschluss setzte das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag die sofortige Vollziehung eines umstrittenen Beschlusses des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses vom März aus. (L 7 KA 11/26 KL ER)

Textgröße ändern: